Polen Verkehrsregeln
Sind Sie auf dem Weg in den Urlaub nach Polen? Dann bedenken Sie, dass dort andere Verkehrsregeln gelten als in Ihrem Land. Wir haben die wichtigsten Verkehrsregeln aufgelistet. Unter anderem die für Staus, Handygespräche und das Tempolimit.
Verkehrsregeln im Allgemeinen
Hier sind einige wichtige allgemeine Verkehrsregeln aufgeführt, darunter auch einige, die von Ihrem Heimatland abweichen können.
Sicher fahren
Fahren unter Alkoholeinfluss
- Die maximal zulässige Blutalkoholkonzentration beträgt 0,2 Promille.
- Es ist verboten, eine unter Alkoholeinfluss stehende Person als Beifahrer im Auto mitzunehmen.
- Spuren von Drogen im Blut sind nicht erlaubt.
Mobiltelefon
- Fahrer von Kraftfahrzeugen dürfen während der Fahrt kein Mobiltelefon in der Hand halten.
- Handfreies Telefonieren ist erlaubt.
Sicheres Gehen
- Fußgänger müssen so weit wie möglich auf der linken Straßenseite gehen, wenn ein Fußgängerweg fehlt.
- Fußgänger, die auf der Straße gehen, müssen hintereinander gehen. Nur auf ruhigen Straßen und bei guter Sicht dürfen zwei Fußgänger nebeneinander gehen.
- Anfang 2021 wird ein Gesetz in Kraft treten, das Fußgängern verbietet, ein Mobiltelefon zu benutzen, während sie auf, neben oder über eine Straße gehen. Dieses Verbot gilt auch für Fußgängerüberwege.
- Wer in Polen bei Dunkelheit, schwachem Licht oder schlechten Sichtverhältnissen außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fuß unterwegs ist, ist verpflichtet, einen Reflektor, Kleidung mit reflektierenden Streifen oder eine reflektierende Sicherheitsweste zu tragen.
Grundlegende Verkehrsregeln
- Sie müssen rechts fahren und links überholen.
Priorität
- An einer Kreuzung müssen Sie Autofahrern, die von rechts kommen, Vorfahrt gewähren, es sei denn, Verkehrsschilder zeigen etwas anderes an.
- Eine Straßenbahn hat an einer Kreuzung immer Vorfahrt, auch wenn sie von links kommt.
- Sie müssen dem Fahrer eines Busses oder einer Straßenbahn Vorfahrt gewähren, wenn er anzeigt, dass er eine Haltestelle verlassen will.
Kreisverkehr
- Wenn Sie in einen Kreisverkehr einfahren wollen, müssen Sie den Fahrern, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt gewähren, wenn dies durch Verkehrszeichen angezeigt wird.
- Manchmal fehlen an einem Kreisverkehr die Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln. In diesem Fall haben Fahrer von rechts Vorfahrt, wie an einer gewöhnlichen gleichwertigen Kreuzung.
Zusammenführung
- Seit Dezember 2019 ist in Polen das Zusammenführen von zwei Fahrspuren für den langsam fließenden Verkehr vorgeschrieben. Das bedeutet folgendes:
- In der Abbiegespur müssen Autofahrer bis kurz vor der Verengung auf der eigenen Spur bleiben und erst dann einfädeln.
- In der Durchfahrtsspur, kurz vor der Verengung, müssen die Fahrer abwechselnd einem Fahrzeug Platz zum Zusammenführen geben.
- Wer nicht an die Verengung heranfährt oder dem einfließenden Verkehr keine Vorfahrt gewährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Rettungsgasse bei Stau
- In Polen ist man verpflichtet, bei einem Stau (infolge eines Unfalls) in der Mitte einen Rettungsstreifen (korytarz ratunkowy) für die Einsatzkräfte freizuhalten.
- Diese Pflicht gilt auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung.
- Der Verkehr auf der äußersten linken Fahrspur sollte so weit wie möglich nach links und der Verkehr auf den anderen Fahrspuren so weit wie möglich nach rechts fahren.
- Sie können die Rettungsgasse auch zur Bildung einer Rettungsgasse nutzen.
- Wer bei der Bildung einer Rettungsgasse im Stau nicht mitwirkt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
- Hinweis: Das Befahren der Rettungsgasse ist in Polen für Motorradfahrer verboten, da dies nur für vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge erlaubt ist.
Überholen
- Sie müssen eine fahrende Straßenbahn rechts überholen. In einer Einbahnstraße dürfen Sie, wenn rechts nicht genügend Platz ist, die Straßenbahn auch links überholen.
- Sie dürfen eine stehende Straßenbahn nur dann vorsichtig überholen, wenn es eine Verkehrsinsel für Fahrgäste gibt. Ist keine Verkehrsinsel vorhanden, müssen Sie anhalten, damit die Fahrgäste sicher überholen können.
