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    Deutschland Umweltzonen

    Deutschland Umweltzonen by Travel Information Europe

    Deutschland Umweltzonen

    In Deutschland gibt es in vielen Städten eine Umweltzone, in der eine Umweltplakette Pflicht ist. Außerdem können Städte ein Dieselverbot oder ein Diesel- und Benzinverbot für bestimmte Straßen oder Stadtteile festlegen (Verbot für bestimmte Diesel- oder Benzinfahrzeuge). Siehe unten.

    Umweltplakette

    • Ein großer Teil der deutschen Innenstädte ist nur mit einer Umweltplakette oder Feinstaubplakette befahrbar. Die Umweltzonen sind durch Schilder gekennzeichnet.
    • Zweck dieser Maßnahme ist es, den hohen Feinstaubanteil in der Luft und die Luftverschmutzung zu reduzieren und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern.
    • Alle Autos, Wohnmobile, Busse, LKWs, mit allen Kraftstoffarten (auch elektrisch), müssen innerhalb der Umweltzonen eine Plakette haben. Dies gilt auch für Autos mit einem ausländischen Kennzeichen.
    • Es gibt drei farbige Aufkleber: grün, gelb und rot. Welche Farbe dem Fahrzeug zugeordnet wird, hängt von den Emissionen ab. Die Vergabe erfolgt anhand des amtlichen Kennzeichens. Die gelbe Plakette ist nur in Neu-Ulm gültig, die rote Plakette hat in der Praxis ausgedient und ist in keiner Umweltzone mehr erlaubt.
    • Eine vierte Farbe (blau) für sehr sparsame Fahrzeuge ist angedacht. Die Einführung einer blauen Plakette wurde vorerst zurückgestellt und ist kurzfristig nicht zu erwarten. Offizielle Details sind noch nicht verfügbar.
    • Das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette oder mit einer falschen Plakette kann ein Bußgeld von ca. 80 € nach sich ziehen.
    • Generell dürfen Dieselfahrzeuge von vor 2001 und Benzinfahrzeuge von vor 1993 nicht mehr in die Umweltzonen einfahren.

    Verfügbarkeit der Umweltplakette

    • Die Umweltplakette ist online und in Deutschland bei Werkstätten, Kommunen und TÜV-Prüfstellen erhältlich. Dazu wird die Zulassungsbescheinigung des Autos benötigt. Anhand der Daten (Baujahr, Gewicht, Benzin- oder Dieselmotor) wird ermittelt, welche Plakette benötigt wird. Die Plakette wird dann sofort vergeben. Die Kosten für die Plakette werden von der Abgabestelle festgelegt und können von 5 € bis fast 50 € variieren.
    • Der Aufkleber muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe (von innen gesehen) aufgeklebt werden. Wird die Plakette nicht sichtbar angebracht, kann ein Bußgeld von ca. € 80,- fällig werden.

    Städte mit einer Umweltzone

    • Städte mit Umweltzone sind Berlin, Bonn, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Hannover, Heidelberg, Karlsruhe, Köln, Krefeld, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, München , Münster, Neuss, Neu-Ulm, Oberhausen, Osnabrück, Stuttgart, Wiesbaden, Wuppertal.
    • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes unter umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland.
    • Eine aktuelle und vollständige Übersicht über die Orte, an denen eine Plakettenpflicht besteht, finden Sie unter gis.uba.de/website/umweltzonen. Klicken Sie auf “Karte” für eine Übersichtskarte, auf “Umweltzonen” für eine Liste der Umweltzonen und auf “Durchfahrtsbeschränkungen” für eine Liste der Dieselfahrverbote.

    Befreiung

    • Autobahnen, die durch Umweltzonen führen, fallen nicht unter die Regelung. Für eine Durchfahrt nach Österreich oder in die Schweiz ist daher keine Umweltplakette erforderlich.
    • Motorräder, Mofas und Mopeds fallen nicht unter die Regelung.
    • Fahrzeuge, bei denen ein gültiger europäischer Behindertenparkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt, benötigen keine Umweltplakette.
    • Es hängt von den örtlichen Bestimmungen ab, ob die Befreiung auch in Städten gilt, in denen ein Dieselfahrverbot gilt, siehe die Seite der jeweiligen Kommune.

