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    Österreich Verkehrsregeln

    Österreich Verkehrsregeln by Travel Information Europe

    Österreich Verkehrsregeln

    Die Verkehrsregeln in Österreich sind manchmal etwas anders als in Ihrem Heimatland. Wir listen die wichtigsten allgemeinen Regeln für Sie auf.

    Verkehrsregeln im Allgemeinen

    Hier werden einige wichtige allgemeine Verkehrsregeln genannt, darunter auch eine Reihe von Verkehrsvorschriften, die von Ihrem Heimatland abweichen können.

    Sicher fahren

    Fahren unter Alkoholeinfluss

    • Die maximal zulässige Blutalkoholkonzentration beträgt 0,49 Prozent.
    • Für Fahrer, die seit weniger als zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins sind, liegt die Grenze bei 0,1 Prozent.
    • Es ist verboten, unter dem Einfluss von Drogen zu fahren.

    Mobiltelefon

    • Für Fahrer von Fahrzeugen (auch Radfahrer) ist es verboten, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu halten.
    • Hinweis: Die Benutzung eines Mobiltelefons ist auch im Stau bei zähfließendem oder stockendem Verkehr verboten.
    • Handfreies Telefonieren ist erlaubt.

    Sicheres Gehen

    Fußgänger sind verpflichtet, bei fehlendem Gehweg möglichst auf der linken Straßenseite außerhalb der geschlossenen Ortschaft zu gehen, es sei denn, dies stellt eine Gefahr für sie dar.

    Grundlegende Verkehrsregeln

    Sie müssen rechts fahren und links überholen.

    Priorität

    • Grundregel ist, dass Rechtsabbieger an einer Kreuzung Vorfahrt haben, sofern nicht anders angegeben.
    • Straßenbahnen und andere Fahrzeuge auf Schienen haben auch Vorrang, wenn sie von links kommen.
    • In Österreich wird neben Schildern, meist mit einer weißen gestrichelten Linie auf der Fahrbahn, manchmal aber auch mit Haifischzähnen, darauf hingewiesen, dass Autofahrer auf einer kreuzenden Straße Vorrang haben müssen.
    • Hinweis: Wer auf einer Vorfahrtsstraße fährt und anhält, verliert das Recht auf Vorfahrt.
    • Kinder haben an Kreuzungen immer Vorrang.
    • Straßenbahnen haben immer Vorrang.
    • Zum Passieren

      Auf engen Bergstraßen muss derjenige Vorfahrt haben, der am leichtesten ausweichen oder zurückfahren kann.

      Zum Überholen

      • Fahrer dürfen stehende Straßenbahnen im Schritttempo überholen, sofern sie die ein- und aussteigenden Fahrgäste nicht behindern und mindestens 1,5 m breiten Raum lassen.
      • Fahrende Straßenbahnen müssen rechts überholt werden, es sei denn, es ist rechts nicht genügend Platz; in Einbahnstraßen darf die Straßenbahn auch links überholt werden. Autofahrer müssen mindestens 20 m hinter einer Straßenbahn bleiben, wenn sie diese nicht überholen können oder wollen.
      • Fahrer dürfen nicht an einem stehenden Schulbus mit Warnblinkanlage in gleicher Richtung vorbeifahren.
      • Das Überholen ist ab 80 m vor einem Bahnübergang und unmittelbar danach verboten.

      Stillstand

      Es ist verboten, entlang einer durchgezogenen gelben Linie am Straßenrand und innerhalb von 15 m von einer Straßenbahn- oder Bushaltestelle stillzustehen.

      Parken

      • Bei starkem Verkehr, an unübersichtlichen Stellen, auf Vorfahrtsstraßen und in Staaten mit Schienen ist das Parken auf der linken Seite (entgegen der Fahrtrichtung) verboten. In einer Einbahnstraße können Sie links parken.
      • In einigen großen Städten Österreichs gibt es Kurzparkzonen, die mit Schildern und blauen Streifen auf der Straße gekennzeichnet sind. Weitere Informationen finden Sie unter oamtc.at/parken.
      • Es ist verboten, in Bereichen zu parken, die mit einer gelben Zick-Zack-Linie gekennzeichnet sind, oder an Stellen, an denen sich eine unterbrochene gelbe Linie am Straßenrand befindet.
      • Hinweis: Steht auf einem Verkehrsschild mit Parkverbot ein Schild, auf dem Arbeitstage mit einem Zeitraum dahinter angegeben sind, gilt dieses Parkverbot auch an Samstagen (Arbeitstage bedeutet Montag bis Samstag). Wenn ein Parkverbot am Wochenende nicht gilt, steht auf dem Schild Mo-Fr.

