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Spanien Zoll
Spanien zoll
Wissen Sie, was Sie nach und aus Spanien mitnehmen dürfen? Nachfolgend finden Sie die Ein- und Ausfuhrabgaben u.a. für Alkohol, Tabak, Geld, Lebensmittel und Haustiere.
Spanien Zoll Alkohol
- Reisende ab 17 Jahren dürfen alkoholische Getränke nach Spanien einführen. Die angegebenen Mengen gelten pro Person.
Einfuhr aus einem EU-Land (außer Andorra)
- 10 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% und
- 20 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22% und
- 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
- 110 Liter Bier.
Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
- 1 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder
- 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22%
- zusätzlich:
- 4 Liter nicht schäumender Wein und
- 16 Liter Bier.
Import aus Andorra
- 1,5 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder
- 2 Liter Dessertwein oder Schaumwein und
- 5 Liter Wein.
Besonderheiten
- Das Mindestalter für den Konsum und / oder Kauf von alkoholischen Getränken im Land kann vom Mindestalter für den Import von alkoholischen Getränken abweichen.
- Bitte beachten Sie: Für alkoholische Getränke aus den steuerfreien Gebieten von Ceuta, Melilla und den Kanarischen Inseln gelten die gleichen Mengen wie aus einem Nicht-EU-Land.
Spanien Zoll Tabak
- Reisende ab einem Alter von 17 Jahren können Tabak nach Spanien einführen. Die angegebenen Mengen gelten pro Person.
Einfuhr aus einem EU-Land
- 800 Zigaretten und
- 400 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) und
- 200 Zigarren und
- 1 kg Tabak.
Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) oder
- 50 Zigarren oder
- 250 g Tabak oder
- eine anteilige Verteilung der oben genannten Produkte.
Besonderheiten
- Tabak, der aus den spanischen steuerfreien Gebieten Ceuta, Melilla und den Kanarischen Inseln mitgebracht wird, unterliegt den gleichen Mengen wie aus einem Nicht-EU-Land.
Spanien Zoll Haustiere
- Spanien ist ein mäßig hundefreundliches Land. Es gibt Ferienhäuser und Pensionen, in denen man mit einem Hund wohnen kann. Es gibt auch Campingplätze, wo ein Hund willkommen ist, unter der Bedingung, dass er an der Leine bleibt.
- Hunde sind in Restaurants nicht erlaubt.
- Hunde sind auch an belebten Stränden verboten.
- In den Bergen und zahlreichen Naturparks im Norden Spaniens kann Ihr Hund nach Herzenslust herumlaufen.
Identifikation
- Ein Hund oder eine Katze benötigt einen EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Besitzers, die Registrierungsnummer des Chips (es wird der Standard-ISO-Mikrochip 11784/11785 eingesetzt) und den Nachweis der Tollwutimpfung. Im Pass ist auch Platz für ein Gesundheitszeugnis und andere Behandlungen oder Impfungen.
Gesundheit
- Hunde und Katzen müssen mindestens 21 Tage vor der Reise gegen Tollwut geimpft worden sein (Tollwutimpfung). Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den Richtlinien des Impfstoffherstellers (1-3 Jahre).
- Hinweis: Der Chip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt werden (am selben Tag ist erlaubt).
- In Spanien sind keine obligatorischen Zusatzbehandlungen erforderlich.
- Hunde und Katzen müssen in Spanien nicht in Quarantäne gehalten werden.
- Spanien ist ein Risikogebiet, ein Hund oder eine Katze kann im Urlaub durch Zecken- oder Insektenstiche krank werden. Es gibt ausreichend vorbeugende Maßnahmen. Wenden Sie sich dazu mindestens 4 Wochen vor der Abreise an den Tierarzt.
- Die Temperatur in Spanien kann im Sommer stark ansteigen. Ein Hund kann daher schnell überhitzen. Sorgen Sie immer für ausreichend Wasser und Kühlung.
Verbotene Hunde
- Strenge Regeln gelten für Pitbull, Dogo Argentino, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Fila Brasiliero, Tosa Inu, Akita Inu oder andere “gefährliche” Hunde.
- Es ist ratsam, die Botschaft zu kontaktieren, wenn Sie einen dieser Hunde mitnehmen möchten
Haustiere und Transport
- Die Mitnahme des Hundes in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in Spanien fast unmöglich
- Beim Transport im Auto muss der Hund auf dem Rücksitz eine spezielle Hundeleine tragen oder hinter einer Ablage im Kofferraum sitzen.
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Jungtiere
- Ab dem 29. Dezember 2014 müssen alle Welpen und Kätzchen, die nach Spanien mitgenommen werden, gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung ist erst ab 12 Wochen möglich. Die gesetzliche Wartezeit nach der Impfung beträgt 21 Tage, was bedeutet, dass Tiere, die jünger als 15 Wochen sind, nicht mehr eingeführt werden dürfen.
Besonderheiten
- Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, müssen Sie 24 Stunden im Voraus melden, dass Sie einen Hund mitnehmen.
- Denken Sie auch daran, die Regeln der Länder zu beachten, durch die Sie nach Spanien reisen.
Spanien Zoll Geld
Importieren
- Inländische und ausländische Zahlungsmittel können aus einem EU-Land frei importiert werden.
- Inländische und ausländische Zahlungsmittel können bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Bankwechsel) frei aus einem Nicht-EU-Land eingeführt werden. Beträge, die über den Gegenwert von 10.000 € hinausgehen, müssen angegeben werden.
Ausfuhr
- Inländische und ausländische Zahlungsmittel können frei in ein EU-Land exportiert werden.
- Inländische und ausländische Zahlungsmittel können bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Bankwechsel) frei in ein Nicht-EU-Land exportiert werden. Beträge, die über den Gegenwert von 10.000 € hinausgehen, müssen angegeben werden.
Verschiedene Zollvorschriften
Getränke
Einfuhr aus einem EU-Land
- Lebensmittel, Obst und Blumen können unbegrenzt eingeführt werden, wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
- Eine begrenzte Menge an Lebensmitteln kann für 1 bis 2 Tage frei eingeführt werden.
- Tierische Produkte dürfen nicht eingeführt werden, mit Ausnahme von Produkten aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. In begrenztem Umfang dürfen diese eingeführt werden, wenn sie von den Färöer-Inseln, Grönland und Island stammen, wenn sie für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Sonstige Waren
Einfuhr aus einem EU-Land
- Andere Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, können unbegrenzt eingeführt werden, wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
- Andere Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, können bis zu einem Wert von 430 € frei eingeführt werden, wenn Sie über einen Flug- oder Seehafen reisen, Personen unter 15 Jahren bis 150 € und andere Reisende bis zu einem Wert von 300 €.
Einfuhr aus Andorra
- Pro Person können insgesamt Waren im Wert von 525 € frei aus Andorra eingeführt werden, Personen unter 15 Jahren bis 270 €.
Medikamente
- Es wird empfohlen, einen medizinischen Reisepass mitzunehmen. Der European Medical Passport enthält Informationen über Medikamenteneinnahme, Krankheiten oder Störungen. Er ist gegen eine geringe Gebühr erhältlich, auch bei Ärzten und Apotheken.
Hier finden Sie weitere Informationen über Spanien.