Österreich Checkliste Auto
Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich in den Urlaub fahren, müssen Sie eine Reihe von Gegenständen mitnehmen. Wir listen für Sie die Pflichtartikel auf. Nicht nur für Autos, sondern auch für Fahrer eines Motorrads und Mopeds.
Pflicht im Auto: Checkliste Österreich
Pflicht im Auto
- Warndreieck – Ein Warndreieck ist im Auto vorgeschrieben. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss das Warndreieck in ausreichendem Abstand hinter dem Fahrzeug, maximal 1 m vom Fahrbahnrand entfernt, aufgestellt werden (auch wenn die Warnblinkanlage eingeschaltet ist).
- Sicherheitsweste – Das Mitführen einer Sicherheitsweste im Auto ist Pflicht. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Fahrer verpflichtet, eine Sicherheitsweste zu tragen. Wir empfehlen dem Fahrer, für alle Mitfahrer im Auto eine Sicherheitsweste mitzuführen. Innerhalb Europas müssen die Warnwesten der Norm EN471 entsprechen (fluoreszierend gelb, orange oder rot und mit retroreflektierenden Streifen versehen).
- Erste-Hilfe-Kasten – Ein Erste-Hilfe-Kasten ist im Auto Pflicht. Der Verbandskasten muss robust und schmutzabweisend sein.
- Ein Feuerlöscher und Ersatzbirnen sind nicht erforderlich.
Ratschläge
- Hinweis: Prüfen Sie bei der Anmietung eines Autos immer, ob die erforderliche Ausrüstung (Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste) vorhanden ist.
Pflicht auf dem Motorrad
- Verbandskasten – Alle Motorradfahrer müssen einen stabilen und schmutzresistenten Verbandskasten mitführen.
- Nur bei Motorrädern mit Beiwagen und Trikes ist die Mitnahme eines Warndreiecks Pflicht. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss das Warndreieck in ausreichendem Abstand hinter dem Fahrzeug, maximal 1 m vom Fahrbahnrand entfernt, aufgestellt werden.
Hinweise
- Sicherheitsweste – Motorradfahrern wird empfohlen, eine Sicherheitsweste mitzuführen und diese im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb der geschlossenen Ortschaft zu tragen.
Pflicht für Mofa, Leichtmofa und Speed Pedelec
- Verbandskasten – Fahrer eines Mofas, Leichtmofas oder Speedpedelecs müssen einen stabilen und schmutzresistenten Verbandskasten mitführen.
Besonderheiten
- Radkeile – Mindestens ein Radkeil muss in einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und in einem Pkw oder Wohnmobil mit einem Wohnwagen oder Anhänger dahinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg vorhanden sein.
- Ersatzbrille – Die Mitnahme einer Ersatzbrille ist in Österreich nicht verpflichtend, aber wir raten Autofahrern, die im Führerschein vermerkt haben, dass sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen (Einschränkungscode 01), eine Ersatzbrille mitzunehmen, auch für eine mögliche Diskussion mit der Polizei vor Ort.
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