      Ampeln

      • Wenn Rot und Orange gleichzeitig aufleuchten, wird das Licht kurz darauf grün.
      • Fahrer müssen bereit sein, loszufahren.
      • Nachdem das grüne Licht viermal geblinkt hat, wird es orange. Die Fahrer müssen bereit sein, anzuhalten.
      • Bei orangem Licht gilt das Weiterfahren als Verstoß, es sei denn, der Fahrer hat sich der Kreuzung so weit genähert, dass ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist.

      Tonsignale

      • In Wien ist das Geben von Tonsignalen verboten, es sei denn, es gibt keine andere Möglichkeit, eine Gefahr abzuwenden.
      • In der Nähe von Krankenhäusern sind Tonsignale nur in Notfällen erlaubt.

      Bahnen

      • Wenn eine Straße innerhalb geschlossener Ortschaften aus mindestens zwei Fahrspuren für jede Richtung besteht, kann der Fahrer frei wählen, welche Fahrspur er benutzen möchte, unabhängig von der Geschwindigkeit des Verkehrs auf den anderen Fahrspuren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies nur bei starkem Verkehrsaufkommen erlaubt.
      • Eine linke Fahrspur mit Straßenbahnschienen darf nicht benutzt werden.

      Bahnübergang

      • Bei der Annäherung an einen unbeschrankten Bahnübergang mit einem weißen Schild mit dem Bild eines Zuges und dem Text auf pfeifsignal (beachten Sie den Pfiff), müssen die Fahrer anhalten, um zu hören, ob ein Zug ankommt (es wird empfohlen, jede Musik auszuschalten) und ein Fenster zu öffnen).

      Mittlere Passage bei Stau

      • Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu einem Stau, sind Autofahrer gesetzlich verpflichtet, eine Rettungsgasse freizugeben. Das bedeutet, dass sie so weit wie möglich nach rechts oder links fahren müssen, damit in der Mitte genügend Platz für Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen und Polizeiwagen ist.
      • Bei einem Stau auf Straßen mit mehr als zwei Fahrspuren pro Richtung müssen die Fahrer auf der äußersten linken Spur so weit wie möglich nach links fahren und die Fahrer auf den anderen Spuren so weit wie möglich nach rechts.
      • Siehe asfinag.at/rettungsgasse für weitere Informationen.

      Besonderheiten

      Lassen Sie den Motor laufen

      • Wenn ein Fahrzeug in einem Tunnel zum Stillstand kommt, muss der Motor abgestellt werden.
      • Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand ist verboten.
      • In anderen Situationen, zum Beispiel beim Warten auf einen Bahnübergang, darf der Motor nicht unnötig laufen.

      Warnsignal

      Ein Notruftelefon entlang der Autobahn ist mit Licht ausgestattet. Dieses wird durch Geisterfahrer, Verkehrsunfälle, Staus, Nebel und dergleichen als Blinklicht aktiviert. Wenn dieses Licht blinkt, müssen die Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und auf die Annäherung an eine gefährliche Situation achten.

      Panne oder Unfall

      • Als Fahrer sind Sie verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb der geschlossenen Ortschaft verlassen.
      • Bei einer Panne oder einem Unfall müssen Sie hinter Ihrem Fahrzeug in ausreichendem Abstand ein Warndreieck aufstellen.
      • Bei einem Unfall mit Personenschaden sind Sie als Fahrer verpflichtet, die Polizei zu rufen.
    Verkehrsregeln Auto

    Österreich Verkehrsregeln Auto

    Beleuchtung

    Autofahrer sind nur dann verpflichtet, tagsüber Licht zu benutzen, wenn die Sicht ernsthaft behindert ist.

    Kinder

    • Kinder unter 14 Jahren und unter 1,50 m müssen vorne und hinten in einem zugelassenen und geeigneten Kindersitz oder auf einer zugelassenen und geeigneten Sitzerhöhung mit Sicherheitsgurt transportiert werden.
    • Kinder unter 14 Jahren, die größer als 1,35 m sind, dürfen auch einen höhenverstellbaren Sicherheitsgurt tragen, sofern der Gurt richtig sitzt und nicht über den Hals verläuft.
    • Kinder unter 14 Jahren und über 1,50 m müssen vorne und hinten einen normalen Sicherheitsgurt tragen.
    • In einem Auto, in dem ein Kindersitz oder Sicherheitsgurte fehlen, dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht und Kinder bis 14 Jahren nur im Fond befördert werden.
    • Wird ein Kind in einem Kindersitz mit dem Rücken nach vorne transportiert, muss der Airbag ausgeschaltet werden.

