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    Portugal Verkehrsbussgelder

    Portugal Verkehrsbussgelder by Travel Information Europe

    Portugal Verkehrsbussgelder

    Sie haben es offensichtlich nicht vor, aber was ist, wenn Sie doch gegen die Verkehrsregeln in Portugal verstoßen? Was ist mit dem Bußgeld?

    Geldbußen Portugal

    • In Portugal wird zwischen leichten, schweren und sehr schweren Verkehrsverstößen unterschieden. Für diese Kategorien wurden Mindest- und Höchststrafen festgelegt.
    • Bei leichten Verkehrsverstößen wird nur ein Bußgeld verhängt. Schwere bis sehr schwere Verkehrsverstöße werden nicht nur mit einem Bußgeld geahndet, sondern es kann auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden.
    • Bei einer Festnahme muss das Bußgeld sofort bezahlt werden (die Polizei hat meist einen Pin-Automaten). Das Bußgeld muss auf jeden Fall innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden.
    • Mit der Zahlung des Bußgeldes ist die Angelegenheit damit erledigt. Ein Einspruch ist dann nicht mehr möglich.
    • Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 15 Tagen eingelegt werden.
    • Im Falle einer Trunkenheitsfahrt kann ein Fahrzeug (maximal 12 Stunden) beschlagnahmt werden.

    Punkte für den Führerschein

    • Portugal hat einen Punkteführerschein für schwere (r) Verkehrsverstöße. Je nach Schwere der Verstöße werden Strafpunkte von insgesamt 12 Punkten abgezogen. Der Punkteführerschein ist nur auf portugiesischem Gebiet gültig.

    Kaution

    • Wenn das Bußgeld nicht sofort bezahlt wird, muss eine Kaution in Höhe des Höchstbetrages hinterlegt werden. Diese ist auch notwendig, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen.
    • Das eventuell verhängte Bußgeld wird von der geleisteten Kaution abgezogen.
    • Wird auch die Kaution nicht bezahlt, kann die Polizei den Führerschein oder die Fahrzeugpapiere beschlagnahmen.

    Haftung

    • Grundsätzlich haftet der Fahrer für die von ihm begangenen Verstöße.
    • Ist der Fahrer nicht bekannt, haftet der Kennzeicheninhaber und ist für die Zahlung des Bußgeldes verantwortlich, es sei denn, er kann nachweisen, dass das Fahrzeug ohne seine Erlaubnis benutzt wurde, zum Beispiel bei einem Diebstahl.

    Verhaftung

    • Im Falle einer Festnahme, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, kann die Botschaft Auskunft über die Rechtsprechung und den weiteren Verlauf geben.

    Geldstrafen

    • Die genannten Beträge sind Richtwerte und können in der Praxis höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, unter welchen Umständen der Verkehrsverstoß begangen wurde.

    Geschwindigkeitsübertretung

    Innerhalb der geschlossenen Ortschaft

    • Überschreitung bis 20 km/h: 60-300 €.
    • Überschreitung 20 bis 40 km / h: € 120-600.
    • Überschreitung von 41 bis 60 km / h: € 300-1.500.
    • Überschreitung ab 60 km / h: € 500-2.500.
    • Zusätzlich kann ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden.

    Außerhalb der geschlossenen Ortschaft

    • Überschreitung bis 30 km/h: 60-300 €.
    • Überschreitung von 30 bis 60 km / h: € 120-600.
    • Überschreitung von 60 bis 80 km / h: € 300-1.500.
    • Überschreitung ab 80 km / h: € 500-2.500.
    • Zusätzlich kann ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden.

     

    • Fahren über eine rote Ampel: € 120-600.
    • Verstoß gegen das Überholverbot: € 120-600.
    • Überfahren der durchgezogenen Linie: € 120-600.
    • Parkverstoß: € 30-150.
    • Parken auf dem Gehweg oder Zebrastreifen: € 60-300.
    • Im Dunkeln außerhalb der geschlossenen Ortschaft: € 250-1.250.
    • Keine Vorfahrt: € 120-600.
    • Nicht gewähren der Vorfahrt auf der Autobahn: € 250-1.200,
    • Fahren ohne Sicherheitsgurt / Kindersicherung: € 120-600.
    • Handy während der Fahrt benutzen: € 120-600.
    • Nutzung von Anti-Radar: € 500-2.500.
    • Keine Beleuchtung am Tag: € 60-300.

    Fahren unter Alkoholeinfluss

    • Von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰: € 250-1.250,
    • Mehr als 0,8 ‰: € 500-2.500.
    • Abhängig von der Blutalkoholkonzentration kann auch eine Freiheitsstrafe und / oder ein Führerscheinentzug verhängt werden.
    • Fahren unter Drogeneinfluss: 500-2.500 €.

    Sicherheitsweste und Warndreieck

    • Nichtbenutzung des Warndreiecks oder der Sicherheitsweste: € 120-600.
    • Nicht vorhandene Warnweste: € 60-600.

    Hier finden Sie weitere Informationen über Portugal.

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