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    Belgien Zoll

    Belgien Zoll

    Wissen Sie, was Sie nach und aus Belgien mitnehmen dürfen? Nachfolgend finden Sie die Ein- und Ausfuhrabgaben für u.a. Alkohol, Tabak, Geld und Lebensmittel.

    Einfuhr von Alkohol nach Belgien

    • Reisende ab einem Alter von 17 Jahren dürfen alkoholische Getränke nach Belgien einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • 10 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%, und
    • 20 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22%, und
    • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein), und
    • 110 Liter Bier.

    Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land

    • 1 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%, oder
    • 2 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%
    • und darüber hinaus:
    • 4 Liter stiller Wein, und
    • 16 Liter Bier.

    Mindestalter Alkohol Belgien

    • Das Mindestalter für den Konsum und / oder den Kauf von alkoholischen Getränken kann im Land selbst vom Mindestalter für den Import von alkoholischen Getränken abweichen.

    Import und Export von Tabak in Belgien

    • Reisende ab 17 Jahren dürfen Tabak nach Belgien einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • 800 Zigaretten, und
    • 400 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück), und
    • 200 Zigarren, und
    • 1 kg Tabak.

    Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land

    • 200 Zigaretten, oder
    • 100 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück), oder
    • 50 Zigarren, oder
    • 250 g Tabak, oder
    • eine anteilige Verteilung der oben genannten Produkte.

    Mit dem Haustier in den Urlaub nach Belgien

    Hunde in Belgien

    • Belgien ist ein hundefreundliches Land. Es gibt zahlreiche Pensionen, Ferienhäuser und Hotels, in denen man mit einem Hund übernachten kann. Auch auf den meisten Campingplätzen und in Vergnügungsparks ist ein Hund willkommen, sofern er an der Leine geführt wird, um andere Besucher nicht zu stören.
    • Ein Hund ist in fast allen Restaurants erlaubt, sofern nicht anders angegeben.
    • Freilaufende Bereiche, aber auch Hundeverbotszonen sind deutlich gekennzeichnet.
    • In der Vor- und Nachsaison darf ein Hund an den Stränden frei herumlaufen, in der Hochsaison ist dies zu bestimmten Zeiten erlaubt. Das örtliche Fremdenverkehrsamt kann Sie darüber informieren.
      Kennzeichnung
    • Ein Hund oder eine Katze benötigt einen EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Besitzers, die Registriernummer des Chips (standardmäßig wird der ISO-Mikrochip 11784/11785 eingesetzt) und den Nachweis der Tollwutimpfung. Im Pass ist auch Platz für ein Gesundheitszeugnis und andere Behandlungen oder Impfungen.

    Gesundheit, Tollwut, Impfung

    • Hunde und Katzen müssen mindestens 21 Tage vor der Reise gegen Tollwut geimpft werden (Tollwutimpfung). Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den Richtlinien des Impfstoffherstellers (1-3 Jahre).
    • Der Chip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt werden (am selben Tag).
    • In Belgien sind keine obligatorischen Zusatzbehandlungen erforderlich.
    • Hunde und Katzen müssen in Belgien nicht unter Quarantäne gestellt werden.
    • Belgien ist kein Risikogebiet, aber ein Hund oder eine Katze kann trotzdem während des Urlaubs durch Zecken- oder Insektenstiche erkranken. Es gibt genügend vorbeugende Maßnahmen. Bitte kontaktieren Sie den Tierarzt mindestens 4 Wochen vor der Abreise.

    Verbotene Hunde in Belgien

    • In Belgien gibt es kein Verbot für bestimmte Hunderassen.

    Haustiere und Transport

    • Hunde sind in Belgien überall in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. Je nach Region fährt er umsonst oder zum halben Preis. Der Hund muss an der Leine geführt werden.
    • Ein Hund sollte nicht auf dem Vordersitz des Autos transportiert werden, auch wenn er eingesperrt ist. Außerdem hat die belgische Regierung keine spezifischen Regeln für den Transport eines Hundes oder einer Katze im Auto.

    Jungtiere

    • Alle Welpen und Kätzchen, die nach Belgien mitgenommen werden, müssen gegen Tollwut geimpft sein. Eine Impfung ist erst ab 12 Wochen möglich. Die gesetzliche Wartezeit nach der Impfung beträgt 21 Tage, was bedeutet, dass Tiere, die jünger als 15 Wochen sind, nicht eingeführt werden dürfen.

    Sonstiges

    • Es dürfen maximal 5 Tiere gleichzeitig nach Belgien gebracht werden.

    Bargeld, Schecks, Banknoten in Belgien

    Bargeld, Schecks und Banknoten einführen

    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel können aus einem EU-Land frei eingeführt werden.
    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Banknoten) aus einem Nicht-EU-Land frei eingeführt werden. Beträge, die über den Gegenwert von 10.000 € hinausgehen, müssen angemeldet werden.

    Ausfuhr

    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel können frei in ein EU-Land exportiert werden.
    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel können bis zum Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Bankwechsel) frei in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden. Beträge, die über den Gegenwert von 10.000 € hinausgehen, müssen angemeldet werden.

    Sonstige Zollvorschriften

    Lebensmittel

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • Lebensmittel, Obst und Blumen dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land

    • Eine begrenzte Menge an Lebensmitteln darf für 1 bis 2 Tage frei eingeführt werden.
    • Tierische Produkte dürfen nicht eingeführt werden, mit Ausnahme von Produkten aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Diese dürfen in begrenztem Umfang eingeführt werden, wenn sie von den Färöer Inseln, Grönland und Island stammen, sofern sie für den Eigenbedarf bestimmt sind.

    Sonstige Waren

    • Einfuhr aus einem EU-Land: Andere Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
    • Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land: Andere Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen bei der Einreise über einen Flug- oder Seehafen bis zu einem Wert von 430 € frei eingeführt werden, Personen unter 15 Jahren bis zu 175 € und andere Reisende bis zu einem Wert von 300 €.

    Medikamente

    • Wenn Sie Medikamente einnehmen, nehmen Sie einen Europäischen Medizinpass mit. Dieses Dokument enthält Informationen wie Medikamenteneinnahme, Krankheit, Beschwerden und die Kontaktdaten Ihres Arztes. Er ist gegen eine geringe Gebühr u.a. bei Allgemeinmedizinern und Apotheken erhältlich.

    Medikamentenerklärung

    • Für die Einnahme von Medikamenten, die unter das Opiumgesetz fallen (z.B. bestimmte Schlafmittel, ADS-Medikamente und starke Schmerzmittel), müssen Sie eine sogenannte Schengen-Bescheinigung (legalisierte ärztliche Bescheinigung) für diese Medikamente mit sich führen.
    • Das Reisen mit diesen Medikamenten ohne Bescheinigung ist strafbar.
    • Die Bescheinigung ist 30 Tage nach dem angegebenen Gültigkeitsdatum gültig.
    • Bitte fordern Sie die Bescheinigung mindestens 4 Wochen vor Abreise an.

    Hier finden Sie weitere Informationen über Belgien.

    Reiseinformationen Belgien

    Belgien Verkehr
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    Belgien Verkehrsregeln
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