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    Frankreich Verkehrsregeln

    Frankreich Verkehrsregeln by Travel Information Europe

    Frankreich Verkehrsregeln

    Die Verkehrsregeln in Frankreich sind manchmal etwas anders als in Ihrem Heimatland. Wir listen die wichtigsten allgemeinen Regeln für Sie auf.

    Frankreich Verkehrsregeln im Allgemeinen

    Hier werden einige wichtige allgemeine Verkehrsregeln genannt, die von denen in Ihrem Heimatland abweichen können.

    Sicher fahren

    • In Frankreich gilt die allgemeine Regel, dass der Fahrer eines Fahrzeugs immer in der Lage sein muss, die zum sicheren Fahren erforderlichen Handlungen auszuführen.
    • Basierend auf dieser Regel können Sie als Fahrer mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie zum Beispiel während der Fahrt etwas essen oder trinken, eine Zigarette rauchen, sich schminken, etwas aus dem Handschuhfach nehmen oder unsicheres Schuhwerk (wie Flip-Flops) tragen.

    Alkohol und Fahren

    • Der maximal zulässige Blutalkoholgehalt liegt bei 0,5 Promille (das entspricht 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter ausgeatmeter Luft).
    • Für Fahrer, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, gilt eine Grenze von 0,2 Promille.
    • Spuren von Drogen im Blut sind nicht erlaubt.

    Mobiltelefon

    • Für Fahrer aller Fahrzeuge (auch Radfahrer) ist es verboten, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu halten. Hinweis: Auch wenn das Fahrzeug steht, zum Beispiel im Stau oder an einer roten Ampel, darf der Fahrer kein Handy halten. Das Telefon darf sich während der Fahrt nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden.
    • Nur das Telefonieren im Auto über eine Freisprecheinrichtung ist erlaubt (sofern es sich um eine Freisprecheinrichtung ohne Kopf- oder Ohrhörer handelt). Dennoch kann der Fahrer ein Bußgeld erhalten, wenn er durch das Freisprechen während der Fahrt merklich abgelenkt ist.

    Geräte mit Bildschirm

    • Ein Gerät mit Bildschirm, wie z. B. ein Smartphone, Tablet oder DVD-Player, darf sich während der Fahrt nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden.
    • Die Nutzung von Navigationsgeräten im Auto ist erlaubt. Auch die Navigation über ein Smartphone ist erlaubt, allerdings muss das Smartphone dann in einer Halterung liegen und der Bildschirm des Smartphones darf während des Lesens nicht berührt oder zum Ablesen von Nachrichten verwendet werden. Das Telefonieren mit dem Smartphone darf nur über eine Freisprecheinrichtung erfolgen. Bitte beachten Sie: Die Verwendung eines Smartphones zum Navigieren wird nicht empfohlen, es sei denn, am Smartphone kann ein Modus aktiviert werden, in dem die Anzeige von Nachrichten (Mail, SMS, Whatsapp, etc.) während der Navigation gesperrt ist.
    • Die Bedienung von Geräten während der Fahrt ist nicht erlaubt. Auch ein Navigationsgerät oder ein Smartphone, das zur Navigation verwendet wird, darf vom Fahrer nur berührt und eingestellt werden, wenn das Fahrzeug an einem sicheren Ort geparkt ist.

    Kopfhörer oder Ohrhörer

    • Die Verwendung von Kopf- oder Ohrhörern (auch die des Kfz-Kits) zum Beispiel zum Telefonieren oder Musikhören ist verboten. Dies gilt für alle Fahrer, auch für Radfahrer. Auch die Verwendung von nur einer Ohrmuschel oder eines Kopfhörers, der nur ein Ohr abdeckt, ist verboten.

    Grundlegende Verkehrsregeln

    • Sie müssen rechts fahren und links überholen.

    Vorfahrt

    • An einer Kreuzung haben die Fahrer von rechts Vorrang, wenn nicht anders angegeben.
    • In Frankreich wird nicht mit Haifischzähnen, sondern mit einer Linie aus dicken Blöcken angezeigt, dass Autofahrer an einer Kreuzung Vorfahrt haben. Oft ist diesen Blöcken ein großes umgedrehtes Dreieck auf der Fahrbahn vorangestellt. Zusätzlich wird meist ein dreieckiges Verkehrszeichen mit dem Text Cédez le passage darunter (Gib Vorfahrt) verwendet.
    • Straßenbahnen haben immer Vorrang.
    • Wie in den meisten Ländern müssen Autofahrer auf der Hauptfahrbahn den Fahrern auf der Durchfahrtsspur Vorrang gewähren. Bitte beachten: Wenn Sie auf der Ringstraße um Paris (Périphérique) fahren, sollten Sie Fahrern von rechts, die aus den Einfahrten in die Ringstraße einfahren, Vorrang geben.

