Belgien Verkehr
Nach Belgien zu reisen und mit dem Auto (und Wohnwagen) in den Urlaub zu fahren, ist eine tolle Aussicht. Gut vorbereitet zu sein auf eine lange Reise durch Europa ist die halbe Miete. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den viel befahrenen Straßen, Grenzübergängen, Verkehrskalendern, Alternativrouten, Hauptverkehrszeiten, Verkehrsinformationsdiensten usw. in Belgien.
Verkehrsnachrichten aus Belgien
Telefon
- Bundespolizei: Tel. 101 (für dringende Notfallhilfe).
- Touring Mobilis: tel. +32 2 286 30 40 (werktags 9-12 Uhr und 14-17 Uhr).
Radio
- RDS-Signal über VRT-Sender Radio 1, 2, Klara, Radio MNM und Studio Brussel.
- RTBF Radio 21 (französischsprachig, FM-Frequenzen sind auf Schildern entlang der Autobahnen angegeben).
- Kommerzielle Radiosender wie Q-Music, Joe FM und Radio Nostalgie.
Internet
- Bundespolizei: weginfo.be.
- Touring Club Belgique: touring.be.
- Mobilitätsclub VAB: vab.be.
- Brüssel: mobilebrussels.irisnet.be.
- Antwerpen: slimaanantwerpen.be
- Flandern: traffic center.be und wegwerken.be.
- Wallonien: trafiroutes.wallonie.be.
Belgien Verkehrsaufkommen
Hinweis: Die folgenden Informationen gelten unter normalen Umständen. Die meisten Länder haben jedoch Maßnahmen eingeführt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Es ist noch unklar, welche Auswirkung dies auf die Verkehrsdichte in Belgien haben wird. Konsultieren Sie vor Ihrer Reise die aktuellen Informationen.
Verkehrsreiche Straßen
- E17 Gent – Antwerpen.
- E19 Breda – Antwerpen.
- E25 Lüttich – Bastogne (Bastogne) – Arlon (Arlon). Engpass in Liège (Lüttich) und am Knotenpunkt E411.
- E34 Eindhoven – Antwerpen.
- E40 Brüssel – Ostende. Engpässe bei Merelbeke, Drongen und Aalte.
- E313 Antwerpen – Lüttich (Liège).
- E411 Brüssel – Namur – Luxemburg. Engpass in Brüssel.
Ringstraßen von Brüssel und Antwerpen. - Wintersport: Wenn in den Ardennen Schnee liegt, ist es besonders an den Wochenenden auf der A26 Lüttich – Bastogne – Arlon und der A27 Verviers – Malmédy – Sankt Vith sehr voll. Beliebte Skigebiete sind Spa – Franchorchamps und das Gebiet östlich der Strecke Eupen – Vielsalm.
Belgien Straßen und Routen
Alternative Routen:
- Für die E40: Folgen Sie den orange/grünen Umleitungsschildern für eine Route über lokale Straßen oder folgen Sie der A8 Brüssel – Doornik (Tournai) – Kortrijk (Courtrai).
- Für die R1 bei Antwerpen: Folgen Sie dem zweiten Ring R2 (folgen Sie der Beschilderung ‘TOL’) und dann über die E34 / N49 Richtung Küste.
- Für die E411 / A4: ab Ausfahrt 18 (Asesse) auf der N4 über Marche-en-Famenne und Bastogne (Bastogne) (hier gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen).
- Um Luxemburg zu umfahren: bei Arlon (Arlon) auf die N81 und weiter auf die N52 / A30 Richtung Thionville / Metz.
Straßenarbeiten
- E42: Lüttich – Namur, in beide Richtungen, 20 km nordwestlich von Namur. Bis Juli 2023.
- E314: Zwischen Maasmechelen und der Grenze. Bis Sommer 2022. In der Nähe von Leuven (Wilsele), in beide Richtungen und die meisten Belästigungen von Juli bis September. Fertigstellung 2023.
- Brüssel: Aktuelle Informationen über Werkenaandering.be.
- Antwerpen: Oosterweel-Verbindung zwischen Linkeroever und Zwijndrecht mit Unterbrechung auf der Umgehungsstraße E17 Gent – Antwerpen und Antwerpen. Fertigstellung 2030.
Fahrverbot Lkw
In Belgien gibt es an Feiertagen und Wochenenden kein Fahrverbot für Lkw.
LKWs und PKWs mit einem Anhänger oder Wohnwagen, der länger als 6 m ist, dürfen nicht mehr durch das Zentrum von Lüttich fahren. In die Stadt ist nur noch der lokale Verkehr erlaubt. Für die Route nach Süden folgen Sie den Schildern Luxembourg und E25. Für die Route nach Norden folgen Sie der Beschilderung “Maastricht”.
Straßennetz Belgien
- Das umfangreiche Straßennetz in Belgien besteht aus modernen Autobahnen. Die Infrastruktur ist gut, aber die Qualität der Instandhaltung ist weniger gut.
- Einige Nebenstraßen, vor allem in Wallonien, sind teilweise schlecht gewartet. Sie verbinden alle Ecken des Landes miteinander.
Abschlepphilfe in Belgien
- Sicherheit geht vor
- Halten Sie an einem sicheren Ort an – Wenn möglich, halten Sie am Straßenrand oder auf dem Standstreifen so weit rechts wie möglich an (achten Sie darauf, dass rechts Platz zum Aussteigen ist). Drehen Sie Ihre Vorderräder in Richtung Straßenrand oder Leitplanke.
