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    Kroatien Zollvorschriften

    Kroatien Zollvorschriften by Travel Information Europe

    Kroatien Zollvorschriften

    Wissen Sie, was Sie nach und aus Kroatien mitnehmen dürfen? Nachfolgend finden Sie die Ein- und Ausfuhrabgaben u.a. für Alkohol, Tabak, Geld und Lebensmittel.

    Einfuhr von Alkohol

    Reisende ab 17 Jahren dürfen in Kroatien alkoholische Getränke einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • 10 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% und
    • 20 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 22% und
    • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
    • 110 Liter Bier.

    Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land

    • 1 Liter eines Getränks mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder
    • 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%
    • und, zusätzlich:

    • 4 Liter Wein ohne Kohlensäure und
    • 16 Liter Bier.

    Besonderheiten

    • Das Mindestalter für den Konsum und / oder Kauf von alkoholischen Getränken kann im Land selbst vom Mindestalter für die Einfuhr von alkoholischen Getränken abweichen.
    • Wir empfehlen, auch die Mengen in den Ländern, die Sie besuchen / durchfahren, vor Ihrer Ankunft in Kroatien zu überprüfen.

    Import und Export von Bargeld und Schecks

    Einfuhr

    • Inländische und ausländische Zahlungsinstrumente dürfen aus einem EU-Land frei eingeführt werden.
    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) aus einem Nicht-EU-Land frei eingeführt werden. Beträge über dem Gegenwert von 10.000 € müssen gemeldet werden.

    Ausfuhr

    • Inländische und ausländische Zahlungsinstrumente können frei in ein EU-Land exportiert werden.
    • Inländische und ausländische Zahlungsinstrumente können bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) frei in ein Nicht-EU-Land transferiert werden. Beträge über dem Gegenwert von 10.000 € müssen gemeldet werden.

    Einfuhr von Tabak

    Reisende ab 17 Jahren dürfen Tabak nach Kroatien einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • 800 Zigaretten und
    • 400 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) und
    • 200 Zigarren und
    • 1 kg Tabak.

    Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land

    • 200 Zigaretten oder
    • 50 Zigarren oder
    • 100 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) oder
    • 250 g Tabak oder
    • eine proportionale Verteilung der oben genannten Produkte.

    Einfuhr von Haustieren (Hunde und Katzen)

    • Kroatien ist ein hundefreundliches Land. Es gibt zahlreiche Pensionen, Ferienhäuser und Hotels, in denen Sie mit einem Hund übernachten können. Auch auf den meisten Campingplätzen und in Naturparks ist ein Hund willkommen, vorausgesetzt, er wird an der Leine geführt, um andere Besucher nicht zu belästigen.
    • An den etwas abgelegenen Stränden kann Ihr Hund frei herumlaufen und schwimmen, an Privatstränden darf er nicht mit. Es ist ratsam, in der Hochsaison überfüllte Strände zu meiden.
    • In den Wäldern gibt es oft keine Schilder für nicht angeleinte Bereiche, daher ist es ratsam, immer eine Leine und einen Maulkorb mit sich zu führen und diesen bei Aufforderung zu benutzen.
    • Es gibt viele Restaurants, in denen Sie mit einem Hund willkommen sind.

    Ausweis – Katze oder Hund EU-Heimtierausweis

    • Ein Hund oder eine Katze braucht einen EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Besitzers, die Registrierungsnummer des Chips (Standard ist der ISO-Mikrochip 11784/11785, der eingesetzt wird) und den Nachweis der Tollwutimpfung. Im Pass ist auch Platz für ein Gesundheitszeugnis und andere Behandlungen oder Impfungen.

    Gesundheit

    • Hunde und Katzen müssen mindestens 21 Tage vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft worden sein (Tollwutimpfung). Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den Richtlinien des Herstellers des Impfstoffes (1-3 Jahre).
      Hinweis: Der Chip gegen Tollwut muss vor der Impfung (am selben Tag) eingesetzt worden sein.
    • In Kroatien sind keine obligatorischen Zusatzbehandlungen erforderlich.
    • Hunde und Katzen müssen in Kroatien nicht in Quarantäne.
    • Kroatien ist ein Risikogebiet, ein Hund oder eine Katze kann im Urlaub durch Zecken- oder Insektenstiche krank werden. Es gibt genügend vorbeugende Maßnahmen. Bitte setzen Sie sich mindestens 4 Wochen vor Abreise mit dem Tierarzt in Verbindung.
    • Die Temperatur in Kroatien kann im Sommer stark ansteigen. Ein Hund kann daher schnell überhitzen. Sorgen Sie immer für ausreichend Wasser und Kühlung.