    Vorfahrt

    • Auf engen Bergstraßen hat der bergauf fahrende Verkehr Vorrang vor dem bergab fahrenden. Gegebenenfalls muss das am leichtesten zu manövrierende Fahrzeug für weniger wendige Fahrzeuge weichen.

    Kreisverkehr

    • Fahrer in einem Kreisverkehr haben Vorrang, wenn der Kreisverkehr mit dem dreieckigen Warnzeichen Kreisverkehr gekennzeichnet ist, und/oder wenn das Zeichen Vous n’avez pas la priorité (Sie haben keinen Vorrang) angezeigt wird. Fehlen diese Zeichen, haben Fahrer, die sich dem Kreisverkehr nähern, Vorrang.

    Zum Überholen

    • Fahrer müssen fahrende Straßenbahnen rechts überholen, es sei denn, es ist nicht genügend Platz auf der rechten Seite. In Einbahnstraßen darf die Straßenbahn auch links überholt werden.
    • Fahrer dürfen Straßenbahnen nicht dort überholen, wo Fahrgäste ein- und aussteigen.
    • Beim Überholen eines Radfahrers müssen Autos, die innerhalb des Stadtgebietes fahren, mindestens 1 m, außerhalb des Stadtgebietes mindestens 1,5 m Abstand zum Radfahrer halten.

    Stehenbleiben

    • Ein absolutes Halteverbot (und Parkverbot) gibt es entlang der beiden Hauptverkehrsachsen von Paris: der Ost-West-Achse entlang
      den Kais am linken Seine-Ufer und dem Quai de la Mégisserie und die Nord-Süd-Achse entlang der Avenue du Général Leclerc, einem Teil des Boulevard St-Michel, der Rue de Rivoli, den Boulevards de Sébastopol, Strasbourg und Barbès und d’Ornano, der Rue Lafayette und der Avenue Jean Jaurès.

    Parken

    • Es ist verboten, auf der linken Straßenseite (entgegen der Fahrtrichtung) zu parken, auch auf Parkplätzen auf der linken Seite. Sie können jedoch auf der linken Seite einer Straße mit Einbahnverkehr parken.
    • Vor Krankenhäusern, Polizeistationen, Postämtern, rot-weißer oder roter Markierung auf dem Gehweg und neben einer unterbrochenen gelben Linie am Fahrbahnrand ist das Parken verboten.
    • Wenn Autofahrer gefährlich parken (zum Beispiel an einem Zebrastreifen oder doppelt geparkt), kann ihnen der Führerschein abgenommen werden.
    • In Paris und einigen anderen Großstädten gibt es an einigen Parkplätzen ein Zeitlimit. Das bedeutet, dass geparkte Fahrzeuge nur für eine begrenzte Zeit an der gleichen Stelle stehen bleiben dürfen.
    • Parkschilder für das Parken in einer Zone bleu sind bei der Polizei, den Fremdenverkehrsämtern und einigen Geschäften erhältlich.

    Notbeleuchtung

    • Fahrer sind verpflichtet, die Notbeleuchtung zu benutzen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, wenn sie plötzlich stark abbremsen müssen. Außerdem müssen Autofahrer ihre Warnblinkanlage blinken lassen, wenn sie sich einem Stau nähern und wenn sie sich in einem Stau befinden, solange ihr Fahrzeug das letzte in der Warteschlange ist.

    Tonsignale

    • Der Gebrauch der Hupe ist innerhalb des Stadtgebietes verboten, außer bei unmittelbarer Gefahr.
    • Außerhalb des Stadtgebietes darf die Hupe nur dann als Warnsignal verwendet werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Zwischen Sonnenuntergang und Morgendämmerung sollten Fahrer in solchen Situationen ihr Licht blinken.

    Spuren und Streifen auf der Fahrbahn

    • Durchgehende Streifen dürfen auf keinen Fall überfahren werden und auch nicht mit den Rädern angefahren werden.

    Fahren per Anhalter

    • Es ist verboten, auf Autobahnen, auf vierspurigen Straßen und auf Straßen ohne Gehwege zu wandern.

    Autounfall oder Unfall

    • Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss der Fahrer eine Sicherheitsweste anlegen, bevor er das Fahrzeug verlässt.
    • Bei einer Panne oder einem Unfall muss der Fahrer zusätzlich die Warnblinkanlage einschalten und ein Warndreieck mindestens 30 m hinter dem Fahrzeug aufstellen, so dass es aus einer Entfernung von 100 m sichtbar ist.
    • Es ist verboten und auch sehr gefährlich, die Autoroute (Autobahn) zu begehen. Ein Fahrer muss daher bei einer Panne oder einem Unfall auf der Autoroute kein Warndreieck aufstellen. Der Fahrer muss die Warnblinkanlage einschalten und eine Warnweste anziehen. Alle Insassen steigen dann so schnell wie möglich auf der sicheren Seite des Fahrzeugs aus und warten hinter der Leitplanke auf Hilfe.
    • Im Falle eines Unfalls ist der Fahrer verpflichtet, den anderen Beteiligten seine Identität mitzuteilen.
    • Bei einem Unfall, der zu einem Personenschaden geführt hat, ist der Fahrer verpflichtet, die Polizei zu rufen.

