Deutschland unterwegs

Fortbewegung in Deutschland
Ob Sie mit dem eigenen Auto, einem Mietwagen oder mit dem Flugzeug unterwegs sind, hier finden Sie alle praktischen Informationen zum Thema Verkehr in Deutschland.
Autovermietung
Mietstationen
Autos können überall gemietet werden, auch an Flughäfen, Bahnhöfen und in Städten.
Mietwagen buchen
Die Preise können je nach Saison und Anbieter stark variieren. Eine Buchung im Voraus kann günstiger sein bei carhirecompany.com
Anforderungen
- Um ein Auto in Deutschland zu mieten, muss der Fahrer einen gültigen Führerschein haben.
- Der Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr im Besitz des Führerscheins sein. Je nach Fahrzeugtyp können dies auch 2 oder 3 Jahre sein.
Alter
- Der Fahrer muss oft mindestens 21 Jahre alt sein.
- Manchmal ist die Altersgrenze niedriger oder höher, je nach Vermieter oder Fahrzeugtyp.
- Fahrer, die jünger als 21 oder 23 Jahre sind, müssen oft einen Zuschlag für junge Fahrer zahlen.
- Manchmal ist die Versicherung für junge Fahrer teurer.
- Bitte beachten Sie, dass es ein Höchstalter geben kann.
Garantie
Ein Auto kann nur mit einer Kreditkarte (mit Pin-Code) auf den Namen des Hauptfahrers gemietet werden. Bargeld wird selten als Kaution akzeptiert.
Besonderheiten
Prüfen Sie im Winter, ob der Mietwagen mit der richtigen Winterausrüstung ausgestattet ist. Die Verwendung von Winterreifen ist bei winterlichen Bedingungen Pflicht. In bergigen Gegenden können Schneeketten durch ein Schild vorgeschrieben werden.
Umweltplakette
Viele deutsche Innenstädte sind nur mit einer Umweltplakette befahrbar. In Deutschland gemietete Autos haben in der Regel eine solche Umweltplakette, in einem anderen Land zugelassene Mietwagen meist nicht.
Große Flughäfen
Berlin: berlin-airport.de
Düsseldorf: dus.com
Frankfurt am Main: frankfurt-airport.com
Hamburg: hamburg-airport.de
München: münchen-airport.de
Nationale Fluggesellschaft
Lufthansa: lufthansa.com
Besonderheiten
Bei Annullierung, Umbuchung, Verspätung oder Gepäckproblemen können Sie sich auf die europäische Verordnung 261/2004 berufen.