    Verbotene Hunde

    • Pitbulls, die nicht im Register der Internationalen Hundeorganisation (fci.be) eingetragen sind, oder Kreuzungen von Pitbulls, sind nicht zugelassen.

    Haustiere und Transport

    • Im Zug können Sie nur in der 2. Klasse mit einem Hund reisen. Er muss an der Leine und mit Maulkorb sein. Im Bus bestimmt der Fahrer, ob er Hunde zulässt.
    • In Kroatien kann ein Hund oder eine Katze im Flugzeug oder auf dem Schiff als Handgepäck oder in einem speziellen Frachtraum aufgegeben werden.
    • Ein Hund darf nicht auf dem Vordersitz des Autos transportiert werden.
    • Die kroatische Regierung hat keine spezifischen Regeln für den Transport eines Hundes oder einer Katze im Auto. Als allgemeine Regel gilt jedoch, dass Sie ein Haustier nicht so im Auto transportieren dürfen, dass es zu gefährlichen Situationen oder Verkehrsbehinderungen führt oder führen kann.

    Jungtiere

    • Alle Welpen und Kätzchen, die nach Kroatien mitgenommen werden, müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung ist erst ab 12 Wochen möglich. Die gesetzliche Wartezeit nach der Impfung beträgt 21 Tage, so dass Tiere unter 15 Wochen nicht mehr einreisen dürfen.

    Besonderheiten

    • Es besteht fast überall in Kroatien Leinenpflicht.
    • Die folgenden Hunderassen müssen an öffentlichen Plätzen einen Maulkorb tragen: Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Mastiff, Japanische Kampfhunde, Großer Japanischer Stürmer, Sarplaninac und deren Kreuzungen.
    • Ausnahmen von dieser Regel sind der Bordeaux Dog und der Neapolitanische Mastiff, sie müssen nur an der Leine geführt werden.
    • Es sind maximal 5 Hunde erlaubt.
    • Hunde dürfen Kroatien nur in Begleitung des Besitzers oder einer vom Besitzer dafür bestimmten Begleitperson betreten.
    • Auch die Regeln der Länder, durch die Sie nach Kroatien reisen, sollten Sie beachten.

    Sonstige Zollvorschriften

    Lebensmittel

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • Lebensmittel, Obst und Blumen können ohne Einschränkungen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land

    • Eine begrenzte Menge von Lebensmitteln darf für 1 bis 2 Tage frei eingeführt werden.
    • Tierische Produkte dürfen nicht eingeführt werden, mit Ausnahme von Produkten aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. In begrenztem Umfang dürfen diese eingeführt werden, wenn sie von den Färöer Inseln, Grönland und Island stammen, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Sonstige Waren

    Einfuhren aus einem EU-Land

    • Sonstige Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen ohne Einschränkung eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land

    • Sonstige Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen bei Einreise über einen Luft- oder Seehafen bis zu einem Wert von 430 €, Personen unter 15 Jahren bis zu 150 € und andere Reisende bis zu einem Wert von 300 € frei eingeführt werden.

    Ausfuhr

    • Für die Ausfuhr von Antiquitäten, Kunstwerken und archäologischen oder historischen Gegenständen ist eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich.

    Medikamente

    • Es ist ratsam, einen medizinischen Reisepass mitzubringen. Der European Medical Passport enthält Informationen über die Einnahme von Medikamenten, Krankheiten oder Störungen. Er ist gegen eine geringe Gebühr bei Allgemeinärzten und Apotheken erhältlich.

    Medizinische Erklärung

    • Für die Einnahme von Medikamenten, die unter das Opiumgesetz fallen (z.B. bestimmte Schlafmittel, ADS-Medikamente und starke Schmerzmittel), benötigen Sie eine sogenannte Schengen-Erklärung (legalisiertes ärztliches Attest) für diese Medikamente.
    • Wer mit diesen Medikamenten ohne Erklärung reist, macht sich strafbar.
    • Die Erklärung ist 30 Tage ab dem angegebenen Startdatum gültig.
    • Es wird empfohlen, die Erklärung mindestens 4 Wochen vor der Abreise anzufordern, aber bitte prüfen Sie die Fristen in Ihrem Land.

    Hier finden Sie weitere Informationen über Kroatien.

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