    Belehrung durch die Polizei

    An Kreuzungen, an denen Beauftragte den Verkehr regeln, müssen Autofahrer dem Beauftragten das Linksabbiegen überlassen, es sei denn, der Beauftragte zeigt etwas anderes an.

    Verkehrsregeln Auto

    Frankreich Verkehrsregeln Auto

    Beleuchtung

    • Das Mitführen von Licht ist nur vorgeschrieben, wenn die Sicht ernsthaft behindert wird.
    • Die Verwendung von Abblendlicht ist in Tunneln vorgeschrieben.
    • In Frankreich ist es ratsam, tagsüber Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu benutzen.

    Kinder

    • Kinder unter 10 Jahren müssen in einem geeigneten und zugelassenen Kindersitz oder auf einem zugelassenen und geeigneten Sitzerhöhungssitz mit höhenverstellbarem Sicherheitsgurt transportiert werden.
    • Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz transportiert werden, es sei denn:
      • sie werden mit dem Rücken nach vorne in einem geeigneten Kindersitz transportiert und der Airbag ist ausgeschaltet;
      • das Fahrzeug hat keinen Rücksitz;
      • der Rücksitz hat keine Sicherheitsgurte;
      • der Rücksitz ist bereits mit Kindern unter 10 Jahren voll besetzt;
    • Die französische Gesetzgebung schreibt keine Mindestlänge für das Anlegen der normalen Sicherheitsgurte vor. Es wird jedoch empfohlen, dass Kinder, die 10 Jahre oder älter, aber kleiner als 1,50 m sind, gemäß der europäischen Richtlinie für den Transport von Kindern im Auto in einem zugelassenen und geeigneten Kindersitz oder auf einer zugelassenen und geeigneten Sitzerhöhung transportiert werden.

    Rauchen im Auto

    • In Frankreich ist es für jeden Insassen eines Autos oder Wohnmobils verboten, in Gegenwart eines Kindes unter 18 Jahren zu rauchen.

    Ladung

    • Die Ladung darf nicht über die Vorderseite des Fahrzeugs hinausragen.
    • Hinter dem Fahrzeug darf die Ladung nicht mehr als 3 m herausragen. Eine Ladung, die mehr als 1 m nach hinten herausragt, muss jedoch mit einem reflektierenden Schild versehen werden. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen muss eine Ladung, die mehr als 1 m nach hinten herausragt, zusätzlich mit einer roten Leuchte versehen sein, die in einer Entfernung von 150 m sichtbar ist.
    • Die Ladung darf nicht breiter als 2,50 m sein. Ragt die Ladung seitlich um mehr als 40 cm heraus, muss sie mit einer nach vorn gerichteten weißen Leuchte oder einem Reflektor und einer roten Leuchte oder einem Reflektor versehen sein, die bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen nach hinten leuchten.

    Auto schleppen

    • Auf Autobahnen ist das Abschleppen verboten, es sei denn, es wird ein Abschleppdienst beauftragt.
    • Abschleppen auf anderen Straßen ist erlaubt.

    Besonderheiten

    Abstand halten

    • Fahren Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg oder mit einer Länge von mehr als 7 Metern außerhalb des Stadtgebietes mit gleicher Geschwindigkeit, müssen sie einen Abstand von mindestens 50 m zueinander einhalten.

    Reifenprofil

    • Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt in Frankreich, wie in vielen anderen EU-Ländern, 1,6 mm.
    • Das Fahren mit Reifen mit zu geringer Profiltiefe wird in Frankreich mit einer hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet. Fährt ein Autofahrer mit zu geringer Profiltiefe oder beschädigten Reifen, so dass das Fahrzeug eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, darf er nicht weiterfahren.

    Geschwindigkeitsbegrenzungen / Höchstgeschwindigkeit

    speed-lmits-france

      • (A): Diese untere Geschwindigkeitsgrenze gilt:
        • Bei Regen oder anderen Niederschlägen.
        • Für Fahrer, die seit weniger als drei Jahren im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind.
      • (B): An der Rückseite des Wohnmobils müssen die Aufkleber 80, 100 und 110 angebracht werden. Diese sind z. B. an Tankstellen in Frankreich erhältlich.
      • (C): Für Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km / h.
      • (D): Für Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 12.000 kg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km / h.
      • (E): Für Straßen oder Straßenabschnitte ohne Mitteltrennung mit zwei Fahrstreifen pro Richtung (2X2) gilt eine höhere Höchstgeschwindigkeit von 90 km / h. Bei Regen oder sonstigem Niederschlag und für Fahrer, die weniger als drei Jahre im Besitz des Führerscheins sind, gilt auch hier eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km / h.

