Spanien Verkehrsbußgelder
Sie haben es sicher nicht vor, aber was ist, wenn Sie doch gegen die Verkehrsregeln in Spanien verstoßen? Was ist mit den Bußgeldern?
Spanien Verkehrsbußgelder Feinbearbeitung
- Verkehrsverstöße werden in leichte, schwere und sehr schwere Verstöße eingeteilt.
- Direkte Zahlung vor Ort ist möglich. Bei sofortiger Zahlung oder innerhalb von 20 Tagen wird das Bußgeld um 50% reduziert (gilt nicht für schwere Verstöße).
- Wird das Bußgeld nicht vor Ort bezahlt, kann die Zahlung bei der Post (Correos), per Überweisung (Banco Santander) oder online über dgt.es erfolgen. Die Karte zeigt, wie das zu tun ist.
- Gegen das Ticket kann Einspruch eingelegt werden. Dies muss innerhalb von 15 Tagen geschehen.
Punkte Führerschein
- Spanien hat ein Strafpunktesystem, das aber nicht für Ausländer gilt.
Kaution
- Wenn das Bußgeld nicht sofort bezahlt wird, muss eine Kaution hinterlegt werden.
- Wird auch die Kaution nicht gezahlt, kann die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
Haftung
- Nach der Feststellung von Kennzeichen, z.B. geblitzt, muss der Führerscheininhaber die Daten des Fahrers (zum Zeitpunkt des Verstoßes) angeben. Geschieht dies nicht, ist der Führerscheininhaber für die Zahlung des Bußgeldes verantwortlich. Das Bußgeld ist dann höher. Dies gilt nicht, wenn das Auto gestohlen wurde.
Verhaftung
- Im Falle einer Festnahme, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, kann die Botschaft Auskunft über die Rechtsprechung und den weiteren Ablauf geben.
Bußgeldsätze
- Die genannten Beträge sind Richtwerte und können in der Praxis höher oder niedriger ausfallen, je nach den Umständen, unter denen der Verkehrsverstoß begangen wurde.
Geschwindigkeitsverstoß
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit: 100-600 €, je nach Anzahl der überschrittenen Kilometer und eventuell Führerscheinentzug.
- Bei schweren Geschwindigkeitsverstößen kann eine Haftstrafe verhängt werden
Überfahren einer roten Ampel
- Ab 200 € und eventuell ein Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten.
Verstoß gegen das Überholverbot
- Ab € 200 und ggf. Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten.
Überschreitung der durchgezogenen Linie
- Ab € 200 und ggf. Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten.
Parkverstoß
- Ab € 40.
Nichtbeachtung der Vorfahrt
- Ab € 200 und eventuell ein Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten.
Fahren ohne Sicherheitsgurt
- Ab € 200.
Handy während der Fahrt benutzen
- € 200,
Benutzung von ‘Ohr-‘ oder Kopfhörern
- Ab € 200,
Verwendung von Antiradar
- Benutzung: maximal € 6.000,
- Besitz: Ab € 3.000,
Fahren unter Alkoholeinfluss
- € 500-1.000 (die Höhe des Bußgeldes hängt vom Einkommen ab) und / oder Führerscheinentzug und / oder Freiheitsstrafe.
- Fahren unter Drogeneinfluss: € 1.000 und Entzug der Fahrerlaubnis; Freiheitsentzug ist möglich.
Nichtbenutzung einer Warnweste
- Ab € 200.
Bedienen von Navigationsgeräten während der Fahrt
- Ab € 200,
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