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    Österreich Zollvorschriften

    Österreich Zollvorschriften by Travel Information Europe

    Österreich Zollvorschriften

    Wissen Sie, was Sie nach und aus Österreich mitnehmen dürfen? Hier finden Sie die Ein- und Ausfuhrabgaben u.a. für Alkohol, Tabak, Geld, Lebensmittel und Haustiere.

    Österreich Zollvorschriften Alkohol

    • Reisende ab 17 Jahren dürfen alkoholische Getränke nach Österreich einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.

    Importe aus einem EU-Land

    • 10 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% und
    • 20 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22%und
    • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
    • 110 Liter Bier.

    Importe aus einem Nicht-EU-Land

    • 1 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder
    • 2 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von maximal 22% mit zusätzlichem
    • 4 Liter stiller Wein und
    • 16 Liter Bier.

    Besonderheiten

    Das Mindestalter für den Konsum und / oder den Kauf von alkoholischen Getränken kann im Land selbst vom Mindestalter für die Einfuhr von alkoholischen Getränken abweichen.

    Österreich Zollvorschriften Zahlungsmittel

    Importe

    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen aus einem EU-Land frei eingeführt werden.
    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) aus einem Nicht-EU-Land frei eingeführt werden. Beträge, die über den Gegenwert von 10.000 € hinausgehen, müssen angemeldet werden.

    Exportieren

    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel können frei in ein EU-Land exportiert werden.
    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) frei in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden. Beträge, die über den Gegenwert von 10.000 € hinausgehen, müssen angemeldet werden.

    Österreich Zollvorschriften Tabak

    • Reisende ab 17 Jahren dürfen Tabakwaren nach Österreich einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.

    Importe aus einem EU-Land

    • 800 Zigaretten und
    • 400 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) und
    • 200 Zigarren und
    • 1 kg Tabak.

    Importe aus einem Nicht-EU-Land

    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 g Tabak oder
    • eine proportionale Verteilung der oben genannten Produkte.

    Besonderheiten

    Bei der Einfuhr von mehr als 200 Zigaretten muss die Verpackung einen Gesundheitswarnhinweis in deutscher Sprache tragen. Dies gilt insbesondere an den Landesgrenzen.

    Österreich Zollvorschriften Haustieren

    • Österreich ist ein hundefreundliches Land. Es gibt zahlreiche Pensionen, Ferienhäuser und Hotels, in denen man mit Hund übernachten kann. Auch auf den meisten Campingplätzen ist ein Hund willkommen, vorausgesetzt, er bleibt an der Leine, um andere Besucher nicht zu stören.
    • Hunde sind an den Erholungsstränden an Seen nicht willkommen. Es gibt jedoch viele andere Orte, an denen Sie mit Ihrem Hund ins Wasser gehen können.
    • Von März bis Mai, wenn das Wild jung ist, müssen Hunde in den Wäldern an der Leine geführt werden.
    • Ein Hund ist in Restaurants erlaubt, sofern nicht anders angegeben.

    Identifikation

    • Ein Hund oder eine Katze benötigt einen EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Besitzers, die Registrierungsnummer des Chips (Standard-ISO-Mikrochip 11784/11785 wird eingesetzt) und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut. Im Pass ist auch Platz für ein Gesundheitszeugnis und andere Behandlungen oder Impfungen.

    Gesundheit

    • Hunde und Katzen müssen mindestens 21 Tage vor der Reise gegen Tollwut geimpft sein (Tollwutimpfung). Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den Richtlinien des Impfstoffherstellers (1-3 Jahre).
    • Hinweis: Der Chip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt werden (am selben Tag).
    • In Österreich sind keine obligatorischen Zusatzbehandlungen erforderlich.
    • Hunde und Katzen müssen in Österreich nicht unter Quarantäne gestellt werden.
    • Österreich ist kein Risikogebiet, trotzdem kann ein Hund oder eine Katze im Urlaub durch Zecken- oder Insektenstiche krank werden. Es gibt genügend vorbeugende Maßnahmen. Wenden Sie sich dazu mindestens 4 Wochen vor der Abreise an den Tierarzt.
    • In Tollwutgebieten gibt es rote Warnschilder.
    • Hinweis: In Österreich wird blaues Gift in Köder gelegt, um Dachse und Marder zu töten. Bringen Sie Ihren Hund sofort zum Tierarzt, nachdem er gefressen hat.

    Verbotene Hunde

    • Bestimmte Hunderassen sind in Österreich nicht verboten.

    Haustiere und Transport

    • Der Hund muss in öffentlichen Verkehrsmitteln angeleint und mit Maulkorb versehen sein.
    • Kleine Hunde können kostenlos mitfahren, für große Hunde zahlen Sie den halben Preis, auch in der Seilbahn.
    • Die österreichische Regierung hat keine spezifischen Regeln für den Transport eines Hundes oder einer Katze im Auto. Generell ist es nicht erlaubt, ein Haustier im Auto so zu transportieren, dass dies zu gefährlichen Situationen oder Verkehrsbehinderungen führt oder führen kann.

    Junge Tiere

    • Ein Welpe oder ein Kätzchen unter drei Monaten muss nicht gegen Tollwut geimpft werden, wenn es von der Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist, oder es muss eine schriftliche Erklärung des Tierarztes vorliegen, dass der Welpe bis zur Reise am Geburtsort aufgezogen wurde und keinen Kontakt zu Tieren hatte, die möglicherweise mit Tollwut infiziert waren.
    • In allen anderen Fällen gilt: Alle Welpen und Kätzchen, die nach Österreich mitgenommen werden, müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung ist erst ab 12 Wochen möglich. Die gesetzliche Wartezeit nach der Impfung beträgt 21 Tage, d.h. Tiere, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht mehr eingeführt werden.

    Besonderheiten

    • Es dürfen maximal 5 Hunde nach Österreich mitgenommen werden.
    • Denken Sie auch daran, die Regeln der Länder zu überprüfen, durch die Sie nach Österreich reisen.

    Verschiedene Zollvorschriften Österreich

    Food

    Import aus einem EU-Land

    • Lebensmittel, Früchte und Blumen dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Import aus einem Nicht-EU-Land

    • Eine begrenzte Menge an Lebensmitteln darf für 1 bis 2 Tage frei eingeführt werden.
    • Tierische Produkte dürfen nicht eingeführt werden, mit Ausnahme von Produkten aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Diese dürfen in begrenztem Umfang eingeführt werden, wenn sie von den Färöer Inseln, Grönland und Island stammen, sofern sie für den Eigenbedarf bestimmt sind.

    Andere Waren

    Import aus einem EU-Land

    • Andere Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, können ohne Einschränkungen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Import aus einem Nicht-EU-Land

    • Andere Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, können bis zu einem Wert von 430 € frei eingeführt werden, wenn Sie über einen Flug- oder Seehafen einreisen, Personen unter 15 Jahren bis zu 150 € und andere Reisende bis zu einem Wert von 300 €.

    Medikamente

    • Wenn Sie Medikamente einnehmen, nehmen Sie einen European Medical Passport mit. Dieses Dokument enthält Informationen wie Medikamenteneinnahme, Krankheit, Beschwerden und die Kontaktdaten Ihres Arztes. Er ist gegen eine geringe Gebühr u.a. bei Hausärzten und Apotheken erhältlich.

    Hier finden Sie weitere Informationen über Österreich.

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