     

    • Für alle Straßen gilt: Beträgt die Sichtweite 50 m oder weniger, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km / h.
    • Die Mindestgeschwindigkeit auf der linken Spur von Autobahnen beträgt 80 km / h.
    • Bei der Einfahrt in eine Stadt zeigt ein rot umrandetes Ortsschild an, dass die Höchstgeschwindigkeit 50 km / h beträgt. Ein Ortsschild mit schwarzem Rand und einer roten Linie durch den Ortsnamen zeigt an, dass die Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h wieder aufgehoben wird.

    Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zum 1-7-2018

    • Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 wurde die Höchstgeschwindigkeit auf Straßen mit Gegenverkehr ohne Zwischentrennung (routes nationales und routes départementales) von 90 auf 80 km / h reduziert.
    • Bei Regen und anderen Niederschlägen sowie für Fahrer, die seit weniger als drei Jahren im Besitz des Führerscheins sind, gilt auf diesen Straßen keine niedrigere Höchstgeschwindigkeit. Sie dürfen immer maximal 80 km / h fahren.
    • Ausnahme: Auf Gegenverkehrsstraßen ohne Mitteltrennung mit zwei Fahrstreifen pro Richtung (2X2) bleibt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, siehe oben bei E.

    Blitzersignalisierung

    • Der Besitz, das Mitführen und die Benutzung von Radaranlagen ist verboten.
    • Das Mitführen und Benutzen von Geräten mit Signalisierung für fest installierte Blitzer oder Streckenkontrollen (z. B. Navigationsgeräte, Telefone, Tablets und Laptops) ist ebenfalls verboten. Die Blitzer-Signalfunktion muss bei diesen Geräten ausgeschaltet werden. Autofahrern wird empfohlen, alle Blitzerinformationen von diesen Geräten zu entfernen. Informationen über Gefahrenzonen sind auf einem Navigationssystem erlaubt.

    Winterreifen

    • Empfohlen bei winterlichen Bedingungen. Die Verwendung von Winterreifen ist in Frankreich nicht vorgeschrieben, aber es wird empfohlen, Winterreifen auf schnee- oder eisbedeckten Straßen zu verwenden.
    • Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 3,5 mm.
    • Manchmal ist das blaue Schild “Schneekettenpflicht” mit einem Schild mit dem Text pneus neige admis (Winterreifen erlaubt) versehen. Das bedeutet, dass bei Schnee nur Winterreifen (M + S) statt Schneeketten verwendet werden dürfen. Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm haben und auf vier Rädern montiert sein. Ohne Winterreifen ist es zwingend erforderlich, mit Schneeketten zu fahren. Wir empfehlen Ihnen, Reifen mit einem Schneeflockensymbol zu verwenden.
    • Hinweis: In Luxemburg und Deutschland ist das Fahren mit Winterreifen bei winterlichen Bedingungen Pflicht.

    Schneeketten

    • Erforderlich an Bord. Auf vielen Bergpässen ist die Verwendung von Schneeketten vorgeschrieben. Dies wird durch ein rundes, blaues Schild mit einem Autoreifen mit einer Schneekette angezeigt.
    • Wenn dieses blaue Schild “Schneekettenpflicht” eine Tafel mit dem Text pneus neige admis (Winterreifen erlaubt) hat, gilt die Schneekettenpflicht nicht, wenn mit Winterreifen (M + S) gefahren wird. Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm haben und auf vier Rädern montiert sein. Hinweis: Fehlt bei den blauen Schneeketten die Bodenplatte, müssen auch bei Winterreifen Schneeketten montiert werden.
    • Schneeketten dürfen nur auf verschneiten Straßen verwendet werden.
    • Wenn Schneeketten verwendet werden, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h oder weniger, wenn in einer Kettenbetriebsanleitung eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit angegeben ist.
    • Kunststoff-Schneeketten sind ebenfalls zulässig, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

    Winterreifen mit Spikes

    • Erlaubt in der Winterperiode.
    • Spikereifen sind von Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März auf Fahrzeugen bis 3500 kg erlaubt. Dieser Zeitraum kann angepasst werden, wenn die Wetterbedingungen es erfordern.

    • Die Höchstgeschwindigkeit bei der Verwendung von Spikereifen beträgt 90 km / h.
    • Für französische Autos mit Spikereifen muss hinten links am Auto ein Schild oder Aufkleber mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ’90’ angebracht werden. Bei ausländischen Autos mit Spikereifen muss kein Bild oder Aufkleber angebracht werden.
    Verkehrsregeln Wohnwagen und Anhänger

    Frankreich Verkehrsregeln Wohnwagen und Anhänger

    Die Abmessungen und Maximalwerte einer Wohnwagen- und Anhängerkombination sind wie folgt:

    • Breite der Kombination (ohne Spiegel): 2,55 m
    • Kombinationshöhe: Keine Begrenzung
    • Anhängerlänge (ohne Deichsel): 12 m (A)
    • Länge der Kombination: 18 m (A)
    • (A): Ein möglicher Fahrradträger am Heck ist in der Länge enthalten.