    Rauchen im Auto

    • In Österreich ist es seit 1. Mai 2018 für jeden Insassen eines Autos oder Wohnmobils verboten, in Gegenwart eines Kindes unter 18 Jahren zu rauchen.

    Laden

    • Ladungen, die vorne und / oder hinten überstehen, müssen mit einem roten Tuch gekennzeichnet werden. Ragt die Ladung mehr als 1 m nach vorne oder hinten heraus, muss sie mit einer 25 x 40 cm großen weißen Markierungstafel mit einem 5 cm breiten roten Reflexionsrand gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen müssen Lasten, die mehr als 1 m herausragen, mit einer Beleuchtung gekennzeichnet werden.
    • Die Ladung darf auf beiden Seiten maximal 20 cm in die Breite ragen, bis zu einer Breite von 2,55 m. Zur Ermittlung der Fahrzeugbreite werden die Außenspiegel mitgezählt. Seitlich überstehende Ladung muss gekennzeichnet werden.

    Besonderheiten

    Profil des Reifens

    • Die Mindestprofiltiefe für Reifen in Österreich beträgt 1,6 mm, genau wie in den Niederlanden und anderen EU-Ländern. Dies wird in Österreich streng kontrolliert und wenn festgestellt wird, dass die Reifen (eines Autos, Wohnmobils oder Wohnwagens) so abgenutzt oder beschädigt sind, dass das Fahrzeug eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, kann einem Autofahrer die Einreise verweigert werden.

    Eingebaute Xenon-Lampen

    • Wenn der Einbau der Xenon-Lampen (Gasentladungslampen) in ein Auto nach den geltenden Regeln erfolgt ist und die Verwendung z. B. in den Niederlanden genehmigt wurde, können Sie damit grundsätzlich in Österreich fahren. Wir empfehlen Ihnen, dies für Ihr Heimatland zu prüfen.
    Verkehrsregeln Wohnwagen und Anhänger

    Österreich Verkehrsregeln Wohnwagen und Anhänger

    Abmessungen, Maxima

    • Breitenkombination (ohne Spiegel): 2,55 m
    • Höhenkombination: 4 m
    • Anhängerlänge (inklusive Deichsel): 12 m
    • Längenkombination: 18,75 m
    • Hinweis: Ein möglicher Fahrradträger am Heck ist in der Länge enthalten.

    Unterlegkeile

    Für einen Wohnwagen oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg muss mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden.

    Abstand halten

    Überlange Fahrzeuge, wie Busse, Lkw, aber auch Pkw, die einen Wohnwagen oder (längeren) Anhänger ziehen, müssen auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften einen Abstand von mindestens 50 Metern zu anderen überlangen Fahrzeugen einhalten. Diese Regelung soll das Einholen von längeren Fahrzeugen erleichtern und eine Kolonnenbildung verhindern.

    Parken

    Ein Wohnwagen darf nicht ohne Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden (z. B. auf einem Parkplatz an der Autobahn). Insbesondere in Naturschutzgebieten und an Seen gibt es Einschränkungen bezüglich des Abstellens eines Wohnwagens (die je nach Bundesland unterschiedlich sein können). Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich vor Ort zu erkundigen.

    Extra breiter Anhänger

    Für den Transport eines Anhängers, der breiter als 2,55 m ist, muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr in Österreich oder unter bmvit.gv.at.

    Verkehrsregeln Motorrad

    Österreich Verkehrsregeln Motorrad

    Helm

    • Fahrer und Beifahrer müssen einen Helm tragen.
    • Auf einem Trike oder Quad ist das Tragen eines Helms Pflicht, es sei denn, das Fahrzeug hat eine geschlossene Kabine und die Sitze sind mit Sicherheitsgurten ausgestattet.

    Beleuchtung

    Die Verwendung von Abblendlicht am Tag ist Pflicht.

    Fahrgäste

    • Es ist verboten, mehr als einen Passagier zu transportieren.
    • Es ist verboten, Kinder unter 13 Jahren auf dem Rücken des Motorrads zu transportieren. Außerdem dürfen Kinder nur dann mit dem Motorrad transportiert werden, wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen können.
    • Im Beiwagen müssen Kinder bis zu 12 Jahren in einem für sie geeigneten Kindersitz transportiert werden.
    • Die Seitenwände des Beiwagens müssen hoch genug sein, um die Brusthöhe des Kindes zu erreichen.

