StartseiteÖsterreich – Vignette

    Österreich Vignette

    Österreich Vignette by Travel Information Europe

    Österreich Vignette

    Auf allen Autobahnen in Österreich besteht eine Vignettenpflicht für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg (gesetzlich zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs, die auch auf dem Kennzeichen angegeben ist). Eine Ausnahme bilden einige Sondermautstrecken, auf denen keine Vignettenpflicht besteht, die Maut aber separat bezahlt werden muss. Es wird zwischen Kraftfahrzeugen, die leichter und schwerer als 3.500 Kilo sind, unterschieden.

    Autobahn Vignette Österreich

    • Auf den Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S) in Österreich besteht eine Vignettenpflicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zu finden im Kfz-Schein) bis einschließlich 3500 kg.
    • Sie können zwischen einer normalen Vignette (Aufkleber) und einer digitalen Vignette wählen, die mit dem Nummernschild verknüpft ist, so dass Sie keinen Aufkleber mehr auf die Windschutzscheibe kleben müssen. Der Preis und die Gültigkeit der normalen und der digitalen Vignette sind gleich.
      Kraftfahrzeuge (auch Wohnmobile), die schwerer als 3500 kg sind, müssen auf den mautpflichtigen Straßen mit einer sogenannten GO-Box ausgestattet sein (siehe unten).
    • Für einen Wohnwagen oder Anhänger ist keine separate Vignette erforderlich.
    • Auf einer Reihe von Sondermautstrecken besteht keine Vignettenpflicht, die Maut muss jedoch separat bezahlt werden (siehe unten).
    • Eine Reihe von Strecken sind gebührenfrei (siehe unten).

    Tolvignette Österreich

    Reguläre Vignette

    • Es gibt Vignetten mit einer Gültigkeit von 10 Tagen, 2 Monaten oder 1 Jahr.
    • Die Vignette kann auch an einigen österreichischen Grenzübergängen sowie an Tankstellen und Postämtern in der Nähe der österreichischen Grenze erworben werden. Diese Verkaufsstellen finden Sie unter dem Ticket opasfinag.at/toll/sales-outlets.
    • Bei Kraftfahrzeugen muss die Plakette auf der Windschutzscheibe oben links oder unterhalb des Rückspiegels, von innen gesehen, angebracht werden. Bringen Sie die Plakette vorschriftsmäßig an, z. B. ist das Anbringen mit Klebeband nicht erlaubt.
    • Die Vignette muss gut sichtbar am Motor angebracht sein: am Tank, im Cockpit oder an der Windschutzscheibe.
      Es dürfen maximal zwei österreichische Vignetten an der Windschutzscheibe angebracht werden. Entfernen Sie alte Vignetten, bevor Sie eine neue anbringen.
    • Sie müssen mit einem Kaufnachweis belegen können, dass die Vignette an einer offiziellen Verkaufsstelle erworben wurde. Bewahren Sie deshalb den Kaufbeleg für die Dauer der Gültigkeit der Vignette auf.
    • Note: Die Kontrollen werden mit Kameras durchgeführt. Es ist daher wichtig, den Aufkleber gut sichtbar und regelkonform anzubringen.

     

    Digitale Vignette

    • Für die digitale Vignette wird keine Elektronikbox benötigt, das Kennzeichen wird in einer zentralen Datenbank registriert.
    • Der Preis und die Gültigkeit entsprechen der regulären Vignette, die neben der digitalen Version weiterhin erhältlich ist.
    • Die digitale Vignette kann über die Website des österreichischen Autobahnbetreibers ASFINAG (asfinag.at) oder über die Unterwegs-App bestellt werden und ist auch an den ASFINAG-Mautstellen, bei einer Reihe von Tankstellen und Trafiken sowie an Automaten an Rastanlagen am Straßenrand erhältlich.
    • Note: Online bestellte digitale Vignetten werden erst 18 Tage nach dem Kauf aktiviert. Der Kauf kann noch innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden, siehe asfinag.at (Verbraucherrechte). Wenn Sie gleich nach Österreich fahren wollen, ist es besser, einen normalen Aufkleber zu kaufen oder eine der anderen Verkaufsstellen für digitale Aufkleber zu wählen. Dann ist eine Stornierung nicht möglich, aber die digitale Vignette kann sofort verwendet werden.