Stehenbleiben
- Es ist verboten, an Stellen zu halten (oder zu parken), an denen Ihr Fahrzeug ein Hindernis für den anderen Verkehr bildet oder den anderen Verkehr gefährdet.
- Außerdem dürfen Sie Ihr Fahrzeug u.a. an folgenden Stellen nicht stehen lassen:
- In einem Umkreis von 10 m um eine Kreuzung, einen Straßenbahnübergang, einen Bahnübergang, einen Fußgänger- oder Fahrradübergang oder ein Verkehrszeichen (wenn Sie anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht auf das Zeichen versperren).
- Innerhalb von 15 m von einer Straßenbahn- oder Bushaltestelle.
- Auf einer Brücke, unter einem Viadukt oder in einem Tunnel.
- In einer engen Straße mit einer durchgezogenen weißen Linie in der Mitte, wenn andere Verkehrsteilnehmer die weiße Linie überqueren müssen, um Ihr Fahrzeug zu überholen.
- An einer gestrichelten weißen Linie am Rand der Fahrbahn.
Parken
- Grundsätzlich dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug nur auf der rechten Seite der Fahrbahn parken. In Einbahnstraßen und verkehrsberuhigten Zweirichtungsstraßen ist das Parken jedoch auch auf der linken Seite erlaubt.
- Wenn ein Fahrzeug länger als 1 Minute stillsteht, gilt es als geparkt.
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 3500 kg dürfen komplett (schwerere Fahrzeuge mit nur zwei Rädern) auf dem Gehweg parken, wenn mindestens 1,50 m Platz für Fußgänger bleibt.
- Parken mit Licht ist nachts in unbeleuchteten Straßen Pflicht.
- Parken ist an folgenden Stellen verboten:
- Auf einer Brücke oder einem Viadukt und in einem Tunnel.
- Innerhalb von 10 m von einer Kreuzung, einem Straßenbahnübergang, einem Bahnübergang oder einem Fußgänger- oder Fahrradübergang.
- Innerhalb von 15 m von einer Straßenbahn- oder Bushaltestelle.
- Entlang einer Straße mit einer unterbrochenen oder durchgehenden weißen Linie an der Seite.
- Parkuhren gibt es in vielen polnischen Städten. In Warschau gilt das gebührenpflichtige Parken von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr.
Ampeln
- Wenn die Ampel rot ist, aber zusätzlich ein grüner, ablenkender Pfeil angezeigt wird, dürfen Sie als Autofahrer nur in Richtung des Pfeils abbiegen, wenn Sie Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewährt haben.
Hörbare Töne
- In geschlossenen Ortschaften sind akustische Signale verboten, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Kollisionsgefahr.
Umgebungszonen
- Kraków hat im Jahr 2019 eine Umweltzone (strefa czystego transportu) im Stadtzentrum eingerichtet. Diese Zone ist nur für Wasserstoff- oder Elektrofahrzeuge zugänglich. Ausnahmen von dieser Regel und eine Karte der Zone finden Sie unter krakow.pl/aktualnosci/226585,29,komunikat,abc_strefy_czystego_transportu_na_kazimierzu.html.
- Der Beginn und das Ende der Zone werden durch Straßenschilder mit dem Text Strefa (Zone) über dem Bild eines grünen Autos angezeigt.
Verkehrsregeln Auto
Polen Verkehrsregeln Auto
Beleuchtung
- Die Verwendung von Abblendlicht oder Tagfahrlicht (auch LED) am Tag ist vorgeschrieben.
- Hinweis: In Tunneln, bei schwachem Licht und schlechter Sicht reicht das Tagfahrlicht nicht aus und es muss Abblendlicht verwendet werden.
Kinder
- Kinder unter 12 Jahren und weniger als 1,50 m müssen in einem zugelassenen und geeigneten Kindersitz oder auf einer zugelassenen und geeigneten Sitzerhöhung befördert werden.
- Wird ein Kind mit dem Rücken nach vorne auf dem Vordersitz transportiert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Laden
- Die Ladung darf nicht mehr als 50 cm vom vordersten Punkt des Fahrzeugs und nicht mehr als 1,50 m vom Fahrersitz nach vorne ragen. Nach vorne überstehende Ladung muss mit einer orangefarbenen Flagge oder einem rot-weiß gestreiften Schild und bei Dunkelheit mit einer Beleuchtung gekennzeichnet sein.
- In der Breite darf die Ladung auf jeder Seite maximal 23 cm bis zu einer maximalen Breite von 2,55 m überstehen. Seitlich überstehende Ladung muss mit einer mindestens 50 x 50 cm großen orangefarbenen Flagge und im Dunkeln mit Beleuchtung gekennzeichnet sein.