    Spiegel

    • Ein Fahrzeug, das einen Caravan zieht, muss auf beiden Seiten mit Rückspiegeln ausgestattet sein, die nicht mehr als 20 cm über die Gesamtbreite des Caravans hinausragen dürfen.

    Abstand halten

    • Wenn außerhalb von Ortschaften Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3500 kg haben oder länger als 7 Meter sind, im Tandem mit gleicher Geschwindigkeit fahren, müssen sie einen Abstand von mindestens 50 m zu ihrem Vorgänger einhalten. Wenn Sie zum Beispiel mit einem Wohnwagen hinter einem Lkw fahren, müssen Sie einen Abstand von mindestens 50 m einhalten.

    Spuren

    • Mit einer Fahrzeugkombination (z.B. Auto mit Wohnwagen oder Anhänger), die mehr als 7 m lang ist, dürfen Sie auf Autobahnen mit drei oder mehr Fahrspuren in einer Richtung nur auf den beiden rechten Fahrspuren fahren, es sei denn, Sie wollen links abbiegen.

    Reifenprofil

    • Nicht nur die Reifen des Zugfahrzeugs, sondern auch die Reifen eines Caravans müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm haben. Das Fahren mit Reifen mit zu geringer Profiltiefe wird in Frankreich streng geahndet.

    Parken

    • Es ist verboten, mit einem Wohnwagen an der Straße zu übernachten. Es ist erlaubt, einige Stunden auf Parkplätzen entlang von Autobahnen zu parken.
    Verkehrsregeln Moped

    Frankreich Verkehrsregeln Mofa

    • In Frankreich gibt es keine separate Definition für ein Leichtmoped; es fällt unter die regulären Mopeds.
    • Ein Moped darf nicht schneller als 45 km/h fahren.

    Helm

    • Das Tragen eines Helms ist für den Fahrer und Beifahrer Pflicht. Hinweis: Auch Leichtmoped-Fahrer müssen in Frankreich einen Helm tragen.
    • Die Vorschrift, dass ein Helm mit reflektierenden Elementen ausgestattet sein muss (ECE 22/04), gilt nur für in Frankreich verkaufte Helme. Nicht-französische Mopedfahrer müssen daher keine reflektierenden Aufkleber auf ihre Helme kleben.

    Kleidung

    • Seit dem 20. November 2016 sind Moped- und Leichtmopedfahrer und ihre Mitfahrer verpflichtet, Handschuhe zu tragen. Dabei muss es sich um Handschuhe mit einer CE-Kennzeichnung handeln.

    Beleuchtung

    • Mofas und Leichtmofas müssen auch tagsüber Abblendlicht haben.

    Passagiere

    • Auf einem Mofa oder Leichtmofa darf nur ein Beifahrer befördert werden, wenn ein spezieller Sitz (Duo oder Buddy Seat) vorhanden ist. Auch Fußrasten müssen vorhanden sein.
    • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auf einem Mofa oder Leichtmofa nur befördert werden, wenn sie einen geeigneten und zugelassenen Helm tragen, ihre Füße auf Fußrasten stehen und Griffe vorhanden sind, an denen sie sich festhalten können.
    • Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr müssen in einem Kindersitz transportiert werden. Die Räder müssen so geschützt sein, dass die Hände oder Füße nicht zwischen die Speichen geraten können.

    Anhänger

    • Mopeds dürfen einen Anhänger ziehen, dessen Höchstgewicht inklusive Ladung die Hälfte des Leergewichts des Mopeds nicht überschreiten darf.

    Ort im Straßenverkehr

    • Ein Mofa oder Leichtmofa darf nicht auf einer Landstraße, Autobahn oder auf Straßen fahren, die für den langsamen Verkehr gesperrt sind.
    • Es ist für Mopedfahrer verboten, Fahrradwege zu benutzen, es sei denn, Straßenschilder weisen auf etwas anderes hin.

    Nebeneinander herfahren

    • Es ist für Mopedfahrer verboten, nebeneinander zu fahren.

    Microcar oder Mopedauto in Frankreich

    • In Frankreich wird ein Mopedauto offiziell als quadricycle léger à moteur bezeichnet. Gebräuchlicher sind die Bezeichnungen voiture sans permis (VSP) oder voiturette.
    • Gesetzlich ist ein Mopedauto einem Mofa gleichgestellt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km / h.
    • Das Mindestalter für das Führen eines Mofa-Autos beträgt 16 Jahre.
    • Ein Mofa-Auto darf auf dem Radweg fahren, es sei denn, es gilt ein Verbot für Mofas (gekennzeichnet durch ein Verbotsschild).
    • Ein Mofa-Auto darf nicht auf Landstraßen, Autobahnen oder Straßen fahren, die für den langsamen Verkehr verboten sind.
    • Fahrer, die nach 1987 geboren sind, brauchen einen (Moped-)Führerschein.
    • Nehmen Sie ggf. ein Navigationsgerät mit, um Alternativen zu Straßen zu finden, die für Kleinstwagen verboten sind.
    • Ein Mopedauto muss mit einer Plakette versehen sein, die das Herkunftsland angibt.
    • Eine retroreflektierende Sicherheitsweste muss im Fahrzeug vorhanden sein und diese muss im Falle einer Panne getragen werden.