     

    Gültigkeit der Vignette

    • Die Jahresvignette gilt für ein Kalenderjahr, einschließlich des vorangehenden Dezembers und des darauffolgenden Januars (insgesamt 14 Monate), z. B. ist die Vignette für das Jahr 2020 vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2021 gültig.
    • Die 2-Monats-Vignette ist ab dem ersten Tag für 2 Monate gültig (z. B. vom 10. Januar bis 9. März).
    • Die 10-Tage-Vignette ist für 10 aufeinanderfolgende Tage gültig (zum Beispiel 28. oder 29. Februar bis 9. März).

     

    Mautfreie Routen

    Seit dem 15. Dezember 2019 sind die folgenden Strecken mautfrei:

    • A1, zwischen der Grenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord.
    • A7, zwischen der Anschlussstelle Hafenstraße und der Anschlussstelle Urfahr bei Linz.
    • A12, zwischen der Grenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd.
    • A14, zwischen der Grenze bei Hörbranz und dem Knoten Hohenems.
    • A26, Linzer Autobahn.

     

    Mietauto

    Vor Ort gemietete Autos haben in der Regel eine Vignette, in einem anderen Land zugelassene Mietautos jedoch meist nicht. Informieren Sie den Vermieter rechtzeitig.

    Österreich Mautvignette

     

    Sondermautstrecken

     

    • Sondermautstrecken sind Teile des österreichischen Hauptstraßennetzes, für die eine gesonderte Maut zu entrichten ist. Streng genommen ist eine Vignette dafür nicht erforderlich. Allerdings sind diese Strecken nur schwer zu erreichen, ohne eine andere vignettenpflichtige Strecke zu benutzen. In der Praxis ist daher der Kauf einer Vignette ratsam.
    • Die Strecken befinden sich auf der A9, A10, A11, A13 und S16.
    • Auf diesen Strecken gilt ein Einheitstarif für Motorräder und Pkw mit oder ohne Wohnwagen oder Anhänger (zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg).
    • Aktuelle Tarife, Jahreskarten und weitere Informationen finden Sie unter asfinag.at/maut/routen-und-digitaler-abschnitt-maut/routentarife

     

    Andere spezielle Mautstrecken

    • Neben den Sondermautstrecken auf dem Hauptstraßennetz gibt es in Österreich Dutzende von mautpflichtigen Passstraßen, von denen die meisten im Winter nicht befahrbar sind.
    • Informationen zu Öffnungszeiten, Tarifklassen und aktuellen Tarifen finden Sie auf oeamtc.at/poi

    Bezahlen

    • Die Bezahlung ist an bemannten Mautstellen mit Bargeld oder mit den gängigen Kreditkarten möglich.
      Die Bezahlung ist auch an Geldautomaten möglich. Diese akzeptieren Bargeld (Münzen und Scheine bis zu 20 €) und gängige Kreditkarten.
    • Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten gibt es auf der A13 (Brenner), A10 (Tauern) und A9 (Pyhrn) auch Automaten, an denen nur mit Kreditkarte und nicht mit Bargeld bezahlt werden kann. Die Fahrspuren, die an diesen Automaten vorbeiführen, sind mit einer auffälligen orangen Farbe markiert.
    • Bei Problemen ist es möglich, über eine Gegensprechanlage Unterstützung durch das an allen Mautstellen anwesende Personal zu erhalten.
    • Hinweis: Für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3500 kg muss über eine GO-Box bezahlt werden, siehe unten.

     

    Videomaut (Digitale Streckenmaut)

    • Bezahlen ohne Anhalten ist auf einer Reihe von Strecken mit der sogenannten Videomautkarte möglich. Diese Karte muss im Voraus gekauft werden, wobei das Kennzeichen registriert wird. Wenn das Auto die Mautstelle passiert, wird die Karte mit dem entsprechenden Kennzeichen erkannt und der Fahrer kann weiterfahren. Dies ist sowohl an den speziellen Videomauttoren als auch an allen anderen Durchfahrten möglich.
    • Bitte beachten Sie: Die spezielle Videomauttol-Pforte ist nur für Fahrzeuge ohne Wohnwagen oder Anhänger und nicht breiter als 2 Meter zugänglich.
    • Videomautkarten gibt es für den Karawankentunnel (nur südwärts), die Brennerautobahn, Tauernautobahn, Pyhrnautobahn und den Arlbergtunnel.
    • Es gibt sowohl Einzeltickets als auch Jahreskarten zu kaufen.
    • Die Tickets können an Tankstellen entlang der Mautstraßen und über asfinag.at/maut-vignette/streckenmaut/videomaut erworben werden (siehe auch hier).

    Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 3500 kg

    • Kraftfahrzeuge (oder Wohnmobile) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zu finden im Fahrzeugschein) von mehr als 3500 kg müssen auf den mautpflichtigen Straßen mit einer sogenannten GO-Box ausgestattet sein. Die reguläre Vignette ist für diese Gewichtsklasse nicht gültig. Die Gewichtsgrenze gilt nur für das Zugfahrzeug, nicht für einen Wohnwagen oder Anhänger. Mit der GO-Box wird automatisch pro gefahrenem Kilometer auf der mautpflichtigen Straße abgerechnet.
    • Die Höhe der Maut ist abhängig von der EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs, der Anzahl der Achsen und der Anzahl der gefahrenen Kilometer.
    • Bitte beachten Sie: Ab der Emissionsklasse EURO IV müssen Sie den Nachweis innerhalb von 28 Tagen nach Eingabe der Emissionsklasse in der GO-Box an die ASFINAG übermitteln. Bei Nichtvorlage oder verspäteter Vorlage des Emissionsklassen-Nachweises drohen hohe Strafen.
    • Weitere Informationen finden Sie auf go-maut.at (Klicken Sie auf “EURO-Emissionsklasse” am Ende der Seite für eine Erläuterung der Nachweispflicht).
    • Die Straßenbehörde ASFINAG (asfinag.at) stellt die GO-Box zur Verfügung. Sie kostet einmalig € 5,- (Verwaltungskosten). Auf die Karte muss dann ein Guthaben von mindestens 75 € und maximal 500 € geladen werden. Das Guthaben kann maximal 2 Jahre lang verwendet werden. Wer die Box nach Gebrauch an die ASFINAG zurückgibt, erhält das nicht verbrauchte Guthaben zurück.
    • Die GO-Box muss hinter der Windschutzscheibe montiert werden. Der fällige Betrag wird automatisch vom Guthaben abgezogen, wenn Sie eine Mautstelle passieren.
    • Sie können die Maut auch nachträglich auf Rechnung bezahlen. Dies ist allerdings recht umständlich (go-maut.at/portal/portal).
    • Die GO-Box ist an bestimmten Tankstellen an den mautpflichtigen Straßen in Österreich und in den grenznahen Nachbarländern erhältlich und kann dort aufgeladen werden. Ein Symbol (das Wort GO auf einem blauen Feld) zeigt auf Schildern an, an welcher Tankstelle die GO-Box verfügbar ist.
    • Diese Verkaufsstellen finden Sie unter asfinag.at/maut/verkaufsstellen (auf “GO-Maut” klicken) und für eine Übersicht der GO-Tankstellen asfinag.at/maut-vignette/vertriebsstellen. Nach Erhalt der GO-Box (ab Emissionsklasse EURO IV) sind die Unterlagen fristgerecht bei der ASFINAG abzugeben.
    • Detaillierte Informationen zu diesem System und einen Mautrechner finden Sie unter go-maut.at. Unter der ASFINAG-Servicenummer können Sie anrufen: +43 1 955 12 66.
    • Für Fahrzeuge über 3500 kg kann das EasyGo-System auch in Österreich genutzt werden, ebenso für mautpflichtige Straßen und Brücken in Norwegen, Schweden und Dänemark.

     

    Besonderheiten

    In Stoßzeiten kann der Durchgangsverkehr auf Nebenstraßen durch die Sperrung bestimmter Autobahnabfahrten verhindert werden. Es ist dann fast unmöglich, Österreich mautfrei zu durchqueren.

    Hier finden Sie weitere Informationen über Österreich.

    Reiseinformationen Österreich

    Österreich Verkehr
    Österreich Verkehr

    Österreich Verkehrsregeln
    Österreich Verkehrsregeln

    Österreich Verkehrsschilder
    Österreich Verkehrsschilder

    Österreich Geld
    Österreich Geld

    Österreich Verkehrsbußgelder
    Österreich Verkehrsbußgelder

    Österreich Kraftstoffpreise
    Österreich Kraftstoffpreise

    Österreich Checkliste Auto
    Österreich Checkliste Auto

    Österreich Umweltzonen
    Österreich Umweltzonen

    Österreich Zollvorschriften
    Österreich Zollvorschriften

    Österreich Transport
    Österreich Transport

    Österreich Wetter
    Österreich Wetter

    Österreich Vignette
    Österreich Vignette

    Österreich Länderinformationen
    Österreich Länderinformationen

    Österreich COVID-10
    Österreich COVID-19

     Österreich Live-Verkehr
    Österreich Live-Verkehr

    RENT A CAR