Belgien Bußgelder
Sie haben es sicher nicht vor, aber was ist, wenn Sie doch gegen die Verkehrsregeln in Belgien verstoßen? Was ist mit dem Bußgeld?
In Belgien sind die Bußgelder im Straßenverkehr in vier Stufen eingeteilt. In der Regel können Sie einfach an Ort und Stelle zu einem reduzierten Satz zahlen.
Verkehrsverstöße in Belgien
Die Beträge sind Richtwerte und können in der Praxis höher oder niedriger ausfallen, je nach den Umständen, unter denen der Verkehrsverstoß begangen wurde.
Geldbußen in Belgien
- In Belgien werden Verkehrsverstöße in vier Grade eingeteilt, wobei der erste Grad die leichtesten und der vierte Grad die schwersten Vergehen umfasst.
- Das Mindestbußgeld für einen Verstoß ersten Grades beträgt 58 €, für den zweiten Grad 116 €, den dritten Grad 165 € und 473 € für einen Verstoß vierten Grades.
- Wenn mehrere Verstöße gleichzeitig festgestellt werden, darf der Gesamtbetrag 866 € nicht überschreiten. Dies gilt für Verstöße, die mit sofortigem Inkasso erledigt werden können.
- Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, wird Ihnen von der Polizei eine sofortige Einziehung angeboten. Wenn diese nicht bezahlt wird, folgt eine “gütliche Einigung”. Wird auch diese nicht bezahlt, werden Sie zu einem Gerichtstermin vorgeladen. Sie werden immer wegen eines Verstoßes vierten Grades vorgeladen.
- Das Bußgeld kann per Banküberweisung oder über Verkeersboetes.be bezahlt werden. Sobald Sie bezahlt haben, ist ein Einspruch / Berufung nicht mehr möglich.
- Bei einem Verstoß, der durch eine automatische Verkehrskontrolle festgestellt wurde, wird das Ticket an die Heimatadresse geschickt, meist mit einem Fragebogen, auf dem auch Ihre “eigene Version der Wahrheit” des Verstoßes angegeben werden kann.
- Sie werden immer für einen Verstoß der vierten Kategorie vorgeladen. Der Richter kann nicht nur eine höhere Geldstrafe, sondern auch eine Gefängnisstrafe verhängen. Darüber hinaus kann das Gericht einen Führerscheinentzug verhängen.
- Bei einer Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung ist es nicht zwingend erforderlich, persönlich zu erscheinen, aber es ist ratsam. Ein Anwalt kann auch als Vertreter auftreten.
- Der Entzug der Fahrerlaubnis kann von 8 Tagen bis zu 5 Jahren dauern.
Führerscheinpunkte in Belgien
- Belgien hat kein Strafpunktesystem für Verkehrsverstöße.
Kaution
- Wer verhaftet wird und das Bußgeld nicht bezahlen will, muss eine Kaution hinterlegen. Diese Kaution entspricht der Höhe der zu zahlenden Geldstrafe.
Machen Sie einen Vermerk, dass Sie eine Kaution zahlen. Andernfalls kann es als Zahlung des Bußgeldes gewertet werden und ein Einspruch / Rechtsmittel ist nicht mehr möglich. - Bei Nichtzahlung wird das Fahrzeug für 96 Stunden festgehalten, es sei denn, die Kaution zuzüglich der Lagerkosten wird innerhalb dieser Zeit bezahlt. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 96 Stunden erfolgt, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Verhaftung und Bußgelder in Belgien
- Im Falle einer Verhaftung, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, kann die Botschaft Auskunft über die Rechtsprechung und den weiteren Ablauf geben.
Verkehrsstrafen und Bußgelder in Belgien
- Die genannten Beträge sind Richtwerte und können in der Praxis höher oder niedriger ausfallen, je nach den Umständen, unter denen der Verkehrsverstoß begangen wurde.
- Bei Ausländern kann ein Bußgeld von bis zu 866 € verhängt werden.
Geschwindigkeitsübertretung
- Innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzungen, 30-km/h-Zone, Schulumfeld und Wohngebiet
- Überschreitung bis 10 km / h: ab € 53,
- Überschreitung von 11 bis 30 km / h: ab € 53,- und € 11,- pro überschrittenem Kilometer und möglicher Entzug der Fahrerlaubnis für 8 Tage bis maximal 5 Jahre. Im Falle eines Rechtsstreits: € 80-4.000.
- Überschreitung von mehr als 30 km/h: immer ein Rechtsstreit, € 80-4.000 und ein Fahrverbot von 8 Tagen bis maximal 5 Jahren.
- Außerhalb der Stadtgrenzen
- Überschreitung bis zu 10 km/h: ab € 53,
- Überschreitung von 10 bis 40 km / h: ab € 53 und € 6 pro überschrittenem Kilometer und ein möglicher Entzug der Fahrerlaubnis von 8 Tagen bis maximal 5 Jahren.
- Überschreitung von 40 km / h: immer ein Gerichtsverfahren, € 80-4.000 und ein Entzug der Fahrerlaubnis von 8 Tagen bis maximal 5 Jahren.
Fahren über eine rote Ampel
- Ab 174 € und ggf. Entzug der Fahrerlaubnis; Überfahren einer orangen Ampel ab 116 €.
Verstoß gegen das Überholverbot
- Ab € 174,
Überschreiten der durchgezogenen Linie
- Ab € 174,
Parkverstoß
- Ab € 58,
Nicht Vorfahrt gewähren
- Ab € 116 und ggf. Entzug der Fahrerlaubnis von 8 Tagen bis maximal 5 Jahren.
Fahren ohne Sicherheitsgurt
- Ab € 116.
- Transport von Kindern ohne Kindersicherung: ab € 174,
Handy benutzen während der Fahrt
- Ab € 116,
Nichtbenutzung einer Sicherheitsweste
- Ab € 58,
Fahren unter Einfluss (Alkohol)
- Von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰: ab 179 € und ein Fahrverbot von 3 Stunden.
- Von 0,8 ‰ bis 1,0 ‰: 420 € und ein Fahrverbot von 6 Stunden und ggf. ein 15-tägiges Fahrverbot.
- Von 1,0 ‰ bis 1,2 ‰: 578 € und ein Fahrverbot für 6 Stunden und ggf. ein 15-tägiges Fahrverbot.
- Mehr als 1,2 ‰: 1.260 €. Bei Vorladung durch die Staatsanwaltschaft: € 1.600-16.000 und / oder ein Fahrverbot von 8 Tagen bis 5 Jahren.
Fahren unter dem Einfluss von Drogen
- Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis für 15 Tage. Bei Vorladung durch die Staatsanwaltschaft: 3.000-40.000 € und ein Fahrverbot von 3 Monaten bis 5 Jahren.
Verstoß gegen die Umweltzone
- Die Regeln variieren von Stadt zu Stadt, die Bußgelder können bis zu 350 € betragen.
Nicht richtig “zippen”
- Ab € 58,
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