    Deutschland Umweltzonen: Oldtimer-Befreiung

    • Eine Ausnahme gilt für Oldtimer unter bestimmten Bedingungen.
    • Oldtimer mit einem deutschen historischen Kennzeichen benötigen keine Umweltplakette.
    • Oldtimer mit einem ausländischen Kennzeichen sind ebenfalls befreit.
    • Ein Oldtimer ist nach deutschen Regeln älter als 30 Jahre und muss sich in einem guten Zustand befinden.
    • Wenn Sie in einer Umweltzone parken, halten Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung bereit, aus der das Alter des Fahrzeugs hervorgeht, und vorzugsweise einen FIVA-Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Informationen über die FIVA Identity Card finden Sie unter fiva.org.
    • Hinweis: Ein Dieselfahrverbot kann auch für Oldtimer gelten. Die Regeln sind je nach Ort unterschiedlich, erkundigen Sie sich bei der Gemeinde.
    • Weitere Informationen: adac.de/rund-ums-fahrzeug/oldtimer-youngtimer/recht-tipps/oldtimer-umweltzone.

    Dieselverbot – Dieselfahrverbot

    • Städte dürfen nicht nur eine Umweltzone einrichten, sondern auch weitergehende Maßnahmen gegen Dieselfahrzeuge ergreifen. Städte können selbst bestimmen, was die mindestens erforderliche Euro-Emissionsnorm ist und welche Fahrzeuge verboten sind (z. B. nur Lkw: LKW, Lastkraftwagen).
    • Ein Dieselfahrverbot gilt auch für ausländische Fahrzeuge.
    • Die Umweltplakette gilt nicht bei einem Dieselfahrverbot.
    • In einigen Städten sind stark umweltbelastende Benzinfahrzeuge auch in der Zone verboten, in der ein Dieselfahrverbot gilt.
    • Ausnahmen vom Dieselfahrverbot können von Fall zu Fall unterschiedlich sein, in vielen Fällen sind Behindertenfahrzeuge davon ausgenommen. Siehe die Bedingungen auf der Website der jeweiligen Gemeinde.
    • Die Methode zur Durchsetzung des Verbots ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bisher wurden stichprobenartig Fahrzeugpapiere geprüft.
    • In Deutschland gibt es viel Widerstand gegen die Einführung eines Dieselfahrverbots bzw. Gelsenkirchen, Köln und Mainz.

    Städte mit Dieselfahrverbot

    • Bisher haben nur wenige Städte ein Dieselfahrverbot eingeführt:
    • Berlin: Verbot von Dieselfahrzeugen bis Euro 5 – in einigen verstreuten Straßen. Diese Straßen sind ausgeschildert, Karte und Liste siehe berlin.de/special/auto-und-motor/nachrichten/4947848-2301467-drohende-fahrverbote-was-dieselfahrer-wi.html.
    • Darmstadt: Verbot von Dieselfahrzeugen bis Euro 5 und Benzinfahrzeugen bis Euro 2 – Hügelstraße und Heinrichstraße.
    • Hamburg: Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 – Stresemannstraße zwischen Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp sowie Max-Brauer-Allee in Altona zwischen Chemnitzstraße / Gerichtstraße / Julius-Leber-Straße und Holstenstraße. Ausgeschildert. In der Stresemannstraße gilt das Verbot nicht für Pkw. Aktuelle Informationen finden Sie unter hamburg.de/luftreinhaltung und hamburg.de/durchfahrtsbeschraenkungen.
    • Stuttgart: Verbot von Dieselfahrzeugen bis Euro 4 – in der gesamten bestehenden Umweltzone, mit Ausnahme einiger Straßen, die mit “Zufahrt zu … frei” gekennzeichnet sind. Seit dem 1. Juli 2020 sind Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 verboten – in einem Teil dieser Zone, der sogenannten „Kleinen Umweltzone“. Weitere Informationen und Karten der Zonen finden Sie unter stuttgart.de/diesel -verkehrsverbot. Eine Ausweitung der Maßnahmen wird geprüft.
    • Die in Mainz angestrebte Einführung eines Fahrverbots für stark schadstoffbelastete Diesel- und Benzinfahrzeuge in einigen Straßen wurde vorerst ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter mainz.de/leben-und-arbeit/mobilitaet-und-verkehr/dieselphahrverbot-mainz.php.
    • Eine Übersichtskarte und eine Liste der Orte mit Dieselfahrverboten finden Sie unter gis.uba.de/website/umweltzonen. Klicken Sie auf „Karte“ für die Karte und auf „Durchfahrtsbeschränkungen“ für die Liste.
    • Wo ein Dieselfahrverbot gilt und für welche Fahrzeuge das Fahrverbot gilt, ist auf der oben genannten Karte (gis.uba.de/website/umweltzonen, rot umrandeter weißer Kreis). Es ist möglich, dass noch nicht alle Zonen darauf aufgeführt sind.
    • Die Zonen sind in der Regel durch ein Verbotsschild gekennzeichnet, unter dem für welche Fahrzeuge das Verbot gilt bzw. nicht gilt.

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