StartseiteFrankreich – Verkehrsbußgelder

    Frankreich Bußgelder

    Frankreich Verkehrsbussgelder by Travel Information Europe

    Frankreich Verkehrsbussgelder

    Sie haben es sicher nicht vor, aber was ist, wenn Sie doch gegen die Verkehrsregeln in Frankreich verstoßen? Was ist mit dem Bußgeld?

    Gebühren

    Geldbußen im Allgemeinen

    • Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen ist die Höhe des Bußgeldes geringer.
    • Die genannten Beträge sind Richtwerte und können in der Praxis höher oder niedriger ausfallen, je nach den Umständen, unter denen der Verkehrsverstoß begangen wurde.

    Geschwindigkeit

    Auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km /

    • Überschreitung bis zu 20 km / h: ab € 135,

    Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 50 km / h

    • Überschreitung bis 20 km / h: ab € 68,
    • Überschreitung von 20-50 km / h: ab € 135,- und ein Führerscheinentzug von maximal 3 Jahren.
    • Überschreitung von mehr als 50 km/h: ab € 1.500,- und ein Führerscheinentzug von maximal 3 Jahren.

    Überfahren einer roten Ampel

    • Ab € 135.

    Verletzung des Überholverbots

    • Ab € 135,

    Überfahren der durchgezogenen Linie

    • Ab € 135,

    Parkverstoß

    • Parkzeitüberschreitung: ab € 17,
    • Fehlparken: ab € 35,

    Vorfahrtsmissachtung

    • Ab € 135,

    Fahren ohne Sicherheitsgurt / Kindersicherung

    • Ab € 135,

    Handy benutzen während der Fahrt

    • Ab € 135,
    • Benutzung von “Ohr-” oder Kopfhörern (auch für Radfahrer): ab € 135,

    Benutzung und eigenes Antiradar

    • Höchstbetrag von € 1.500 und Führerscheinentzug für maximal 3 Jahre.

    Fahren unter Alkoholeinfluss

    • Von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰ oder 0,25 bis 0,40 mg / l: ab 135 € und Führerscheinentzug von maximal 3 Jahren (Fahrzeug kann beschlagnahmt werden).
    • Mehr als 0,8 ‰ bzw. 0,4 mg / l: maximal 4.500 €, Entzug der Fahrerlaubnis für 72 Stunden (ggf. verlängert auf 6 Monate), ein Führerscheinentzug von maximal 3 Jahren und / oder eine Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren.
    • Fahren unter Drogeneinfluss: maximal 4.500 € und ein Führerscheinentzug von maximal 3 Jahren und / oder eine Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren.

    Sonstiges

    Fahren in einer Umweltzone ohne gültige Plakette

    • Ab 68.

    Nichtvorhandensein und Benutzung einer Warnweste

    • Ab € 135,
    • Für Radfahrer: ab € 22,

    Nichtvorhandensein und Benutzung eines Warndreiecks

    • Ab € 135,

    Strafabwicklung

    • Verstöße werden in 5 Kategorien eingeteilt, die von einfachen Verstößen bis zu sehr schweren Verstößen reichen. Für die Kategorien 1 bis 4 ist die Höhe des Bußgeldes (Änderungspauschale) festgelegt. Verstöße der 5. Kategorie (schwere Verkehrsverstöße) werden immer dem Gericht vorgelegt.
    • Die französische Polizei ist berechtigt, Bußgelder bis zu 750 € an Ort und Stelle einzuziehen.
    • Wird das Bußgeld innerhalb von 14 Tagen bezahlt, wird ein reduzierter Bußgeldbetrag fällig. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen, muss das erhöhte Bußgeld (amende majorée) innerhalb von 45 Tagen gezahlt werden. Wird danach immer noch nicht gezahlt, ist die Höchststrafe fällig.
    • Detaillierte Informationen zu französischen Bußgeldern (auch in vielen anderen Sprachen) finden Sie unter antai.gouv.fr. Über diese Website kann das Bußgeld auch bezahlt werden und es gibt Informationen, wie man Einspruch einlegen kann.

    Punkte für den Führerschein

    • Frankreich hat ein Strafpunktesystem. Führerscheininhaber ohne Wohnsitz erhalten keine Strafpunkte und werden nicht registriert.

    Kaution

    • Wird das Bußgeld nicht sofort bezahlt, muss eine Kaution (Kaution oder Kaution) in Höhe des verhängten Bußgeldes hinterlegt werden. Wird die Kaution nicht gezahlt, wird das Fahrzeug, der Führerschein oder die Zulassungsbescheinigung bis zur Zahlung beschlagnahmt.
    • Eine Kaution muss auch hinterlegt werden, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird.

    Haftung

    • Der Fahrer haftet für Straftaten, die mit dem Fahrzeug begangen werden.
    • Ist der Fahrer nicht bekannt, erhält der Führerscheininhaber das Bußgeld zu Hause.
    • Der Führerscheininhaber ist verpflichtet, die Identität des tatsächlichen Fahrers bekannt zu geben, es sei denn, er weiß dies nicht, zum Beispiel wenn das Fahrzeug gestohlen wurde.

    Verhaftung

    • Im Falle einer Festnahme, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, kann die Botschaft Auskunft über die Rechtspflege und das weitere Vorgehen geben.

    Hier finden Sie weitere Informationen über Frankreich.

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