    Anhänger

    Es ist erlaubt, einen Anhänger zu ziehen.

    Zum Überholen

    Hinweis: Bei einem Verkehrszeichen, das ein Überholverbot anzeigt, dürfen Motorräder keine Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern überholen. Motoren dürfen jedoch überholt werden.

    Staus

    • Motorradfahrer dürfen vorsichtig an einer Reihe stehender Autos (nicht langsam fahrender Autos) von einigen hundert Metern vorbeifahren.
    • Das Befahren eines Standstreifens, einer Busspur oder eines Radwegs ist jederzeit verboten.
    • Es ist auch verboten, einen Stau auf einer (schnellen) Straße in der Mittelpassage (Rettungsgasse) zu passieren.

    Besonderheiten

    Rucksack auf der Brust

    Es ist verboten, ein Motorrad mit einem Rucksack auf der Brust zu fahren, wenn dieser die Bewegungsfreiheit oder die Sicht des Fahrers behindert.

    Verkehrsregeln Moped

    Österreich Verkehrsregeln Mofa

    • In Österreich wird ein Moped als Motorfahrrad oder Mofa bezeichnet. Es gibt keine eigene Definition für ein Moped, es fällt unter die Mofas.
    • Ein Motorfahrrad darf nicht schneller als 45 km/h sein.

    Helm

    Das Tragen eines Helms ist auf Mofas Pflicht.

    Beleuchtung

    Mofas und Leichtmofas müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

    Passagiere

    • Um einen Beifahrer transportieren zu können, muss das Moped mit Fußrasten und einem eigenen Sattel oder einem Buddy-Sitz ausgestattet sein.
    • Kinder unter 8 Jahren müssen in einem geeigneten Kindersitz transportiert werden.

    Platz im Straßenverkehr

    Das Fahren mit Mopeds auf Radwegen ist verboten.

    Nebeneinander fahren

    Mofas dürfen nicht nebeneinander fahren.

    Verkehrsregeln Fahrrad

    Österreich Verkehrsregeln Fahrrad

    Helm

    • Für Kinder unter 12 Jahren ist das Tragen eines Helms Pflicht.
    • In Niederösterreich müssen Kinder bis zum 15. Lebensjahr einen Helm tragen, auch wenn sie nicht auf öffentlichen Straßen, sondern zum Beispiel auf einem Spielplatz radeln.

    Beleuchtung und andere Anforderungen

    • Fahrräder müssen mit festen Lampen ausgestattet sein. Das Licht an der Vorderseite des Fahrrads muss weiß oder gelb sein und an der Rückseite des Fahrrads die Farbe rot.
    • Das Fahrrad muss hinten einen roten Reflektor, gelbe Reflektoren an den Pedalen und weiße oder gelbe Reflektoren an den Rädern haben.
    • Das Fahrrad muss außerdem mit gut funktionierenden Bremsen und einer Klingel ausgestattet sein.

    Passagiere

    • Personen ab 16 Jahren dürfen einen Beifahrer auf dem Fahrrad mitnehmen, wenn das Fahrrad dafür geeignet ist.
    • Kinder unter 8 Jahren dürfen nur in einem geeigneten Kindersitz auf der Rückseite des Fahrrads transportiert werden. Kinder dürfen nicht in einem Fahrradsitz transportiert werden.
    • Wenn Sie Kinder auf dem Rücken des Fahrrads transportieren, müssen Sie sicherstellen, dass die Speichen des Hinterrads mit einem Kleiderschutz oder anderweitig geschützt sind.

    Kinder auf dem Fahrrad

    • Kinder ab 12 Jahren dürfen ohne Aufsicht radeln. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht von Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Rad fahren.
    • Kinder dürfen ab 10 Jahren ohne Begleitung Rad fahren, wenn sie einen Fahrradführerschein haben.
    • Es ist in Österreich verboten, mit einem Fahrrad, an dem ein Kinderfahrrad über eine Tandemstange angeschlossen ist, am Verkehr teilzunehmen.

    Anhänger

    • Es ist erlaubt, ein Fahrrad mit einem einachsigen Anhänger zu fahren.
    • Wenn der Anhänger breiter als 80 cm ist und nicht zur Personenbeförderung genutzt wird, muss auf der Straße und nicht auf dem Radweg gefahren werden.