- Nach hinten darf die Ladung maximal 2 m überstehen. Ladung, die hinten mehr als 50 cm übersteht, muss mit einem rot-weiß gestreiften Schild und im Dunkeln mit Beleuchtung versehen werden.
Fahrräder
- An einem Fahrradständer mit Fahrrädern muss ein reflektierendes rot-weiß gestreiftes Schild angebracht sein.
Verkehrsregeln Motorrad
Polen Verkehrsregeln Motorrad
Helm
- Das Tragen eines Helms ist für den Fahrer und Beifahrer Pflicht.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen ohne Helm auf einem Motorrad transportiert werden, dürfen dann aber nicht schneller als 40 km/h fahren.
Beleuchtung
- Die Verwendung von Abblendlicht am Tag ist Pflicht.
Fahrgäste
- Ein betrunkener Fahrgast darf nur in einem Beiwagen transportiert werden.
Verkehrsregeln Moped
Polen Verkehrsregeln Mofa
- Es gibt in Polen keine separate Definition für ein Leichtmofa; dieses fällt unter Mofas.
- Ein Moped sollte nicht schneller als 45 km/h fahren können.
Helm
- Das Tragen eines Helms ist Pflicht.
Beleuchtung
- Mopeds und Mofas müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
Passagiere
- Ein Beifahrer darf auf einem Motorrad mitgenommen werden.
- Wenn Sie ein Kind im Alter von 7 Jahren oder jünger als Beifahrer auf Ihrem Motorrad transportieren, dürfen Sie nicht schneller als 40 km/h fahren.
Nebeneinander fahren
- Es ist verboten, nebeneinander zu fahren.
Verkehrsregeln Fahrrad
Polen Verkehrsregeln Fahrrad
Helm
- Es besteht keine Helmpflicht.
- Es gibt jedoch Pläne, das Tragen eines Fahrradhelms für Kinder bis zu 12 Jahren zur Pflicht zu machen.
Mobiltelefon
- Radfahrern ist es verboten, während der Fahrt ein Handy zu halten. Es ist also nicht erlaubt, während des Radfahrens zu telefonieren, SMS zu schreiben und zu telefonieren.
- Handfreies Telefonieren ist erlaubt.
Beleuchtung und andere Anforderungen
- Fahrräder müssen mit festen Lichtern ausgestattet sein, die sowohl konstant brennen als auch blinken dürfen. Das Licht an der Vorderseite des Fahrrads muss die Farbe Weiß oder Gelb und an der Rückseite des Fahrrads die Farbe Rot haben.
- Das Fahrrad muss hinten einen roten Reflektor haben.
- Das Fahrrad muss außerdem mit einer Klingel und gut funktionierenden Bremsen ausgestattet sein.
Passagiere
- Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in einem zugelassenen Sitz auf dem Fahrrad befördert werden.
Anhänger
- Es ist erlaubt, auf Radwegen mit einem Fahrrad zu fahren, an dem ein Anhänger befestigt ist.
Nebeneinander fahren
- Es ist verboten, nebeneinander zu fahren.
- Es ist jedoch erlaubt, nebeneinander zu fahren, wenn man einen Radfahrer unter 10 Jahren begleitet.
Radfahren unter Alkoholeinfluss
- Die maximal zulässige Blutalkoholkonzentration liegt bei 0,2 Promille.
Ort im Straßenverkehr
- Wenn ein Radweg vorhanden ist, müssen Radfahrer diesen benutzen.
- Bei kombinierten Rad-/Gehwegen muss der für Radfahrer vorgesehene Abschnitt benutzt werden. Ist keine Trennung vorgesehen, muss die Geschwindigkeit so angepasst werden, dass Fußgänger nicht gefährdet werden.
Besonderheiten
Gruppen
- Radfahrer gelten als eine Gruppe, wenn der Abstand zwischen ihnen nicht mehr als 5 m beträgt.
- Eine Gruppe darf aus maximal 15 Radfahrern bestehen.
Winter-Reifen
Polen Verkehrsregeln Winterreifen
- Empfohlen bei winterlichen Bedingungen – Die Verwendung von Winterreifen ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Wir empfehlen Ihnen, Reifen mit dem Schneeflockensymbol (3PMSF) zu verwenden. - In Deutschland ist das Fahren mit Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen Pflicht und es reicht nicht aus, Schneeketten mitzuführen.
Schneeketten
Polen Verkehrsregeln Schneeketten
- Pflicht am Schild – Wenn Schneeketten vorgeschrieben sind, wird dies durch ein rundes, blaues Schild angezeigt, das einen weißen Autoreifen mit einer Schneekette zeigt.
- Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schnee- oder eisbedeckten Straßen erlaubt.
Reifen mit Spikes
- Verboten – Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Hier finden Sie weitere Informationen über Polen.