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    Portugal Zoll

    Portugal Zoll by Travel Information Europe

    Portugal Zoll

    Wissen Sie, was Sie nach und aus Portugal mitnehmen dürfen? Hier finden Sie die Ein- und Ausfuhrabgaben u.a. für Alkohol, Tabak, Geld, Lebensmittel und Haustiere.

    Importe von Alkohol

    • Reisende ab 17 Jahren dürfen alkoholische Getränke nach Österreich einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.

    Einfuhren aus einem EU-Land

    • 10 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% und
    • 20 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22%und
    • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
    • 110 Liter Bier.

    Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land

    • 1 Liter eines Getränks mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder
    • 2 Liter Getränk mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% mit zusätzlichem
    • 4 Liter stiller Wein und
    • 16 Liter Bier.

    Besonderheiten

    Das Mindestalter für den Konsum und / oder den Erwerb von alkoholischen Getränken kann im Land selbst vom Mindestalter für die Einfuhr alkoholischer Getränke abweichen.

    Zahlungsmittel

    Importe

    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen aus einem EU-Land frei eingeführt werden.
    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) aus einem Nicht-EU-Land frei eingeführt werden. Beträge, die über den Gegenwert von 10.000 € hinausgehen, müssen angemeldet werden.

    Ausfuhr

    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen frei in ein EU-Land ausgeführt werden.
    • Inländische und ausländische Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 € (einschließlich Schecks und Wechsel) frei in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden. Beträge, die über den Gegenwert von 10.000 € hinausgehen, müssen angemeldet werden.

    Tabakimporte

    • Reisende ab 17 Jahren dürfen Tabakwaren nach Österreich einführen. Die genannten Mengen gelten pro Person.

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • 800 Zigaretten und
    • 400 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) und
    • 200 Zigarren und
    • 1 kg Tabak.

    Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land

    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos (maximal 3 g pro Stück) oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 g Tabak oder
    • eine proportionale Verteilung der oben genannten Produkte.

    Besonderheiten

    Bei der Einfuhr von mehr als 200 Zigaretten muss die Verpackung einen Gesundheitswarnhinweis in deutscher Sprache tragen. Dies gilt insbesondere an den Landesgrenzen.

    Einfuhr von Haustieren

    • Österreich ist ein hundefreundliches Land. Es gibt zahlreiche Pensionen, Ferienhäuser und Hotels, in denen man mit einem Hund übernachten kann. Auch auf den meisten Campingplätzen ist ein Hund willkommen, vorausgesetzt, er bleibt an der Leine, um andere Besucher nicht zu stören.
    • Hunde sind an den Erholungsstränden an Seen nicht willkommen. Es gibt jedoch viele andere Orte, an denen Sie mit Ihrem Hund ins Wasser gehen können.
    • Von März bis Mai, wenn das Wild jung ist, müssen Hunde in den Wäldern an der Leine geführt werden.
    • Ein Hund ist in Restaurants erlaubt, sofern nicht anders angegeben.

    Kennzeichnung

    • Ein Hund oder eine Katze benötigt einen EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Besitzers, die Registrierungsnummer des Chips (standardmäßig wird der ISO-Mikrochip 11784/11785 eingesetzt) und den Nachweis der Tollwutimpfung. Im Pass ist auch Platz für ein Gesundheitszeugnis und andere Behandlungen oder Impfungen.

    Gesundheit

    • Hunde und Katzen müssen mindestens 21 Tage vor der Reise gegen Tollwut geimpft werden (Tollwutimpfung). Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den Richtlinien des Impfstoffherstellers (1-3 Jahre).
    • Hinweis: Der Chip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt werden (am selben Tag).
    • In Österreich sind keine verpflichtenden Zusatzbehandlungen erforderlich.
    • Hunde und Katzen müssen in Österreich nicht unter Quarantäne gestellt werden.
    • Österreich ist kein Risikogebiet, trotzdem kann ein Hund oder eine Katze im Urlaub durch Zecken- oder Insektenstiche krank werden. Es gibt genügend vorbeugende Maßnahmen. Wenden Sie sich dazu mindestens 4 Wochen vor der Abreise an den Tierarzt.
    • In Tollwutgebieten gibt es rote Warnschilder.
    • Hinweis: In Österreich wird blaues Gift in Köder gelegt, um Dachse und Marder zu töten. Bringen Sie Ihren Hund sofort zum Tierarzt, nachdem er gefressen hat.

    Verbotene Hunde

    • Bestimmte Hunderassen sind in Österreich nicht verboten.

    Haustiere und Transport

    • In öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
    • Kleine Hunde können kostenlos mitfahren, für große Hunde zahlen Sie die Hälfte, auch in der Seilbahn.
    • Die österreichische Regierung hat keine spezifischen Regeln für den Transport eines Hundes oder einer Katze im Auto. Generell ist es nicht erlaubt, ein Haustier im Auto so zu transportieren, dass es zu gefährlichen Situationen oder Verkehrsbehinderungen führt oder führen kann.

    Jungtiere

    • Ein Welpe oder ein Kätzchen unter drei Monaten muss nicht gegen Tollwut geimpft werden, wenn es von der Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist, oder eine schriftliche Erklärung des Tierarztes vorliegt, dass der Welpe bis zur Reise am Geburtsort aufgezogen wurde und keinen Kontakt zu Tieren hatte, die mit Tollwut infiziert sein könnten.
    • In allen anderen Fällen gilt: Alle Welpen und Kätzchen, die nach Österreich mitgenommen werden, müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung ist erst ab 12 Wochen möglich. Die gesetzliche Wartezeit nach der Impfung beträgt 21 Tage, d.h. Tiere, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht mehr eingeführt werden.

    Besonderheiten

    • Es dürfen maximal 5 Hunde nach Österreich mitgenommen werden.
    • Auch hier gilt es, die Regeln der Länder zu beachten, durch die man nach Österreich reist.

    Vielfältige Zollvorschriften

    Lebensmittel

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • Lebensmittel, Obst und Blumen können ohne Einschränkungen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land

    • Eine begrenzte Menge an Lebensmitteln darf für 1 bis 2 Tage frei eingeführt werden.
    • Tierische Produkte dürfen nicht eingeführt werden, mit Ausnahme von Produkten aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Diese dürfen in begrenztem Umfang eingeführt werden, wenn sie von den Färöer Inseln, Grönland und Island stammen, sofern sie für den Eigenbedarf bestimmt sind.

    Sonstige Waren

    Einfuhr aus einem EU-Land

    • Sonstige Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land

    • Sonstige Waren, einschließlich Geschenke und Souvenirs, dürfen bei der Einreise über einen Flug- oder Seehafen bis zu einem Wert von 430 € frei eingeführt werden, Personen unter 15 Jahren bis zu 150 € und andere Reisende bis zu einem Wert von 300 €.

    Medikamente

    • Wenn Sie Medikamente einnehmen, nehmen Sie einen European Medical Passport mit. Dieses Dokument enthält Informationen wie Medikamenteneinnahme, Krankheit, Beschwerden und die Kontaktdaten Ihres Arztes. Er ist gegen eine geringe Gebühr u.a. bei Hausärzten und Apotheken erhältlich.

    Hier finden Sie weitere Informationen über Portugal.

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