    Besonderheiten

    Sicherheitsweste

    • Seit dem 1. Januar 2016 müssen Moped- und Rollerfahrer eine Sicherheitsweste haben (sie können diese Weste tragen oder z.B. in einem Netz oder Koffer aufbewahren). Der Fahrer eines Mopeds oder Leichtmopeds ist sowohl nachts als auch tagsüber verpflichtet, diese Sicherheitsweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen.
    Verkehrsregeln Fahrrad

    Frankreich Verkehrsregeln Fahrrad

    Helm

    • Hinweis: Kinder unter 12 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen. Das gilt auch für Kinder, die hinten auf dem Fahrrad mitfahren.
    • Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren auf dem Fahrrad begleiten, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass jedes dieser Kinder einen Fahrradhelm trägt.

    Kleidung

    • Außerhalb von Stadtgebieten müssen Radfahrer und ihre Mitfahrer bei Dunkelheit und schlechter Sicht eine Warnweste tragen.

    Beleuchtung und andere Anforderungen

    • Fahrräder müssen mit festen Lampen ausgestattet sein. Für das Fahrrad muss das Licht die Farbe weiß oder gelb und die Farbe rot auf der Rückseite des Fahrrads haben.
    • Das Fahrrad muss hinten einen roten Reflektor und an den Pedalen gelbe oder orange Reflektoren haben.
    • Das Fahrrad muss außerdem mit gut funktionierenden Bremsen und einer Klingel ausgestattet sein.

    Passagiere

    • Bitte beachten Sie: Kinder, die jünger als 12 Jahre sind und hinten auf dem Fahrrad transportiert werden, müssen einen Fahrradhelm tragen.
    • Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und ein Kind unter 12 Jahren transportieren, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass das Kind einen Fahrradhelm trägt.
    • Kinder unter 5 Jahren dürfen nur in einem Kindersitz transportiert werden, in dem sie mit einem Sicherheitsgurt gesichert sind.
    • Es ist verboten, Personen über 14 Jahre als Passagiere auf dem Fahrrad zu befördern.

    Anhänger

    • Es ist erlaubt, mit einem Fahrrad zu fahren, an dem ein Anhänger befestigt ist.

    Radfahren und Alkohol

    • Der maximal zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,5 Promille.

    Mobiltelefon

    • Es ist für Radfahrer verboten, während der Fahrt ein Handy zu halten.
    • Die Benutzung von Kopf- oder Ohrhörern während des Radfahrens ist ebenfalls verboten.

    Nebeneinander fahren

    • Nach Sonnenuntergang ist es verboten, nebeneinander zu fahren.
    • Radfahren ist tagsüber nur erlaubt, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

    Platz auf der Fahrbahn

    • Ist ein Pflichtradweg (um blaues Schild mit weißem Fahrrad) vorhanden, müssen Radfahrer diesen benutzen.
    • Ist kein vorgeschriebener Radweg vorhanden, dürfen Radfahrer auf der Straße fahren (routes nationales, routes départementales, routes communales usw.), es sei denn, ein Verkehrsschild weist darauf hin, dass dies verboten ist. Auf (schnellen) Autostraßen (Autostraßen, voies expresses etc.) ist das Radfahren verboten.

    Elektrorad

    • Für ein Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis 25 km/h, das eine maximale Leistung von 250 Watt hat (VAE, Vélo à Assistance Electrique), gelten die gleichen Regeln wie für ein normales Fahrrad. (Wenn das Fahrrad eine Leistung zwischen 250 Watt und 1 Kilowatt hat, gilt es als Moped.)
    • Das Tragen eines Fahrradhelms ist keine Pflicht, wird aber empfohlen.
    • Elektrofahrräder (VAEs) sollten, wo immer möglich, auf dem Radweg fahren.

    Speedpedelec

    • Für ein Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis 45 km/h (S-Pedelec, Speed Pedelec, UAE rapide) gelten die gleichen Regeln wie für ein Mofa.
    • Das Mindestalter für ein Speedpedelec beträgt 14 Jahre und der Fahrer muss im Besitz des Mofaführerscheins sein.
    • Der Fahrer ist verpflichtet, einen zugelassenen Mopedhelm zu tragen (ECE 22.05-Norm). Das Tragen eines speziellen Speedpedelec-Helms (NTA 8776: 2016-Norm) ist, soweit bekannt, nicht erlaubt.
    • Der Fahrer ist außerdem verpflichtet, Handschuhe mit CE-Kennzeichnung zu tragen und eine Sicherheitsweste mitzuführen, die er sowohl nachts als auch tagsüber im Falle einer Panne oder eines Unfalls anziehen kann.
    • Speedpedelecs dürfen nicht auf dem Radweg fahren, es sei denn, ein Schild weist darauf hin, dass Mopeds erlaubt sind.

