Italien COVID-19-Maßnahmen
In den folgenden Abschnitten wird angegeben, ob Feiertage, ob begrenzt oder nicht, möglich sind.
Aktualisiert: 20. Januar 2022
Italien COVID-19
Urlaub in Italien
Ja. Alle Reisenden müssen bei der Ankunft in Italien eine negative Testbescheinigung vorlegen. Darüber hinaus werden alle Reisenden ab 6 Jahren ohne Impfausweis für 5 Tage an dem auf der Karte ausgefüllten Standort in Quarantäne gestellt Passenger Locator Form. Nach 5 Tagen sollte ein PCR- oder Antigentest durchgeführt werden. Fällt diese negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden. Kinder von 6 bis 17 Jahren müssen sich nur dann in Quarantäne begeben, wenn Begleitpersonen dies ebenfalls tun müssen.
Corona-Impfausweis erforderlich
Ja, ein negativer Test (Corona-Impfausweis) ist für alle ab 6 Jahren erforderlich
Bitte beachten: an der Grenze liegen Proben mit Tests: Bei positivem Ergebnis gilt eine 10-tägige Quarantäne auf eigene Kosten. Bei der Ankunft in Sizilien müssen sich alle Reisenden einem Schnelltest unterziehen
Anforderungen Impfausweis
Gültig von 14 bis 270 Tagen nach der zweiten Dosis Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder der ersten Dosis Janssen. Bitte beachten: ab 1. Februar 2022 maximal 180 Tage innerhalb Italiens gültig. Wenn Ihr Impfausweis älter ist, können Sie noch nach Italien einreisen, aber Sie haben keinen Zugang mehr zu Unterkünften, Restaurants, Skiliften usw.
Anforderungen an den Verwertungsnachweis
Gültig bis zu 180 Tage nach positivem PCR-Test
Anforderungen an den Testnachweis
Gültig ist ein PCR-Test bis zu einem Alter von 48 Stunden oder ein Antigentest, der bis zu 24 Stunden alt ist
Schutzmaske
Obligatorisch an allen öffentlichen Plätzen im Innen- und Außenbereich sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Skiliften für alle ab 6 Jahren
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Skiliften und Kulturstätten ist das Tragen einer FFP2-Maske obligatorisch. Tragen Sie Ihre Mundkappe innen und außen, wenn ein Abstand von 1 Meter nicht möglich ist
Sonstige Unterlagen
Das Online Formular zur Passagierortung ist für alle Reisenden notwendig
Für Flugreisen ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich
Einrichtungen
Geschäfte
Offen. In Einkaufszentren in Orangenbereichen ist für alle Personen ab 12 Jahren ein Impf- oder Genesungsnachweis (Corona-Zertifikat) erforderlich.
Restaurants und Cafés
Offen. Impf- oder Genesungszertifikat (Corona-Zertifikat) für alle ab 12 Jahren. Bitte beachten Sie: Die Richtlinien können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Besuch
Nachtclubs und Diskotheken
Abgeschlossen. Mindestens bis 31. Januar.
Unterkünfte
Geöffnet, Reservierung erforderlich. mpf- oder Genesungsnachweis (Corona-Bescheinigung) für alle ab 12 Jahren erforderlich.
Museen, Theater und Freizeitpark
Offen. Nur mit einem Impf- oder Genesungsschein (Corona-Zertifikat) für alle ab 12 Jahren zugänglich. Offenes, Impf- oder Genesungszertifikat (Corona-Zertifikat) erforderlich für alle ab 12 Jahren. In Museen wird eine Impfung, Genesungsbescheinigung oder ein negativer Test akzeptiert
Verkehr
Vorhanden, Impf- oder Genesungsnachweis (Corona-Nachweis) erforderlich für alle ab 12 Jahren.
Skilift
Offen, Impf- oder Genesungsbescheinigung (Corona-Bescheinigung) erforderlich für alle ab 12 Jahren.
Hier finden Sie weitere Informationen über Italien.