    Radfahren unter Alkoholeinfluss

    • Radfahrer dürfen nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen.
    • Die maximal zulässige Blutalkoholkonzentration beträgt 0,8 Prozent

    Mobiltelefon

    • Radfahrer dürfen während der Fahrt kein Mobiltelefon halten. Es ist also nicht erlaubt, während des Radfahrens zu telefonieren, Textnachrichten zu versenden oder eine App zu nutzen.
    • Handfreies Telefonieren ist erlaubt.

    Nebeneinander fahren

    Radfahrer dürfen auf Radwegen und in Wohngebieten nur nebeneinander fahren.

    Auf der Fahrbahn fahren

    • Wo Radwege vorhanden sind, müssen diese auch benutzt werden.
    • Wo Radwege fehlen, sollte man möglichst auf der rechten Straßenseite fahren.
    • Die Höchstgeschwindigkeit auf einem Radweg beträgt 30 km/h.

    Kreuzungsstelle für Radfahrer

    • In Österreich gibt es spezielle Querungsstellen für Radfahrer (Radfahrerüberfahrten), die durch ein quadratisches blaues Schild mit einem weißen Dreieck mit einem schwarzen Radfahrer gekennzeichnet sind.
    • Es gibt auch Kreuzungen, die sich Radfahrer mit Fußgängern teilen müssen.
    • Radfahrer haben Vorrang vor einer speziellen Querungsstelle für Radfahrer.
    • Wenn Sie sich einer Querungsstelle für Radfahrer nähern, dürfen Sie nicht schneller als 10 km/h fahren.

    Parken

    • Fahrräder dürfen nur auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn der Gehweg mindestens 2,50 m breit ist.
    • Es ist verboten, Fahrräder an einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle abzustellen.

    Elektrofahrrad

    • Für ein Elektro-Fahrrad (Pedelec) mit Tretunterstützung bis 25 km/h, das eine Leistung von bis zu 600 Watt hat, gelten die gleichen Regeln wie für ein normales Fahrrad.
    • Das Mindestalter für das Fahren mit einem unbegleiteten Elektrofahrrad beträgt 12 Jahre bzw. 10 Jahre mit Fahrradführerschein.
    • Das Tragen eines Fahrradhelms ist nur für Kinder bis zu 12 Jahren Pflicht. Allen Fahrern von Elektrofahrrädern wird empfohlen, einen Fahrradhelm zu tragen.
    • Elektrofahrräder sollten, wann immer möglich, den Radweg benutzen.

    Speedpedelec

    • Für ein Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis 45 km/h (S-Pedelec) gelten die gleichen Regeln wie für ein Mofa.
    • Das Mindestalter zum Fahren eines Speedpedelecs beträgt 15 Jahre und der Fahrer muss im Besitz des Mofa-Führerscheins sein.
    • Der Fahrer ist verpflichtet, einen zugelassenen Mopedhelm zu tragen (Norm ECE 22.05). Das Tragen eines speziellen Speedpedelec-Helms (Norm NTA 8776: 2016) ist, soweit bekannt, nicht erlaubt.
    • Der Fahrer muss einen stabilen und schmutzresistenten Verbandskasten mitführen.
    • Speedpedelecs dürfen nicht auf dem Radweg fahren.
    Winter-Reifen

    Österreich Verkehrsregeln Winterreifen

    • Pflicht im Winter bei winterlichen Bedingungen – Die Verwendung von Winterreifen ist vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben.
    • Winterliche Bedingungen liegen vor, wenn die Straße mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist.
    • Reifen mit der Bezeichnung M + S (oder M&S, M / S, M-S usw.) gelten gesetzlich als Winterreifen. Wir empfehlen Ihnen, Reifen zu verwenden, auf denen sowohl die Bezeichnung M + S als auch ein Schneeflocken-Symbol abgebildet sind.
    • Die Mindestprofiltiefe bei Radialreifen beträgt 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm). Reifen mit einer geringeren Profiltiefe gelten als Sommerreifen, auch wenn die Bezeichnung M + S auf diesen Reifen vorhanden ist.
    • Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Diese Pflicht gilt nicht für einen Anhänger.
      Ist die Straße ganz oder fast ganz mit einer Eis- oder Schneeschicht bedeckt, dürfen anstelle von Winterreifen auch Schneeketten auf Sommerreifen zumindest auf den angetriebenen Rädern montiert werden.
    • Bei leichtem Schneefall, Schneematsch oder auf Straßen, die nur teilweise mit Schnee oder Eis bedeckt sind, ist es verboten, mit Schneeketten oder mit Sommerreifen zu fahren, daher sind Winterreifen Pflicht.
    • Wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen (und ohne Schneeketten) fahren und in einen Unfall verwickelt werden, besteht die Möglichkeit, dass Sie für den Unfall (mit)verantwortlich gemacht werden, weil Sie den Verkehr unnötig gefährdet haben.
    • Bitte beachten Sie: In Deutschland und Luxemburg besteht bei winterlichen Verhältnissen eine Winterreifenpflicht und es reicht nicht aus, Schneeketten mitzuführen.
    Schneeketten

