Italien Verkehrsbußgelder
Das italienische Verkehrsgesetz hat eine Mindest- und eine Höchststrafe für jeden Verkehrsverstoß. Die Beträge variieren zwischen € 23 und € 9.296. Wenn möglich, muss das Bußgeld an Ort und Stelle bezahlt werden, und es muss eine offizielle Anzeige gemacht werden.
Bußgeldabrechnung
- Auf einem Bußgeldbescheid sind mehrere Beträge angegeben. Wenn Sie innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids zahlen, zahlen Sie den niedrigsten Betrag. Wenn Sie den Strafzettel zwischen 6 und 60 Tagen nach Erhalt bezahlen, zahlen Sie einen höheren Betrag. Wenn Sie erst nach 60 Tagen zahlen, müssen Sie den höchsten Betrag zahlen.
- Bei Zahlung des Bußgeldes ist der Fall erledigt, ein Einspruch ist dann nicht mehr möglich.
- Wenn der Strafzettel angefochten wird, muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt Einspruch eingelegt werden.
- Bei einem Bußgeld auf dem Nummernschild, z.B. beim Blitzen, wird das Ticket nach Hause geschickt.
- Bei einem Verkehrsverstoß kann das betroffene Auto von der Polizei vorübergehend beschlagnahmt werden. Das gilt auch für alle Verkehrsunfälle, an denen ein unversichertes Auto beteiligt ist.
Führerscheinpunkte
- Italien hat ein Strafpunktesystem, das auch für Ausländer gilt. Für eine Reihe von Verkehrsverstößen werden ein oder mehrere Strafpunkte vergeben. Bei Erreichen von insgesamt 20 Punkten wird der Führerschein für 6 bis 24 Monate entzogen.
- Der Verursacher, also der Fahrer, bekommt die Strafpunkte. Wenn der Fahrer nicht der Führerscheininhaber ist, muss der Führerscheininhaber die Personalien des Fahrers angeben. Die Weigerung ist strafbar und sorgt für ein neues Bußgeld.
- Wird auf Basis dieses Systems ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot verhängt, gilt dies nur in Italien.
Einzahlung
- Wer nicht sofort zahlt, muss eine Kaution hinterlegen. Der Betrag entspricht der Hälfte der maximalen Geldstrafe, die für den Verstoß gilt.
- Die Zahlung der Kaution muss im offiziellen Bericht vermerkt werden. Ist dies nicht der Fall, wird davon ausgegangen, dass das Bußgeld bezahlt wurde.
- Die Nichtzahlung der Kaution führt zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Es ist auch möglich, dass der Führerschein eingezogen wird.
Falscher Fahrer auf dem Ticket
- Wird ein Strafzettel (mit Strafpunkten) aus Italien wegen eines Verkehrsverstoßes, den jemand anderes begangen hat, zu Hause erhalten, muss der zuständigen Behörde der Name und die Adresse des Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes angegeben werden. Geschieht dies nicht, kann dafür ein (hohes) Bußgeld verhängt werden.
Verhaftung
- Im Falle einer Festnahme, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, kann die Botschaft Auskunft über die Rechtspflege und das weitere Vorgehen geben.
Verkehrsbußgelder in Italien
Diese Beträge sind Richtwerte und können in der Praxis höher oder niedriger ausfallen, je nach den Umständen, unter denen der Verkehrsverstoß begangen wurde.
Geschwindigkeitsüberschreitung
- Bis 10 km / h: ab € 41,
- Von 11 bis 40 km / h: ab € 175,
- Von 40 bis 60 km / h: ab € 532 und ggf. ein Entzug der Fahrerlaubnis von 1 bis 3 Monaten.
- Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 60 km/h: ab € 829 und ggf. Entzug der Fahrerlaubnis von 6 bis 12 Monaten.
Auto + Wohnwagen
- Die Strafen sind höher bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf (schnellen) Straßen mit einer Auto + Wohnwagen Kombination.
Parkverstoß
- Stillstand oder Parken im Halteverbot: ab 45,- €.
- Parkverstoß, der andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und Parken auf dem Gehweg, Behindertenparkplatz, Zebrastreifen oder Bushaltestelle: ab € 84,
- Unerlaubtes Parken in einer zona traffico limitato (verkehrsbeschränkter Bereich): ab € 78 + Abschleppen des Autos.
Sonstige Bußgelder
- Vorfahrt missachten: ab € 175.
- Rotlicht überfahren: ab € 175,
- Verstoß gegen das Überholverbot: ab € 85,
- Überfahren der durchgezogenen Linie: ab € 77,
- Fahren ohne Sicherheitsgurt / Kindersicherung: ab € 85,
- Handy während der Fahrt benutzen: ab € 165,
- Keine Warnweste benutzen: ab € 45,
- Kein Licht am Tag (außerhalb des Stadtgebietes): ab € 45,
- Fahren und Alkohol:
- Bei einem Fahranfänger liegt der zulässige Alkoholgehalt bei 0,0: Bußgeld ab € 155,
- Von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰: ab € 535,- und / oder 1 Monat Freiheitsentzug und Führerscheinentzug von 3-6 Monaten.
- Von 0,8 ‰ bis 1,5 ‰: ab 800 € und / oder ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten und / oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten.
- Mehr als 1,5 ‰: ab 1.500 € und / oder ein Führerscheinentzug von 1 bis 2 Jahren und / oder eine Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Monaten.
- Fahren und Drogen: ab 1.500 € und / oder Führerscheinentzug von 1 bis 2 Jahren und / oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten.
Sonstiges
- Überfahren des Standstreifens: ab 422 €.
- Erhöhung der Bußgelder: Die Bußgelder für schwere Verstöße, die zwischen 22 und 7 Uhr begangen werden, werden um 30% erhöht. Zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Überfahren einer roten Ampel.
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