Frankreich Zoll
Wissen Sie, was Sie nach und aus Frankreich mitnehmen dürfen? Nachfolgend finden Sie die Ein- und Ausfuhrabgaben u.a. für Alkohol, Tabak, Geld, Lebensmittel und Haustiere.
Importe von Alkohol
- Reisende ab 17 Jahren dürfen in Frankreich alkoholische Getränke einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.
Einfuhren aus einem EU-Land
- 10 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% und
- 20 Liter Likör mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% und
- 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
- 110 Liter Bier.
Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land
- 1 Liter eines Getränks mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder
- 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% zusätzlich
- 4 Liter Wein ohne Kohlensäure und
- 16 Liter Bier.
Einfuhren aus Andorra
- 1,5 Liter Likör mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder
- 3 Liter Likör mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 22% und
- 5 Liter nicht schäumender Wein.
Besonderheiten
Das Mindestalter für den Konsum und / oder den Erwerb von alkoholischen Getränken kann im Land selbst vom Mindestalter für die Einfuhr von alkoholischen Getränken abweichen.
Geldeinfuhr
- Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen aus einem EU-Land frei eingeführt werden.Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) aus einem Nicht-EU-Land frei eingeführt werden. Beträge über dem Gegenwert von 10.000 € müssen angegeben werden.
Ausfuhr
- Inländische und ausländische Zahlungsinstrumente können frei in ein EU-Land exportiert werden.
- Inländische und ausländische Zahlungsinstrumente dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) frei in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden. Beträge über dem Gegenwert von 10.000 € müssen angegeben werden.
Tabakimporte
- Reisende ab einem Alter von 17 Jahren dürfen Tabak nach Frankreich einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.
Einfuhren aus einem EU-Land
- 800 Zigaretten und
- 400 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) und
- 200 Zigarren und
- 1 kg Tabak.
Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) oder
- 50 Zigarren oder
- 250 g Tabak oder
- eine proportionale Verteilung der oben genannten Produkte.
Einfuhren aus Andorra
- 300 Zigaretten oder
- 150 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) oder
- 75 Zigarren oder
- 400 g Tabak.
Zollvorschriften Sonstiges
Lebensmittel
Einfuhr aus einem EU-Land
- Lebensmittel, Obst und Blumen dürfen ohne Einschränkung eingeführt werden, wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Einfuhren aus Andorra
- Lebensmittel dürfen bis zu einem Betrag von 300 €, Personen unter 15 Jahren bis zu 150 € frei eingeführt werden, darunter:
- 1 kg Kaffee oder 400 g Kaffee-Extrakt
- 200 g Tee oder 80 g Tee-Extrakt
- 2,5 kg Milchpulver
- 3 kg Kondensmilch
- 6 kg Frischmilch
- 1 kg Butter
- 4 kg Käse
- 5 kg Zucker oder Zucker
- 5 kg Fleisch
Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land
- Eine begrenzte Menge an Lebensmitteln darf für 1 bis 2 Tage eingeführt werden.
- Tierische Produkte dürfen nicht eingeführt werden, mit Ausnahme von Produkten aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. In begrenztem Umfang dürfen diese eingeführt werden, wenn sie von den Färöer Inseln, Grönland und Island stammen, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Sonstige Waren
Einfuhren aus einem EU-Land
- Sonstige Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen ohne Einschränkung eingeführt werden, sofern sie für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
Einfuhren aus Andorra
- 75 g Parfüm
- 375 ml Eau de Toilette
- Andere Waren, einschließlich Geschenken und Souvenirs, dürfen bis zu einem Wert von 900 € frei eingeführt werden, für Personen unter 15 Jahren bis zu 450 €.
Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land
- Sonstige Waren, darunter Geschenke und Souvenirs, dürfen bei Einreise über einen Luft- oder Seehafen bis zu einem Wert von 430 €, für Personen unter 15 Jahren bis zu 90 € und für andere Reisende bis zu einem Wert von 300 € eingeführt werden.
- Gold darf, neben persönlichem Schmuck, bis zu einem Gewicht von 500 g eingeführt werden.
Ausfuhr
- Gold darf, zusätzlich zum persönlichen Schmuck, bis zu einem Gewicht von 500 g ausgeführt werden.
Arzneimittel
- Es ist ratsam, einen medizinischen Reisepass mitzunehmen. Der European Medical Passport enthält Daten über Medikamenteneinnahme, Krankheiten oder Störungen. Er ist gegen eine geringe Gebühr erhältlich, unter anderem bei Hausärzten und Apotheken.
Medizinische Erklärung
- Für die Einnahme von Medikamenten, die unter das Opiumgesetz fallen (z.B. bestimmte Schlafmittel, ADS-Medikamente und starke Schmerzmittel), müssen Sie eine sogenannte Schengen-Erklärung (legalisiertes ärztliches Attest) für diese Medikamente mit sich führen.
- Wer mit diesen Medikamenten ohne Erklärung reist, macht sich strafbar.
- Die Erklärung ist 30 Tage nach dem angegebenen Gültigkeitsdatum gültig.
- Die Erklärung muss mindestens 4 Wochen vor der Abreise angefordert werden.
Haustiere
- Jedes Land hat Regeln für die Einfuhr von Haustieren.
