Griechenland Verkehrsbussgelder
Sie haben es offensichtlich nicht vor, aber was ist, wenn Sie gegen die Verkehrsregeln in Griechenland verstoßen? Was ist mit dem Bußgeld?
Bußgelder Griechenland
Es kann schon mal passieren: Sie fahren über Rot, Sie überholen, wo es nicht erlaubt ist oder Sie fahren einfach ein bisschen zu schnell. Ein Überblick über die Bußgelder im Straßenverkehr in Griechenland.
Bußgeldbearbeitung
- Geldbußen für einfache Verkehrsverstöße werden von der Polizei verhängt, müssen aber nicht sofort eingezogen werden.
- Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird das Bußgeld um 50% reduziert.
- Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgt, wird ein Gerichtsverfahren folgen.
Punkte für den Führerschein
- Griechenland hat kein Strafpunktesystem für Verkehrsverstöße.
Kaution
- Ausländer müssen keine Kaution zahlen, wenn das Bußgeld nicht sofort bezahlt wird.
Haftung
- Der Fahrer haftet für die von ihm begangenen Verkehrsverstöße.
- Ist die Identität des Fahrers nicht bekannt, wird das Bußgeld an den Kennzeicheninhaber geschickt.
- Der Kennzeicheninhaber muss dann innerhalb von fünf Tagen die Identität des Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes bekannt geben. Tut er dies nicht, muss der Kennzeicheninhaber das Bußgeld bezahlen.
Verhaftung
- Im Falle einer Festnahme, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, kann die Botschaft Auskunft über die Rechtsprechung und den weiteren Ablauf geben.
Gebührenanzeige
- Die genannten Beträge sind Richtwerte und können in der Praxis höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, unter welchen Umständen der Verkehrsverstoß begangen wurde.
Geschwindigkeitsverstoß
- Bis 20 km / h: € 100,
- Mehr als 50 km / h: € 350 (evtl. Gerichtsverfahren) und 60 Tage Fahrverbot.
Fahren über eine rote Ampel
- € 700; wenn ein Rechtsstreit folgt, kann das Bußgeld verdoppelt werden.
Verstoß gegen das Überholverbot
- Ab € 350.
Überschreiten der durchgezogenen Linie
- Ab € 200 und ggf. 20 Tage Führerscheinentzug.
Nicht ausweichen
- Ab € 350.
Parkverstoß
- Ab € 80,
- Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.
Fahren ohne Sicherheitsgurt
- € 350,
Handy während der Fahrt benutzen
- € 100,
Fahren unter Alkoholeinfluss
- Ab 0,5 ‰: ab € 200,- und ggf. Entzug der Fahrerlaubnis.
Nichtbezahlen der Maut
- Ab € 100.
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