Italien Zoll
Was dürfen Sie mit nach Italien nehmen und wie viel Alkohol und Tabak ist erlaubt? Hier haben wir eine Übersicht für Sie.
Alkohol Italien
- Reisende ab 17 Jahren dürfen in Italien alkoholische Getränke einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.
- Einfuhr aus einem EU-Land
- 10 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% und
- 20 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 22% und
- 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier. - Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land
- 1 Liter eines Getränks mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder
- 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%
- zusätzlich mit:
- 4 Liter nicht schäumender Wein und
- 16 Liter Bier.
Besonderheiten
- Das Mindestalter für den Konsum und / oder Kauf von alkoholischen Getränken kann im Land selbst vom Mindestalter für die Einfuhr von alkoholischen Getränken abweichen.
- Bitte beachten Sie: Für alkoholische Getränke aus den italienischen Duty-Free-Gebieten Livigno, Campione d’Italia oder den Gewässern des Luganer Sees * gelten die gleichen Beträge wie aus einem Nicht-EU-Land. (* Vom Ufer bis zur politischen Grenze der Zone zwischen Ponte Tresa und Porte Ceresio ist das andere Gebiet Schweizer Territorium.)
Tabak Italien
- Reisende ab einem Alter von 17 Jahren dürfen Tabak nach Italien einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.
- Einfuhr aus einem EU-Land
- 800 Zigaretten und
- 400 Zigarillos und
- 200 Zigarren und
- 1 kg Tabak.
- Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 g Tabak oder
- eine anteilige Verteilung der oben genannten Produkte.
Besonderheiten
- Für Tabak aus den italienischen Duty-Free-Gebieten Livigno, Campione d’Italia oder den Gewässern des Luganer Sees * gelten die gleichen Mengen wie aus einem Nicht-EU-Land. (* Vom Ufer bis zur politischen Grenze der Zone zwischen Ponte Tresa und Porte Ceresio ist das übrige Gebiet Schweizer Territorium.)
Mitnahme von Haustieren nach Italien
- Italien ist ein hundefreundliches Land, wenn Sie eine Reihe von Regeln beachten. Es gibt zahlreiche Pensionen und Ferienhäuser, in denen man mit einem Hund wohnen kann. Auch auf den meisten Campingplätzen ist ein Hund willkommen, vorausgesetzt, er bleibt an der Leine.
- Im Norden Italiens ist Ihr Hund an Stränden und rund um die großen Seen nicht immer willkommen. Es werden jedoch immer mehr Strände für Hunde eingerichtet. Diese Strände sind deutlich gekennzeichnet.
- In den Wäldern ist gekennzeichnet, wann Hunde frei laufen dürfen, dies gilt auch für Jäger. Die Jagdsaison ist ganzjährig geöffnet. Ein fluoreszierendes Halsband kann eine Lösung sein.
- In Restaurants sind Hunde in der Regel nicht erlaubt, auf der Terrasse mit dem Hund zu essen ist meist kein Problem. Manchmal wird eine Ausnahme für kleine Hunde gemacht, die sich in einer Tasche befinden.
Kennzeichnung
- Ein Hund oder eine Katze braucht einen EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Besitzers, die Registrierungsnummer des Chips (Standard ist der ISO-Mikrochip 11784/11785, der eingesetzt wird) und den Nachweis der Tollwutimpfung. Im Pass ist auch Platz für ein Gesundheitszeugnis und andere Behandlungen oder Impfungen.
Gesundheit
- Hunde und Katzen müssen mindestens 21 Tage vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft worden sein (Tollwutimpfung). Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den Richtlinien des Herstellers des Impfstoffs (1-3 Jahre).
- Hinweis: Der Chip gegen Tollwut muss vor der Impfung (am selben Tag) eingesetzt worden sein.
- In Italien sind keine obligatorischen Zusatzbehandlungen erforderlich.
- Hunde und Katzen müssen in Italien nicht in Quarantäne.
- Italien ist ein Risikogebiet, ein Hund oder eine Katze kann im Urlaub durch Zecken oder Insektenstiche erkranken. Es gibt genügend vorbeugende Maßnahmen. Bitte kontaktieren Sie den Tierarzt mindestens 4 Wochen vor der Abreise.
- Die Temperatur kann in Italien im Sommer stark ansteigen. Ein Hund kann daher schnell überhitzen. Sorgen Sie immer für ausreichend Wasser und Kühlung.
Verbotene Hunde
- In Italien gibt es kein Verbot für bestimmte Hunderassen.