Haustier im Urlaub
- Frankreich ist ein hundefreundliches Land. Es gibt zahlreiche Pensionen, Ferienhäuser und Hotels, in denen Sie mit Ihrem Hund übernachten können. Auch auf den meisten Campingplätzen ist der Hund willkommen.
- In den Wäldern kann ein Hund oft frei laufen, an den Stränden gibt es klare Richtlinien und an belebten Stränden in der Hochsaison sind sie nicht willkommen. Jede Gemeinde kann ihre eigenen Regeln über Hunde aufstellen.
- Die Jagd wird in Frankreich immer noch intensiv ausgeübt. In bewaldeten Gebieten kann man an bestimmten Tagen mit dem Hund auskommen, in der Nachbarschaft sollte man sich fernhalten.
- Die meisten Restaurants akzeptieren Hunde, man tut gut daran, sich vorher zu informieren. Vor allem in den Großstädten gibt es oft Ablehnung gegenüber Hunden. Auf Terrassen ist das weniger problematisch.
Identifikation
- Ein Hund oder eine Katze braucht einen EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Besitzers, die Registriernummer des Chips (standardmäßig wird der ISO-Mikrochip 11784/11785 eingesetzt) und den Nachweis der Tollwutimpfung. Im Pass ist auch Platz für ein Gesundheitszeugnis und andere Behandlungen oder Impfungen.
Gesundheit
- Hunde und Katzen müssen mindestens 21 Tage vor der Reise gegen Tollwut geimpft worden sein (Tollwutimpfung). Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den Richtlinien des Herstellers des Impfstoffs (1-3 Jahre).
- Hinweis: Der Chip gegen Tollwut muss vor der Impfung (am selben Tag) eingesetzt worden sein.
- In Frankreich sind keine obligatorischen Zusatzbehandlungen erforderlich.
- Hunde und Katzen müssen in Frankreich nicht in Quarantäne.
- Frankreich und vor allem das Mittelmeer sind Risikogebiete, ein Hund oder eine Katze kann im Urlaub durch Zecken oder Insektenstiche erkranken. Es gibt genügend vorbeugende Maßnahmen. Bitte setzen Sie sich mindestens 4 Wochen vor der Abreise mit dem Tierarzt in Verbindung.
- Die Temperatur in Frankreich kann im Sommer stark ansteigen. Ihr Hund kann daher schnell überhitzen. Sorgen Sie immer für ausreichend Wasser und Kühlung.
Verbotene Hunde
- Hunde, die keine Ahnentafel haben und aussehen wie:
- Pitbulls
- Englischer Staffordshire und American Staffordshire Terrier
- Mastiff (Boerbul)
- Tosa
- Wenn Ihr Hund den oben genannten Rassen ähnlich ist, nehmen Sie eine englische oder französische Erklärung des Tierarztes mit, die Vereinbarungen ausschließt.
- Reinrassige Hunde wie der American Staffordshire Terrier, Rottweiler (als Rassehund oder Mischling) und Tosa mit Stammbaum dürfen gemeldet werden. Diese Stammbäume müssen vom französischen Landwirtschaftsministerium anerkannt sein. Im Zweifelsfall können Sie scc.asso.fr konsultieren. Die Bedingungen, die dem Besitzer dieser Rassen auferlegt werden, sind sehr streng, zum Beispiel muss ein französischer Sprachkurs und ein Verhaltenstest absolviert werden. Das macht die Mitnahme dieser Hunde in den Urlaub fast unmöglich. Hinweis: Die Regeln gelten auch, wenn Sie durch Frankreich reisen.
- Für English Staffordshire Terrier und Doggen, die im Besitz einer offiziellen Ahnentafel sind, gelten keine zusätzlichen Auflagen.
Haustiere und Transport
- Im Zug dürfen kleine Hunde in einem Korb oder einer Tasche kostenlos mitfahren, große Hunde kosten einen halben Dollar. Mit Bus, RER (Region Paris), Straßenbahn oder Metro wird es schwieriger. Große Hunde müssen in der RER einen Maulkorb tragen und angeleint sein und dürfen nur im vorderen oder hinteren Waggon mitfahren. In Bus, Straßenbahn oder Metro dürfen sie oft nicht mitfahren, kleine Hunde nur in einem Korb oder einer Tasche.
- In einigen Großstädten gibt es spezielle Hundetaxis.
- Die französische Regierung hat keine spezifischen Regeln für den Transport eines Hundes oder einer Katze im Auto. Generell ist es nicht erlaubt, ein Haustier im Auto so zu transportieren, dass es zu gefährlichen Situationen oder Verkehrsbehinderungen führt oder führen kann.
Jungtiere
- Ab dem 29. Dezember 2014 müssen alle Welpen und Kätzchen, die nach Frankreich gebracht werden, gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung ist erst ab 12 Wochen möglich. Die gesetzliche Wartezeit nach der Impfung beträgt 21 Tage, so dass Tiere unter 15 Jahren nicht mehr einreisen dürfen.
Besonderheiten
- Denken Sie auch daran, die Regeln der Länder zu beachten, durch die Sie nach Frankreich reisen.
Hier finden Sie weitere Informationen über Frankreich.