    Österreich Verkehrsregeln Schneeketten

    • Pflicht bei Beschilderung – Die Verwendung von Schneeketten ist Pflicht, wenn ein rundes, blaues Schild mit einem weißen Autoreifen mit Schneekette darauf hinweist. Die Schneekettenpflicht gilt auch für Autos mit Winterreifen oder Spikereifen (es sei denn, ein unteres Schild am Schneekettenschild weist darauf hin, dass Autos mit solchen Reifen von dieser Pflicht befreit sind).
    • Es wird dringend empfohlen, während der Winterzeit in Österreich Schneeketten im Auto mitzuführen.
    • Schneeketten dürfen nur auf Straßen verwendet werden, die ganz oder fast ganz mit Schnee oder Eis bedeckt sind und müssen so angebracht werden, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen.
    • Wenn Schneeketten vorgeschrieben sind, müssen sie auf jeden Fall an den angetriebenen Rädern montiert werden.
    • Für Autos, die mit Schneeketten fahren, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, oder niedriger, wenn in einem Handbuch für die Ketten eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit angegeben ist.
    • Kunststoff-Schneeketten sind bis auf Weiteres nicht erlaubt.
    • Schneeketten können eventuell an größeren Grenzübergängen ausgeliehen werden.
    Besonderheiten

    Besonderheiten

    Nagel-Reifen

    • Erlaubt in der Winterperiode – Nagelreifen sind vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt (nur Radialreifen / Stahlgürtelreifen mit Nägeln). Wenn die Witterungsverhältnisse es erfordern, kann dieser Zeitraum örtlich verlängert werden.
    • Die Nagelreifen müssen an allen Rädern montiert sein, auch an denen eines möglichen Anhängers.
    • Ein Schild mit dem offiziellen Symbol für Nagelreifen muss an der Rückseite des Autos oder Anhängers angebracht sein. Dieses Schild ist u.a. beim ÖAMTC und an Tankstellen erhältlich. Die Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung von Spikereifen beträgt 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf den übrigen Straßen.

    Fahrzeuge ab 3500 kg

    • Für Nutzfahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg ist die Verwendung von Winterreifen vom 15. November bis zum 15. März unabhängig von den Witterungs- und Straßenverhältnissen vorgeschrieben.
    • Die Winterreifen müssen mindestens an den angetriebenen Rädern montiert sein.
    • Die Mindestprofiltiefe beträgt 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Diagonalreifen.
    • Schneeketten für die angetriebenen Räder müssen in dieser Zeit ebenfalls im Fahrzeug vorhanden sein.
    • Besitzer von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg oder mehr sollten daher in dieser Zeit Winterreifen und Schneeketten an den Antriebsrädern montieren, um Problemen vorzubeugen.

    Auto frei von Eis und Schnee

    • Fahrer sind verpflichtet, alle Scheiben eines Autos von Schnee und Eis zu befreien, bevor sie losfahren. Es empfiehlt sich daher, einen Eiskratzer mit ins Auto zu nehmen.
    • Auch eventueller Schnee auf dem Dach muss entfernt werden.
    • Hinweis: Es ist verboten, den Motor laufen zu lassen, während man die Scheiben kratzt.

    Mietwagen

    • Es liegt in der Verantwortung des Fahrers eines Autos, dafür zu sorgen, dass die erforderliche Winterausrüstung vorhanden ist. Bei der Anmietung eines Autos in Österreich ist es daher sehr wichtig, dass der Fahrer überprüft, ob das Auto über die richtige Winterausrüstung verfügt.

    Mopedauto

    Für Mopedautos mit geschlossener Karosserie sind wie bei PKWs bei winterlichen Bedingungen Winterreifen (oder eventuell Schneeketten) erforderlich.

    Hier finden Sie weitere Informationen über Österreich.

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