- Schalten Sie Ihre Notbeleuchtung ein – Lassen Sie die Notbeleuchtung Ihres Autos blinken, um den anderen Verkehr zu warnen (und lassen Sie sie auch eingeschaltet, nachdem Sie ein Warndreieck aufgestellt haben). Achten Sie darauf, dass das Abblendlicht auch bei Dunkelheit leuchtet.
- Sicherheitsweste anlegen – Als Autofahrer sind Sie verpflichtet, eine Sicherheitsweste zu tragen, wenn Sie im Falle einer Panne oder eines Unfalls am Straßenrand stehen. Legen Sie vorzugsweise eine Warnweste an, bevor Sie Ihr Fahrzeug verlassen und lassen Sie auch Ihre Mitfahrer eine Warnweste anlegen. Motorradfahrern und ihren Mitfahrern wird ebenfalls empfohlen, im Falle einer Panne oder eines Unfalls eine Warnweste anzulegen.
- Aussteigen – Steigen Sie vorsichtig auf der verkehrsberuhigten Seite aus und lassen Sie alle Mitfahrer aussteigen und suchen Sie sich einen sicheren Platz hinter der Leitplanke oder am Straßenrand. Überqueren Sie niemals eine Autobahn.
- Stellen Sie ein Warndreieck auf, wenn es nötig ist – Sie sind nur dann verpflichtet, ein Warndreieck aufzustellen, wenn Sie sich außerhalb des Stadtgebiets befinden und eine Panne oder einen Unfall an einer Stelle haben, an der der nachfolgende Verkehr Ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig sehen kann oder wenn die Sichtverhältnisse aufgrund der Witterungsbedingungen schlecht sind (auch wenn Ihre Warnleuchten eingeschaltet sind). Stellen Sie das Warndreieck auf Autobahnen mindestens 100 bis 150 m und auf anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften 30 m hinter Ihrem Fahrzeug auf. (Innerhalb von Ortschaften sollte dieser Abstand ca. 50 m betragen.) Stellen Sie das Warndreieck nicht weiter als 1 m vom Fahrbahnrand entfernt auf.
Autoreparatur
- Es ist in Belgien nicht verboten, Ihr Fahrzeug am Straßenrand zu reparieren. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist es jedoch ratsam, die Hilfe der Pannenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Abschleppen
- Hinweis: Das Abschleppen ist auf Autobahnen (oder auf deren Standstreifen) verboten. Wenn Ihr Auto eine Autobahn nicht mehr aus eigener Kraft verlassen kann, müssen Sie ein Abschleppunternehmen beauftragen.
- Abschleppen ist auf anderen Straßen erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt in diesem Fall 25 km/h.
Vorfall
- Rufen Sie die Notrufnummer 112 – dies ist bei Personenschäden zwingend erforderlich und bei größeren Schäden ratsam.
Wenn nur ein (begrenzter) optischer Schaden entstanden ist, reicht es aus, sich mit der Gegenseite auszutauschen. Im Zweifelsfall oder bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien sollten Sie jedoch immer die Polizei unter der Nummer 101 anrufen.
Im Falle einer einseitigen Kollision (z. B. wenn Sie mit einem Poller oder einem geparkten Auto kollidieren) sind Sie verpflichtet, Ihre Daten an die andere Partei und / oder die Polizei weiterzugeben. - Verlassen Sie nicht die Unfallstelle – das ist jedem Unfallbeteiligten verboten.
- Zunächst müssen Sie dem Unfallgegner Ihren Reisepass oder Personalausweis zeigen (wenn Sie 15 Jahre und älter sind) und, falls ein Einschreiten der Polizei notwendig ist, auf die Aufnahme Ihrer Aussage durch die Polizei warten.
- Wenn die Polizei nicht innerhalb einer angemessenen Zeit erreicht werden kann, müssen Sie den Unfall so schnell wie möglich und bei Verletzungen innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation melden.
- Sie dürfen sich jedoch vorübergehend vom Unfallort entfernen, um Verletzten zu helfen oder um Hilfe zu rufen, sofern Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an jemanden weitergeben, der vor Ort bleibt.
- Erste Hilfe leisten – Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder Zeuge eines Unfalls werden, sind Sie verpflichtet, verletzten Personen Hilfe zu leisten, soweit Sie dazu in der Lage sind und dies tun können, ohne sich oder andere zu gefährden.
- Daten austauschen – Alle Unfallbeteiligten (ab 15 Jahren) sind verpflichtet, der Gegenpartei ihren Reisepass oder Personalausweis vorzuzeigen und auf Verlangen die Versicherungsdaten mit der Gegenpartei auszutauschen.
Tiere
- Wenn Sie ein Tier anfahren oder ein verirrtes, totes oder verletztes Tier finden, müssen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 101 anrufen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer besteht. Besteht keine Gefahr für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, können Sie die örtliche Polizei anrufen.
- Wenn Sie ein Wildtier anfahren oder ein verletztes Wildtier finden, können Sie eine Wildtierrettungsstation kontaktieren: vogelbescherming.be/wild-dier-nood/adreken-contactgegevens.
Hier finden Sie weitere Informationen über Belgien.