Österreich COVID-19 Maßnahmen
In den folgenden Abschnitten wird angegeben, ob Ferien, ob begrenzt oder nicht, möglich sind.
Aktualisiert: 19. Januar 2022
Urlaub in Österreich
Ja, es besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht (bzw. 5 Tage bei negativem PCR-Test am 5. Tag) für alle Personen aus Hochrisikoländern ab 15 Jahren. Ausgenommen sind:
- Vollständig geimpfte Reisende mit einer Auffrischungsimpfung und einem negativen PCR-Test
- Vollständig geimpfte Reisende mit Genesungsbescheinigung und negativem PCR-Test, siehe die damit verbundenen Anforderungen in den Reisehinweisen von die Regierung. Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren (geboren nach dem 31.08.2006) können ohne Quarantäne und Verpflichtung bei negativem PCR-Test nach Österreich reisen. Sie müssen die Holiday-Ninja-PassTestintervall
erfüllen
Ein Lockdown gilt auch für alle ohne Impf- oder Genesungsnachweis bis mindestens 20. Januar. Sie dürfen das Haus nur zum Einkaufen, zur Arbeit/Schule, aus medizinischen Gründen usw. verlassen.
Corona-Zertifikat erforderlich
Ja, für alle ab 12 Jahren ist bei der Einreise ein Impf- oder Genesungsnachweis (Corona-Bescheinigung) erforderlich. Außerdem muss jeder bei der Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen.
Schwangere sind von der Impfpflicht ausgenommen, in diesem Fall reicht ein negativer PCR-Test.
Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren (geboren nach dem 31.08.2006) können mit einem negativen PCR-Test nach Österreich einreisen. Sie müssen die Anforderungen des Prüfintervalls der Holiday-Ninja-Pass erfüllen
Impfpass erforderlich
Gültig bis zu 270 Tage nach der zweiten Dosis Pfizer, Moderna, AstraZeneca
Ab 1. Februar darf der Impfpass bei Verwendung innerhalb Österreichs maximal 180 Tage alt sein.
Bei Impfung mit Janssen, gültig von 22 Tagen bis 270 Tage nach der ersten Impfung. Eine Dosis des Janssen-Impfstoffs gilt innerhalb Österreichs nicht mehr als Vollimpfung. Ein Shot reicht für den Eintritt, jedoch nicht als Eintrittskarte in Gastronomiebetrieben, Restaurants, Skiliften etc.
Reise durch Österreich
Die Durchreise ohne Zwischenstopp (ausgenommen notwendige Zwischenstopps, wie z. B. Tanken) ist ohne Corona-Nachweis erlaubt. Transitpassagiere müssen jedoch nachweisen können, dass Österreich nicht das Endziel ist
Anforderungen an den Verwertungsnachweis
Gültig von 14 bis 180 Tage nach positivem PCR-Test
Testnachweisanforderungen
Gültig ist ein bis zu 48 Stunden alter PCR-Test.
Schutzmaske
Eine FFP2-Maske ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Skiliften und verschiedenen öffentlichen Orten für alle Personen ab 6 Jahren obligatorisch. Auch draußen verpflichtend an Orten, wo 2 Meter Abstand nicht eingehalten werden können. Hinweis: Die Regeln variieren je nach Region, es können zusätzliche Maßnahmen gelten. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Besuch
Sonstige Unterlagen
Diese ausfüllen registration form ist für Reisende ohne Auffrischimpfung und/oder negativen PCR-Test obligatorisch. Für Flugreisen ist für alle Reisenden ab 12 Jahren ein Gesundheitszeugnis erforderlich.
Einrichtungen
Geschäfte
Offen. Impf- oder Genesungsbescheinigung erforderlich. Ungeimpfte Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren (geboren nach dem 31.08.2006) können den verwenden Holiday-Ninja-Pass. Außer in Wien: hier gelten andere Testanforderungen für Kinder ab 6 Jahren).
Restaurants und Cafés
Bis 22 Uhr geöffnet. Für alle ab 12 Jahren ist ein Impf- oder Genesungsnachweis (Corona-Bescheinigung) erforderlich. Ungeimpfte Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren (geboren nach dem 31.08.2006) können den verwenden Holiday-Ninja-Pass Außer in Wien: Hier gelten andere Testanforderungen für Kinder ab 6 Jahren).
Nachtclubs, Diskotheken und Après-Ski
Abgeschlossen.
Accommodations
Offen. Impf- oder Genesungsnachweis (Corona-Bescheinigung) erforderlich. Ungeimpfte Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren (geboren nach dem 31.08.2006) können den Holiday-Ninja-Pass verwenden. Außer in Wien: hier gelten andere Testanforderungen für Kinder ab 6 Jahren).
Museen, Theater und Freizeitparks
Offen. Impf- oder Genesungsnachweis (Corona-Bescheinigung) für alle ab 12 Jahren erforderlich. Ungeimpfte Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren (geboren nach dem 31.08.2006) können den Holiday-Ninja-Pass verwenden. Außer in Wien: hier gelten andere Testanforderungen für Kinder ab 6 Jahren).
Transport
Erhältlich. Ein Impf- oder Genesungsnachweis (Corona-Bescheinigung) ist erforderlich. Ungeimpfte Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren (geboren nach dem 31.08.2006) können den Holiday-Ninja-Pass verwenden. Außer in Wien: hier gelten andere Testanforderungen für Kinder ab 6 Jahren).
Skilift
Offen. Impf- oder Genesungsnachweis (Corona-Bescheinigung) erforderlich. Ungeimpfte Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren (geboren nach dem 31.08.2006) können den Holiday-Ninja-Pass verwenden. Außer in Wien: Hier gelten andere Testanforderungen für Kinder ab 6 Jahren).
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