    Besonderheiten

    • In Paris bedeutet an einigen Ampelkreuzungen ein spezielles dreieckiges Verkehrsschild mit einem Fahrrad und einem Pfeil darauf, dass Radfahrer bei Rotlicht in die angegebene Richtung (geradeaus oder rechts) fahren dürfen, sofern sie allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren (ähnlich wie in einigen anderen (EU-)Ländern, wo das Verkehrsschild rechts ab für Radfahrer frei ist).
    Verkehrsregeln Motor

    Frankreich Verkehrsregeln Motor

    Helm

    • Das Tragen eines Helms ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht.
    • Fahrer und Beifahrer eines Trikes oder Quads müssen einen Helm tragen, sofern ihr Sitz nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet ist.
    • Die Vorschrift, dass ein Helm mit reflektierenden Elementen ausgestattet sein muss, gilt nur für in Frankreich verkaufte Helme. Nicht-französische Motorradfahrer müssen daher keine reflektierenden Aufkleber auf ihre Helme kleben.

    Kleidung

    • Seit dem 20. November 2016 sind Motorradfahrer und ihre Mitfahrer verpflichtet, Handschuhe zu tragen. Dabei muss es sich um Handschuhe mit einer CE-Kennzeichnung handeln.

    Beleuchtung

    • Die Verwendung von Abblendlicht am Tag ist Pflicht.

    Fahrgäste

    • Die Mitnahme eines Beifahrers ist erlaubt, sofern ein spezieller Sitz (Duo oder Buddy Seat) und Fußrasten vorhanden sind.
    • Kinder bis zu fünf Jahren müssen in einem speziell zugelassenen Kindersitz mit Sicherheitsgurten transportiert werden, der am Motorrad oder Seitenwagen befestigt werden kann. Kinder ab fünf Jahren müssen die Möglichkeit haben, ihre Füße auf Fußrasten abzustellen. Es wird in Frankreich nicht empfohlen, Kinder unter acht Jahren auf dem Motorrad zu transportieren.

    Anhänger

    • Motorräder dürfen einen Anhänger ziehen, sofern dieser nicht mehr als die Hälfte der Maschine wiegt.

    Fahrzeiten

    • Es ist verboten, im Stau zwischen den Reihen der stehenden oder langsam fahrenden Autos zu fahren.

    Verkehrsfahrversuch

    • Seit Anfang 2016 dürfen Motorradfahrer in elf französischen Departements testweise zwischen langsam fahrenden und stehenden Autoreihen fahren, auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren in beide Richtungen und einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h, vorausgesetzt, es ist ausreichend Platz vorhanden und die Fahrzeuge im Stau fahren nicht schneller als 50 km/h.
    • Es betrifft die folgenden Departements: Paris, Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis, Val-de- Marne, Seine-et-Marne, Yvelines, Essonne, Val-d’Oise, Rhône, Gironde und Bouches- du-Rhône.
    • Auf Straßen mit mehr als zwei Fahrspuren ist das Fahren im Langsamverkehr nur auf den beiden äußersten linken Fahrspuren erlaubt.
    • Das Fahren im Langsamverkehr ist in folgenden Fällen verboten:
      • In der Stadt.
      • Auf Straßen ohne Mittelstreifen.
      • Wenn der Motorradfahrer schneller als 50 km / h fährt.
      • Wenn die Straße ganz oder teilweise mit Eis oder Schnee bedeckt ist.

    Besonderheiten

    Kopfhörer oder Ohrhörer

    • Die Verwendung von Kopf- oder Ohrhörern, z. B. für Handygespräche oder Musikhören, ist auf dem Motor verboten. Erlaubt ist nur ein Kommunikationssystem, das vollständig in den Helm integriert ist.

    Sicherheitsweste

    • Ab dem 1. Januar 2016 müssen Motorradfahrer eine Sicherheitsweste auf dem Motorrad mitführen (sie können diese Weste tragen oder zum Beispiel in einem Netz oder Koffer aufbewahren). Der Fahrer einer Maschine ist sowohl nachts als auch tagsüber verpflichtet, diese Sicherheitsweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen.
    Straßenschilder

    Verkehrszeichen

    Die Verkehrsschilder in Frankreich unterscheiden sich kaum von denen in vielen anderen EU-Ländern.