Haustiere und Transport
- In der Bahn können kleine Hunde in einem Körbchen oder einer Tasche kostenlos reisen, große Hunde zu einem reduzierten Tarif. Große Hunde sind nur in Zügen mit Abteilen erlaubt und müssen an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
- In Bus, Straßenbahn oder Metro sind Hunde in der Regel nicht erlaubt.
- Der Taxifahrer entscheidet, ob Sie den Hund im Taxi mitnehmen können.
- Wenn Sie mehr als einen Hund im Auto mitnehmen, müssen die Tiere auf dem Rücksitz in einem speziellen Hunde-Autogurt, in einem Reisezwinger oder hinter einer Ablage im Kofferraum sitzen.
- Die italienische Regierung hat keine spezifischen Regeln für den Transport eines Hundes oder einer Katze im Auto. Wir empfehlen jedoch, ein Haustier im Auto nicht so zu transportieren, dass es zu gefährlichen Situationen oder Verkehrsbehinderungen führt oder führen kann.
Jungtiere
- Ab dem 29. Dezember 2014 müssen alle Welpen und Kätzchen, die nach Italien mitgenommen werden, gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung ist erst ab 12 Wochen möglich. Die gesetzliche Wartezeit nach der Impfung beträgt 21 Tage, so dass Tiere unter 15 Wochen nicht mehr einreisen dürfen.
Besonderheiten
- Hunde müssen an öffentlichen Plätzen angeleint sein und einen Maulkorb tragen.
- Versichern Sie sich, dass Sie immer den EU-Tierpass und eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung mit sich führen, diese kann angefordert werden.
- Denken Sie auch daran, sich die Regeln der Länder anzusehen, durch die Sie auf Ihrem Weg nach Italien reisen.
Geld
Geld nach Italien importieren
- Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen ohne Einschränkung aus einem EU-Land eingeführt werden.
- Inländische und ausländische Zahlungsinstrumente dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Bankwechsel) aus einem Nicht-EU-Land frei eingeführt werden. Beträge über dem Gegenwert von 10.000 € müssen beim Zoll angemeldet werden.
Geldausfuhr aus Italien
- Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen ohne Einschränkung in ein EU-Land exportiert werden.
- Inländische und ausländische Zahlungsinstrumente dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) frei in ein Nicht-EU-Land transferiert werden. Beträge über dem Gegenwert von 10.000 € müssen beim Zoll deklariert werden.
Mitnahme von Medikamenten nach Italien
- Es ist ratsam, einen medizinischen Reisepass mitzubringen. Der Europäische Medizinpass enthält Informationen über Medikamenteneinnahme, Krankheiten oder Störungen. Er ist gegen eine geringe Gebühr erhältlich, unter anderem bei Allgemeinärzten und Apotheken.
Medizinische Erklärung
- Für die Einnahme von Medikamenten, die unter das Opiumgesetz fallen (z.B. bestimmte Schlafmittel, ADS-Medikamente und starke Schmerzmittel), benötigen Sie eine sogenannte Schengen-Erklärung (legalisierte ärztliche Bescheinigung) für diese Medikamente.
- Wer mit diesen Medikamenten ohne Erklärung reist, macht sich strafbar.
- Die Erklärung ist 30 Tage ab dem angegebenen Startdatum gültig.
- Wir empfehlen Ihnen, die Erklärung mindestens 4 Wochen vor Abreise anzufordern.
Zollbestimmungen Italien Sonstiges
Lebensmittel
- Einfuhr aus einem EU-Land: Lebensmittel, Obst und Blumen dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
- Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land: Eine begrenzte Menge an Lebensmitteln darf für 1 bis 2 Tage frei eingeführt werden.
- Tierische Produkte dürfen nicht eingeführt werden, mit Ausnahme von Produkten aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. In begrenztem Umfang dürfen diese eingeführt werden, wenn sie von den Färöer Inseln, Grönland und Island stammen, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Sonstige Waren
- Einfuhr aus einem EU-Land: Andere Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen ohne Einschränkung eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
- Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land: Andere Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen bis zu einem Wert von 430 € frei eingeführt werden, wenn Sie über einen Luft- oder Seehafen einreisen, Personen unter 15 Jahren bis zu 150 € und andere Reisende bis zu einem Wert von 300 €.
- Für die Ausführung von Antiquitäten, Kunstwerken (Gemälde, Skulpturen, alte Vasen und Möbel, die älter als 100 Jahre sind) und archäologischen oder historischen Objekten ist eine spezielle Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich.
Hier finden Sie weitere Informationen über Italien.