Was ist im Auto in Deutschland vorgeschrieben?
Wenn Sie mit dem Auto nach Deutschland in den Urlaub fahren, müssen Sie eine Reihe von Dingen mitnehmen. Wir listen für Sie die Pflichtartikel auf. Nicht nur für Autos, sondern auch für Fahrer eines Motorrads und Mopeds.
Deutschland Checkliste Auto – Pflicht im Auto in Deutschland
- Warndreieck – Ein Warndreieck ist im Auto Pflicht. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist es Pflicht, ein Warndreieck hinter dem Auto oder Wohnmobil aufzustellen. Auf Auto(schnell)straßen muss das Warndreieck ca. 200 m und auf anderen Straßen ca. 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden (auch wenn die Notbeleuchtung eingeschaltet ist). Bei einer Panne oder einem Unfall mit einem Auto, das einen Anhänger oder Wohnwagen zieht, muss kein zweites Warndreieck aufgestellt werden.
- Sicherheitsweste – Es ist Pflicht, eine Sicherheitsweste im Auto mitzuführen. Es ist ratsam, die Warnweste griffbereit aufzubewahren (z.B. im Handschuhfach) und bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Wir empfehlen den Fahrern, für alle Insassen eine Sicherheitsweste im Fahrzeug mitzuführen. Sicherheitswesten müssen innerhalb Europas der Norm EN471 entsprechen (fluoreszierend gelb, orange oder rot und mit retroreflektierenden Streifen).
- Erste-Hilfe-Kasten – Es ist Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kasten im Auto mitzuführen.
Die oben genannte Sicherheitsausrüstung ist nur in Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen vorgeschrieben, aber wir raten den Fahrern, aus Sicherheitsgründen und um Diskussionen mit der örtlichen Polizei zu vermeiden, die lokalen Regeln zu befolgen. - Ein Feuerlöscher und Ersatzlampen sind nicht vorgeschrieben.
Ratschläge
Hinweis: Überprüfen Sie bei der Anmietung eines Autos immer, ob die vorgeschriebene Ausrüstung (Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Kasten) vorhanden ist.
Pflicht auf dem Motorrad
Die Pflicht zum Mitführen von Warndreieck, Sicherheitsweste und Verbandskasten gilt nicht für Motorräder.
Besonderheiten
- Radvorleger – Bei einer Fahrzeugkombination aus Pkw (oder Wohnmobil) und Wohnwagen oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg müssen zwei Radvorleger vorhanden sein.
- Blinklicht – Bei Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg muss neben einem Warndreieck auch eine tragbare gelbe Blinkleuchte vorhanden sein, die bei einer Panne oder einem Unfall benutzt werden muss.
- Ersatzbrille – Das Mitführen einer Ersatzbrille ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, aber wir empfehlen Fahrern, die im Führerschein angeben, dass sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen (Einschränkungscode 01), eine Ersatzbrille mitzunehmen.
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