    Auto und Motorrad

    • Viele dreieckige Warnschilder, z. B. für einen Stau oder eine Baustelle, haben in Frankreich einen hellgelben statt weißen Hintergrund.
    • Auf Autostraßen (Autobahnen) werden blaue Wegweiser mit weißen Buchstaben verwendet. Auf den anderen Straßen werden weiße Wegweiser mit schwarzen Buchstaben verwendet. Routen zu wichtigen Orten sind durch grüne Wegweiser mit weißen Buchstaben gekennzeichnet. Dies sind Alternativrouten für die mautpflichtigen Straßen.
    • Manchmal wird bei der Einfahrt in einen Ort kein Schild mit der Höchstgeschwindigkeit angezeigt, aber das Ortsschild hat einen roten Rand, was bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Mit einem Ortsschild mit schwarzem Rand und einer roten Linie durch den Ortsnamen wird diese Höchstgeschwindigkeitsvorschrift wieder aufgehoben.
    • Wichtige Städte wie Paris und Marseille sind oft schon Hunderte von Kilometern im Voraus ausgeschildert.
    • Auf Straßenschildern sind mautpflichtige Straßen mit “Péage” gekennzeichnet.
    • Verkehrsfreie Ausweichrouten des französischen Verkehrsinformationsdienstes Bison Futé, die sogenannten ‘Itinéaires Bis’, werden durch grüne Schilder mit dem Wort ‘Bis’ neben dem Ortsnamen in einem gelben Kasten oder durch (neue) gelbe Schilder mit schwarzer Schrift und ‘Bis’ in gelber Schrift in einem schwarzen Kasten angezeigt.
    • Ein Verbot wird durch ein rundes weißes Schild mit rotem Rand und einem umgekehrten schwarzen ‘U’ angezeigt, durch das, anders als in einigen anderen EU-Ländern, eine rote Linie verläuft.
    • Ein rundes weißes Schild mit rotem Rand und einem schwarzen Pfeil, der nach links oder rechts zeigt und von einer diagonalen roten Linie durchzogen ist, bedeutet: ‘Verbot links (oder rechts)’.
    • Ein rundes weißes Schild mit einem roten Rand und einer Hupe mit einer roten diagonalen Linie hindurch bedeutet: ‘Hupen verboten’.
    • Ein rundes blaues Schild mit einem Reifen mit einer Schneekette bedeutet, dass Schneeketten vorgeschrieben sind.
    • Ein rundes blaues Schild mit einer weißen Zahl darauf (zum Beispiel 30) zeigt die Mindestgeschwindigkeit an.
    • Bei bestimmten Geboten oder Verbotsschildern kann eine Tafel mit einem Auto, das einen Wohnwagen zieht, aufgestellt werden. Dieses Schild bedeutet, dass das obige Gebots- oder Verbotszeichen für Fahrzeuge gilt, die einen Wohnwagen oder Anhänger von mehr als 250 kg ziehen (das Schild gilt nicht für Gespanne mit mehr als 3500 kg).

    Fahrrad und Fußgänger

    • Ein rechteckiges blaues Schild mit einer grünen Spur, auf der sich ein weißer Radfahrer und ein Fußgänger befinden, weist auf einen grünen Streifen hin, der Fußgängern und dem nicht motorisierten Verkehr vorbehalten ist.

    Verkehrszeichen

    Die folgenden Verkehrshinweise können Ihnen bei Reisen durch Frankreich begegnen:
    Allumez vos feux – Machen Sie Ihre Lichter an
    Attention – Passen Sie auf!
    Au pas – Langsam!
    Cédez le passage – Vorfahrt gewähren
    Center ville – Zentrum
    Danger, dangereux – Gefahr, gefährlich
    Fin de limitation – Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung
    Gendarmerie – Polizei
    Gravier, Gravillons – Steinschlag
    Stop – Haltestelle
    Impasse – Sackgasse
    Itinéraire bis – Ausweichstrecke
    Limitation – Geschwindigkeitsbeschränkung
    Passage interdit – Durchfahrt verboten
    Passage protégé – Vorrangige Kreuzung
    Péage – Tol
    Priorité à droite – Der Verkehr von rechts hat Vorrang
    Vorsicht! – Vorsicht!
    Ralentir, ralentissez – Langsam fahren
    Recall – Erinnern / Wiederholen (aus Verkehrsregel)
    Route barrée – Gesperrte Fahrbahn
    Sens unique – Einbahnverkehr
    Serrez à droite – Rechts halten
    Suivre – Folgen
    Tenez fox distances – Abstand halten
    Toutes directions – Durchgangsverkehr
    Travaux – Laufende Arbeiten
    Virage – Abbiegen
    Voie unique – Einspuriger Verkehr
    Vous n’avez pas la priorité – Sie haben keinen Vorrang
    Zone bleue – Nur Parken mit Parkscheibe
    Zone de rencontre – Wohngebiet mit Höchstgeschwindigkeit 20 km / h
    Zone rouge – Halteverbot

    Hier finden Sie weitere Informationen über Frankreich.

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